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   BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02   

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BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02 (https://dejure.org/2002,823)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.2002 - 1 BvR 605/02 (https://dejure.org/2002,823)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - 1 BvR 605/02 (https://dejure.org/2002,823)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Eingriffe in das Elternrecht aus GG Art 6 Abs 2 S 1 iVm Abs 3 und an das diesen Eingriffen zugrunde liegende gerichtliche Verfahren - familiengerichtliche Maßnahmen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung nur unter Beachtung des ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

  • IWW (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge - Gerichtliche Verletzung des Elternrechts

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1021
  • FF 2002, 135
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Insbesondere zur Problematik der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffe in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (vgl. insbesondere BVerfGE 24, 119 ; 31, 194 ; 60, 79 und 79, 51 ) und an das diesen Eingriffen zu Grunde liegende gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen.

    Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 79, 51 ).

    Bei dieser Sachlage können auch einzelne Auslegungsfehler wegen der Intensität des Grundrechtseingriffs, der neben den Eltern zugleich auch die Kinder betrifft, in diesem Zusammenhang nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Auch hat es schon entschieden, dass das Gebot effektiven Grundrechtsschutzes nicht nur die Gestaltung des Verfahrensrechts im Allgemeinen beeinflusst (vgl. BVerfGE a.a.O.), sondern darüber hinaus auch besondere verfassungsrechtliche Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren stellt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ).

    Soweit der Erlass einer Eilentscheidung erforderlich ist, müssen daher jedenfalls die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Insbesondere zur Problematik der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffe in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (vgl. insbesondere BVerfGE 24, 119 ; 31, 194 ; 60, 79 und 79, 51 ) und an das diesen Eingriffen zu Grunde liegende gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen.

    Diese verfassungsrechtliche Dimension von Art. 6 Abs. 2 und 3 GG beeinflusst auch das Prozessrecht und seine Handhabung im Sorgerechtsverfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Auch hat es schon entschieden, dass das Gebot effektiven Grundrechtsschutzes nicht nur die Gestaltung des Verfahrensrechts im Allgemeinen beeinflusst (vgl. BVerfGE a.a.O.), sondern darüber hinaus auch besondere verfassungsrechtliche Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren stellt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ).

    Soweit der Erlass einer Eilentscheidung erforderlich ist, müssen daher jedenfalls die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Insbesondere zur Problematik der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffe in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (vgl. insbesondere BVerfGE 24, 119 ; 31, 194 ; 60, 79 und 79, 51 ) und an das diesen Eingriffen zu Grunde liegende gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen.

    Darüber hinaus regelt und begrenzt Art. 6 Abs. 3 GG einen bestimmten, auf Grund des staatlichen Wächteramts in Betracht kommenden Eingriff in das Elternrecht: eine Trennung des Kindes von seinen erziehungsberechtigten Eltern ist gegen deren Willen nur auf Grund eines Gesetzes und nur dann möglich, wenn diese versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 24, 119 ).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Insbesondere zur Problematik der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffe in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (vgl. insbesondere BVerfGE 24, 119 ; 31, 194 ; 60, 79 und 79, 51 ) und an das diesen Eingriffen zu Grunde liegende gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen.

    Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 79, 51 ).

  • OLG Hamm, 01.03.2002 - 13 WF 83/02
    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. März 2002 - 13 WF 83/02 -,.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. März 2002 - 13 WF 83/02 - und der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 17. Dezember 2001 - 44 F 2278/01 SH - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Bei der Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen, die eine Trennung der Kinder von ihren Eltern gegen deren Willen zum Gegenstand haben, ist das Bundesverfassungsgericht nicht auf die Prüfung beschränkt, ob die angefochtenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, damit nicht die Gefahr einer Entwertung materieller Grundrechtspositionen entsteht (vgl. BVerfGE 63, 131 ).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Sie können Tatsachen schaffen, die - insbesondere auf Grund der Dauer des Hauptsacheverfahrens - später nicht oder nur schwer rückgängig zu machen sind (vgl. BVerfG, FamRZ 1994, 223 ; NJW 2001, S. 961 f.).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
  • BVerfG, 29.11.1993 - 1 BvR 1045/93

    Effektiver Grundrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren auch für vorläufige

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der

    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400; FamRZ 2002, 1021, 1023).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400; FamRZ 2002, 1021, 1023).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400; FamRZ 2002, 1021, 1023).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

    Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils

    In solchen Fällen ruht die elterliche Sorge nicht, sondern es ist zu prüfen, ob die Ausübung der elterlichen Sorge durch den Vater dem Kindeswohl widerspricht, was aus Sicht des verfassungsrechtlich gebotenen staatlichen Wächteramts ein staatliches Eingreifen begründen könnte (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 1021, 1023).
  • OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14

    Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen

    Eine Trennung des Kindes von den Eltern ist danach nur zulässig, wenn nur durch sie einer bestehenden Gefährdung des Kindes begegnet werden kann und mildere Eingriffe das Kind nicht hinreichend schützen würden (BVerfG FamRZ 2002, 1021; Staudinger-Coester, 2009, § 1666a Rz. 9 mN).
  • OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das

    Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG, Beschluss vom 24.3.2014 - Az. 1 BvR 160/14 -, juris; BVerfG FamRZ 2002, 1021).
  • OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 9 WF 90/07

    Anforderungen an Maßnahme der Sorgerechtsentziehung und Anordnung der

    Auch - und gerade - in Eilverfahren ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gebot des mildesten Eingriffs zu beachten (BVerfG, FamRZ 2002, 1021, 1023; ferner: Gießler, vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 2. Aufl., Rz. 110, 998 m.w.N.).

