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   OLG Frankfurt, 24.06.1980 - 20 W 98/80   

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https://dejure.org/1980,14873
OLG Frankfurt, 24.06.1980 - 20 W 98/80 (https://dejure.org/1980,14873)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.1980 - 20 W 98/80 (https://dejure.org/1980,14873)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 1980 - 20 W 98/80 (https://dejure.org/1980,14873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Vertretungsrechts der Eltern und Anordnung der Pflegschaft; Beauftragung eines Rechtsanwalts für das Kind im Strafverfahren gegen den Vater; Interessenkonflikt zwischen Eltern und Kind

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1629, 1796, 1909
    Elterliche Sorge; Entziehung der elterlichen Vertretungsbefugnis für das Kind in gerichtlichen Verfahren; Anordnung einer Pflegschaft; Beauftragung eines Rechtsanwalts für das Kind im Strafverfahren gegen den Vater; Interessenkonflikt zwischen Eltern und Kind.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 927
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 14.06.1971 - 3 Ss 19/71
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.1980 - 20 W 98/80
    Entgegen dem Vortrag der weiteren Beschwerde kann auch in dem amtswegigen Sorgerechtsverfahren - wie auch in dem dem Untersuchungsgrundsatz unterliegenden Strafverfahren - ein erheblicher Interessengegensatz (§ 1796 Abs. 2 BGB) zwischen Eltern und Kind bestehen, der den Entzug des Vertretungsrechts rechtfertigt (vgl. OLG Stuttgart NJW 1971, 2237; OLG Hamm FamRZ 1974, 158; Diederichsen, aaO § 1629 Anm. 4, 5, 6).

    Zwar ist im Hinblick auf die Schwere des vormundschaftsgerichtlichen Eingriffs in das Elternrecht eine besondere Prüfung angezeigt, ob gerade auch der nicht beschuldigte Elternteil wegen seiner Konfliktsituation zwischen dem beschuldigten Ehegatten einerseits und dem Kind andererseits das Vertretungsrecht allein ausüben kann (vgl. OLG Stuttgart NJW 1971, 2237; Diederichsen, aaO § 1629 Anm. 5).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.1980 - 20 W 98/80
    Das Amtsgericht wird dann die Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts in dem Strafverfahren zu prüfen und zu beachten haben, daß einerseits zwar der Zeuge unter bestimmten Voraussetzungen das Recht hat, sich eines Rechtsanwalts als Beistand zu bedienen (vgl. BVerfGE 38, 105; Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 161a Rdn. 10), andererseits aber auch eine Pflegerbestellung wegen Interessenkonflikts (§ 1796 BGB) nicht in Betracht kommt, wenn der Strafrichter feststellt, daß der minderjährige Zeuge wegen vorhandener Verstandesreife von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts eine genügende Vorstellung hat (§ 52 Abs. 2 StPO, vgl. OLG Hamm FamRZ 1974, 158).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2001 - 2 Ws 71/01

    Bestellung eines Pflegers; Sexualdelikt; Elterliches Sorgerecht;

    Für die Entscheidung der Frage, ob zur Wahrung der Rechte einer durch ein Sexualdelikt des Bruders geschädigten Minderjährigen ein Rechtsanwalt beauftragt werden soll, ist von Bedeutung, dass gerade der bestehende Interessenkonflikt im Hinblick auf zwei involvierte Kinder von den Eltern nicht sach- und interessengerecht und unabhängig von den bestehenden familiären Bindungen gelöst werden kann (vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 1980, 927, 928).
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