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   OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 16 UF 302/00   

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https://dejure.org/2000,7441
OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 16 UF 302/00 (https://dejure.org/2000,7441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.10.2000 - 16 UF 302/00 (https://dejure.org/2000,7441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 16 UF 302/00 (https://dejure.org/2000,7441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungswidrigkeit von § 5 Abs. 2 BarwertVO; Ende der Ehezeit; Befristete Rende; Restlaufzeit; Bewertung; Lebenslang zustehende Rente; Verbundverfahren; Versorgungsausgleich

  • Judicialis

    BarwertVO § 5 Abs. 2; ; BarwertVO § 1; ; BarwertVO § 5 Abs. 2 Satz 1; ; BarwertVO § 5 Abs. 2 Satz 2; ; BarwertVO § 5 Abs. 2 Satz 3; ; BarwertVO § 2 Abs. 3; ; BGB § ... 1587 Abs. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 b; ; BGB § 1587 a Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 1587 Abs. 1; ; BGB § 1587 a Abs. 3; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; BGB § 1587 Abs. 3 Satz 3, 2. Halbsatz; ; BGB § 1587 c Nr. 1; ; SGB VI § 102; ; SGB VI § 88 SGB VI; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 93 a; ; GKG § 17 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Barwertverordnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1225
  • FamRZ 2001, 493
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 132/90

    Versorgungsträger bei Anwartschaften der Stiftung "Hamburger Öffentliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 16 UF 302/00
    Nicht gefolgt werden kann ihr, soweit die Ehefrau erreichen will, daß die Rente aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der Ausgleichsberechnung gänzlich unberücksichtigt bleibt, denn es handelt sich um ein mit Hilfe des Vermögens erworbenes Anrecht mit dem typischen Charakter einer Versorgung für den Fall der Invalidität, also nicht mit Entschädigungscharakter oder zur Daseinsvorsorge, das infolge dessen gem. § 1587 Abs. 1 BGB im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist (BGH, FamRZ 1993, 299, 302; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1554; Borth, Versorgungsausgleich, Rz. 54 u. 395).

    Die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Gleichbewertung von zeitlich befristeten Renten mit einer Restlaufzeit von mehr als 10 Jahren mit zeitlich unbefristeten Renten und gegebenenfalls nach alternativen Berechnungsmöglichkeiten ist von grundsätzlicher Bedeutung und höchstrichterlich bisher ungeklärt (die zitierte Entscheidung des BGH, FamRZ 1993, 299 ff. betraf zwar ebenfalls eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, doch hat sich im seinerzeit entschiedenen Fall die Kürzungsbestimmung des § 5 Abs. 2 S. 2 Barwertverordnung ausgewirkt).

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 16 UF 302/00
    Gesichtspunkte der Praktikabilität können die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte nur rechtfertigen, wenn die Vorteile der Typisierung in einem rechten Verhältnis zu der damit verbundenen Ungleichheit stehen und nicht ganze Gruppen von Betroffenen erheblich benachteiligt werden (BGH, FamRZ 1983, 40, 43 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.1996 - 16 UF 308/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 16 UF 302/00
    Nicht gefolgt werden kann ihr, soweit die Ehefrau erreichen will, daß die Rente aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der Ausgleichsberechnung gänzlich unberücksichtigt bleibt, denn es handelt sich um ein mit Hilfe des Vermögens erworbenes Anrecht mit dem typischen Charakter einer Versorgung für den Fall der Invalidität, also nicht mit Entschädigungscharakter oder zur Daseinsvorsorge, das infolge dessen gem. § 1587 Abs. 1 BGB im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist (BGH, FamRZ 1993, 299, 302; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1554; Borth, Versorgungsausgleich, Rz. 54 u. 395).
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