Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1310
BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89 (https://dejure.org/1990,1310)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1990 - XII ZR 38/89 (https://dejure.org/1990,1310)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 (https://dejure.org/1990,1310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abänderungsklage - Vollstreckungserklärung - Österreichischer Unterhaltstitel - Vollstreckungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines Abänderungsverlangens im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1419
  • MDR 1990, 718
  • FamRZ 1990, 504
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 90/85

    Rechtskraft der Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89
    Soweit nach den Bestimmungen über den Gerichtsstand ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, ist - vorbehaltlich hier nicht vorliegender anderer Regelungen, insbesondere in zwischenstaatlichen Abkommen - auch seine internationale Zuständigkeit begründet (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1986 - IVb ZR 90/85 = FamRZ 1987, 370 m.w.N.).

    Sie bezieht sich dabei auf eine Äußerung des Senats in dem Urteil vom 26. November 1986 (IVb ZR 90/85 = FamRZ 1987, 370, 371 unter 2).

    Etwas anderes läßt sich auch nicht daraus entnehmen, daß der Senat in dem Urteil vom 26. November 1986 (aaO. S. 371) in einer nicht tragenden Äußerung den Gedanken angesprochen hat, ob aus Gründen der Prozeßökonomie gegebenenfalls auch eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 323 ZPO bereits in dem Vollstreckbarerklärungsverfahren berücksichtigt werden könne.

  • BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76

    Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative

    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß der in dem ausländischen Urteil (Vergleich) titulierte materielle Anspruch nicht Gegenstand des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung ist und grundsätzlich keiner sachlichen Nachprüfung durch das Exequaturgericht unterliegt (Stein/Jonas/Münzberg aaO. § 722 Rdn. 3; Zöller/Geimer ZPO 15. Aufl. § 722 Rdn. 6 und 61; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 48. Aufl. § 722 Anm. 1 A; Wolff aaO. § 1 Rdn. 119 am Ende, S. 370; Riezler aaO. S. 564 unter 3, 5, 7 und 9; Baumann, Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Unterhaltssachen 1989 S. 134; BGHZ 72, 23, 28; OLG Bamberg in FamRZ 1980, 66, 67).
  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89
    In allen Fällen, auch soweit sie die Vollstreckbarerklärung von Unterhaltstiteln zum Gegenstand haben, werden als "Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen", nur solche behandelt, die die Rechtskraft des ausländischen Urteils unberührt lassen, aber den rechtskräftig zuerkannten Anspruch nachträglich vernichten oder in seiner Durchsetzbarkeit hemmen, also nur die eigentlichen rechtsvernichtenden oder rechtshemmenden Einwendungen im Sinne von § 767 Abs. 1 ZPO (vgl. Geimer/Schütze aaO. S. 1626, 1627; Wolff aaO. § 5 Rdn. 460, S. 498 zu § 4 I des Ausführungsgesetzes zu dem Haager Übereinkommen von 1958; auch Riezler in: Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 1949, § 50 S. 566 ff, 569, 570; Begründung des Gesetzentwurfs zum AVAG, BR-Drucks. 104/86 S. 22 zu § 13 mit Hinweis auf bilaterale Vollstreckungsverträge; im übrigen BGHZ 100, 211, 212).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89
    Damit macht er - unter Berufung auf den Einfluß der stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Unterhaltspflicht - einen Abänderungsgrund im Sinne von § 323 ZPO geltend, der auf einen Einbruch in die Rechtskraft der beiden auf zukünftige Leistungen gerichteten Unterhaltstitel hinzielt (vgl. BGHZ 70, 151, 156 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]; Sen.Urt. BGHZ 83, 278, 282) [BGH 17.02.1982 - IVb ZR 657/80].
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89
    Damit scheidet rechtssystematisch die Möglichkeit aus, in diesem Verfahren Einwendungen zu erheben und zu behandeln, die - mit der Begründung, der rechtsbegründende Tatbestand, aufgrund dessen der ausländische Titel ergangen sei, habe sich anders entwickelt als in dem Titel vorausgesetzt - auf eine Abänderung und damit in gewissem Umfang auch auf eine Überprüfung des titulierten Anspruchs unter Durchbrechung der Rechtskraft zielen (vgl. Sen.Urt. BGHZ 82, 246, 250, 251) [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 638/80].
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89
    Damit macht er - unter Berufung auf den Einfluß der stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Unterhaltspflicht - einen Abänderungsgrund im Sinne von § 323 ZPO geltend, der auf einen Einbruch in die Rechtskraft der beiden auf zukünftige Leistungen gerichteten Unterhaltstitel hinzielt (vgl. BGHZ 70, 151, 156 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]; Sen.Urt. BGHZ 83, 278, 282) [BGH 17.02.1982 - IVb ZR 657/80].
  • OLG Hamm, 13.03.1979 - 2 WF 92/79
    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89
    Der Schuldner, der die Abänderung des ausländischen Titels erstrebt, wird daher mit diesem Begehren grundsätzlich auf die Erhebung einer Abänderungsklage nach § 323 ZPO verwiesen, und es ist ihm versagt, das Abänderungsverlangen im Rahmen des Vollstreckbarerklärungsverfahrens geltend zu machen; Einwendungen im Sinne von § 323 ZPO sind in diesem Verfahren nicht zu berücksichtigen (vgl. Wolff aaO. § 5 Rdn. 457 ff, 459, 460; Baumann aaO. S. 150, 151; Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 44. Aufl. Schlußanhang V AII, Ausführungsgesetz vom 18. Juli 1961 zu dem Haager Übereinkommen von 1958, § 4 Bem. zu I; OLG Hamm Urteil vom 13. März 1979 - 2 WF 92/79, unter Hinweis auch auf § 5 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes vom 8. März 1960 zu dem deutsch-österreichischen Vertrag).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    b) Der Schuldner kann mit einem Rechtsbehelf nach Art. 43 Brüssel I-VO keine sachlichen Einwendungen gegen einen titulierten Unterhaltsanspruch erheben, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären (Fortführung des Senatsurteils vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 - FamRZ 1990, 504 ff.).

