Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 Wx 181/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 140; WEG §§ 4 Abs. 1, 13 Abs. 2, 23 Abs. 4, 43 Abs. 1 u. 2
Nichtigkeit eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung eines unangefochtenen "vereinbarungsersetzenden" Mehrheitsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg - 9 T 93/94
- OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 Wx 181/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 210
- FGPrax 1995, 192
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 Wx 181/95
Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 54, 65 ff.), die der Auffassung des Senats entspricht, auch dann, wenn die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich war und deshalb ein Mehrheitsbeschluß an sich nicht genügt, ein solcher Beschluß grundsätzlich nur dann ungültig, wenn er durch einen - befristeten - Antrag nach § 23 Abs. 4 S. 2 WEG angefochten und gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt worden ist.Ob die für die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes am Gemeinschaftseigentum an sich notwendige Vereinbarung durch einen nicht angefochtenen, bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß ersetzt werden könnte (ablehnend u.a. OLG Karlsruhe WE 1991, 110 f.; OLG Köln in NJW-RR 1992, 598 f.; bejahend u.a. BayObLG in NJW-RR 1993, 85 f.; vgl. auch BGHZ 54, 65 ff.), kann letztlich unentschieden bleiben.
- BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92
Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 Wx 181/95
Ob die für die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes am Gemeinschaftseigentum an sich notwendige Vereinbarung durch einen nicht angefochtenen, bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß ersetzt werden könnte (ablehnend u.a. OLG Karlsruhe WE 1991, 110 f.; OLG Köln in NJW-RR 1992, 598 f.; bejahend u.a. BayObLG in NJW-RR 1993, 85 f.; vgl. auch BGHZ 54, 65 ff.), kann letztlich unentschieden bleiben. - OLG Köln, 27.09.1991 - 16 Wx 60/91
Nachträgliche Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nur durch Vereinbarung gem. …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 Wx 181/95
Ob die für die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes am Gemeinschaftseigentum an sich notwendige Vereinbarung durch einen nicht angefochtenen, bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß ersetzt werden könnte (ablehnend u.a. OLG Karlsruhe WE 1991, 110 f.; OLG Köln in NJW-RR 1992, 598 f.; bejahend u.a. BayObLG in NJW-RR 1993, 85 f.; vgl. auch BGHZ 54, 65 ff.), kann letztlich unentschieden bleiben.
- OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 3 Wx 185/04
Zu den in einer Teilungserklärung festgelegten Verpflichtungen eines …
Die Auslegung von Wohnungseigentümerbeschlüssen ist Sache des Tatrichters (vgl. BayObLG ZMR 1998, 643, 644; OLG Düsseldorf FG-Prax 1995, 192; KG ZMR 1996, 279). - OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
Wohnungseigenstumsrecht; Nichtiger Mehrheitsbeschluß zu Lasten des Kernbereichs …
Bereits vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 - V B 57/99 - (NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184 = ZMR 2000, 771) zu einer etwaigen Nichtigkeit bestandskräftiger Mehrheitsbeschlüsse war es allgemeine Meinung, dass ein auf Durchführung einer baulichen Maßnahme gerichteter Mehrheitsbeschluss dann nichtig ist, wenn in den Kernbereich eines Sondereigentumsrechts eingegriffen wird (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 210 = WE 1996, 69 Staudinger/Bub a.a.O. § 22 Rdn. 44;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 23 Rd. 113 a). - BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97
Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem …
Die Auslegung eines Eigentümerbeschlusses ist Sache des Tatrichters (BayObLG WuM 1992, 641; KG ZMR 1996, 279 ; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 192 ; a.M. OLG Stuttgart WuM 1991, 414 ). - BayObLG, 08.10.1997 - 2Z BR 82/97
Beseitigungsanspruch bei Einfriedung eines Teifgaragenstellplatzes
Die Auslegung eines Eigentümerbeschlusses ist Sache des Tatrichters (BayObLG WuM 1992, 641; KG ZMR 1996, 279 ; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 192 ; a.M. OLG Stuttgart WuM 1991, 414 ).