    Bei der Neubefassung wird das Familiengericht zu beachten haben, dass Eingriffe in das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG geschützte Elternrecht in Ausübung des staatlichen Wächteramtes (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) verfassungsrechtlich nur dann gerechtfertigt sind, wenn das Wohl des Kindes durch die Sorgerechtsausübung der Kindesmutter tatsächlich gefährdet wird, und eine Trennung des Jungen von seiner erziehungsberechtigten Mutter gegen deren Willen nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. hierzu: BVerfG, FamRZ 2002, 1021, 1022 f, m.w.N.).

    Soweit der Erlass seiner Entscheidung erforderlich ist, müssen daher jedenfalls die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (BVerfG, FamRZ 2002, 1021, 1023).

  • OLG Jena, 31.05.2010 - 1 UF 70/10

    Einstweilige Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Aufklärungs- und

    Es reicht demnach aus, wenn bezüglich der Voraussetzungen einer Übertragung von Teilen des Sorgerechts nach § 1671 BGB nach Ausschöpfung der im Verfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten (BVerfG, FamRZ 2002, 1021) die Vor- und Nachteile einer vorläufigen Regelung für die Eltern sowie die Kinder abgewogen und nach dem Ergebnis der Interessenabwägung entschieden wird.

    Wegen dieser Gefahr müssen die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten möglichst ausgeschöpft werden (BVerfG; FamRZ 2002, 1021).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2017 - 6 WF 6/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Aufgrund dessen müssen die Gerichte ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (BVerfG FamRZ 2009, 399; 2002, 1021; BGH FamRZ 2010, 720).
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 9/16

    Elterliche Sorge; Kindeswohl; Begründungsanforderungen

    Die allein schlagwortartige Bezugnahme auf zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (vom 21. Juni 2002 - 1 BvR 605/02 - und vom 5. April 2005 - 1 BvR 1664/04 -, beide in juris) genügt dafür nicht, zumal die genannten Beschlüsse gänzlich anders gelagerte Fallkonstellationen betrafen.
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2006 - 16 UF 160/05

    Elterliche Sorge: Entziehung des Personensorgerechts bei Kindesmisshandlung

  • OLG Köln, 05.09.2002 - 4 UF 110/02

    Beibehaltung der gemeinsamen Sorge

  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege

  • OLG Hamm, 05.11.2004 - 11 UF 53/04

    Trennung der Kinder von der elterlichen Familie wegen Gefährdung des Kindeswohls?

  • OLG Schleswig, 30.07.2013 - 11 U 100/10

    Amtspflichtverletzung des Jugendamtes durch Bekanntgabe des Aufenbthaltsorts

  • OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04

    Abwägung zwischen Erziehung des Kindes durch leibliche Eltern und Abwehr von

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2005 - 9 UF 106/04

    Umgangsrecht des geschiedenen Elternteils mit dem minderjährigen Kind:

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2006 - 16 UF 135/06

    Verfahrensfehler des Familiengerichts in einer Umgangsrechtssache:

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2003 - 9 UF 91/03

    Umgangsrechtsregelung: Einschränkung des Umgangskontakts durch Verbot von

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2008 - 9 UF 32/08

    Zur Ermittlung der gebotenen Erkenntnisse im Amtsermittlungsverfahren im

  • OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt

  • OLG Jena, 15.12.2008 - 1 WF 433/08

    Sorgerechtsverfahren, Aussetzung, sexueller Missbrauch

  • OLG Saarbrücken, 12.01.2005 - 9 UF 124/04

    Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

  • OLG Hamm, 10.09.2003 - 8 UF 32/03

    Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs des elterlichen Erziehungsrechts

  • OLG München, 26.03.2009 - 4 UF 161/08
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2005 - 9 UF 128/03

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für Eingriffe in das Recht der Personensorge

  • OLG Brandenburg, 23.09.2021 - 13 UF 111/21

    Beschwerde gegen die Entziehung von Sorgerechtsteilen Erwiesene Gefährdung des

  • OLG Hamm, 11.06.2012 - 8 UF 270/10

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Gewalt gegenüber Kindern

  • KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug im Eilverfahren bei Problemen mit der

  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 WF 185/10
  • KG, 12.01.2004 - 16 UF 222/03

    Übertragung der elterlichen Sorge für ein Kind auf einen Elternteil; Einräumung

  • VG Düsseldorf, 21.01.2003 - 19 L 3805/02

    Anspruch auf Reduzierung von Wochenstunden der Erziehungshilfe; Eignung und

  • OLG Bremen, 29.02.2016 - 5 UF 5/16
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