    Denn eine solche Überprüfung würde auf eine Durchbrechung der Rechtskraft der ausländischen Entscheidung zielen (Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 - FamRZ 1990, 504, 506; vgl. auch KG FamRZ 1990, 1376, 1377 mit krit. Anm. Gottwald aaO S. 1377; OLG Köln InVo 1996, 105, 106; OLG Köln FamRZ 2001, 177; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1422; Kropholler aaO Art. 43 EuGVO, Rdn. 28).

  • BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05

    Vollstreckbarerklärung einer Scheidungsfolgenentscheidung des High Court of

    Zwar ist es dem Schuldner nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Vollstreckbarkeitsverfahren verwehrt, sachliche Einwendungen gegen den titulierten Unterhaltsanspruch zu erheben, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären (Senatsbeschluss BGHZ 171, 310, 318 f. = FamRZ 2007, 989, 991 und Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 -FamRZ 1990, 504, 505 f.).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 231/91

    Einwendungen und Zuständigkeiten im Vollstreckbarkeitsverfahren - Internationale

    Durch eine auf § 5 AusfG gegründete Ablehnung der Vollstreckbarkeit wird folglich die Gesetzmäßigkeit der ausländischen Entscheidung, also ihre prinzipielle Fähigkeit, vollstreckbare Wirkungen auch in Deutschland zu erzeugen, nicht in Frage gestellt (vgl. BGH, Urt. v. 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89, NJW 1990, 1419).
  • LG Köln, 18.01.2008 - 3 O 7/07

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines schwedischen

    Dies gilt insbesondere für Gestaltungsrechte wie die Aufrechnungseinrede, denn Einwendungen gegen den Anspruch selbst im Sinne von § 12 AVAG sind nur solche, die die Rechtkraft des ausländischen Urteils unberührt lassen, aber den rechtskräftig zuerkannten Anspruch nachträglich vernichten oder in seiner Durchsetzbarkeit hemmen, also nur die eigentlichen rechtsvernichtenden oder rechtshemmenden Einwendungen i,S. von § 767 Abs. 1 ZPO, nicht aber dagegen Einwendungen i.S. von § 323 ZPO, da jede Abänderung in gewissem Umfang auf eine Überprüfung des titulierten Anspruchs unter Durchbrechung der Rechtskraft hinauslaufen würde (vgl. BGH NJW 1990, 1419, 1420; Kropholler .a.aO. Rdn. 28).
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 133/88

    Erbringung von Barunterhalt gegen einem im Ausland lebenden Kind

    Der Antragsgegner ist jedoch nicht gehindert, etwaige infolge der neuen Verhältnisse eingetretene Einwendungen gegen den Anspruch selbst in einem Verfahren nach § 767 ZPO geltend zu machen (vgl. auch § 6 Abs. 3 AusführungsG sowie Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 - FamRZ 1990, 504).
  • OLG Celle, 21.04.2004 - 15 UF 6/04

    Vollstreckbarerklärung eines kanadischen Unterhaltstitels; Entgegenstehen einer

    Es muss sich um rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen handeln, so dass Abänderungsgründe im Sinne von § 323 ZPO grundsätzlich nicht genügen (Göppinger/Linke, Unterhaltsrecht, 8. Aufl, Rn. 3297; BGH FamRZ 1990, 504, OLG Köln, FamRZ 2001, 177), wobei § 10 Abs. 2 AUG hiervon ausdrücklich eine Ausnahme dahingehend vorsieht, dass das Gericht auf Antrag einer Partei in dem Vollstreckungsurteil den in der ausländischen Entscheidung festgesetzten Unterhaltsbetrag hinsichtlich der Höhe und der Dauer der zu leistenden Zahlungen ändern kann.
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2002 - 9 W 51/01

    Vollstreckbarerklärung eines schweizer Urteils: Unterhaltstitel mit einer

    Solche Umstände sind nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren zu berücksichtigen, vielmehr müssen sie in ein Erkenntnisverfahren z.B. im Wege der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) eingebracht werden (BGH NJW 1990, 1419; KG NJW 1991, 644).
  • OLG Köln, 27.10.1999 - 16 W 19/99

    Bestimmtheit eines israelischen Unterhaltsvergleichs als Vollstreckungstitel

    Es handelt sich hierbei um rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen im Sinne von § 767 ZPO (vgl. BGH NJW 1990, 1419 ff., 1420), wobei nach deutschem internationalem Privatrecht das maßgebende Unterhaltsstatut im Streitfall israelisches Recht ist, weil die Kinder der Parteien im Haushalt der Antragstellerin leben und damit ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Israel haben (Art. 18 EGBGB).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2002 - 3 W 276/01

    Vollstreckbarkeitserklärung eines Unterhaltstitels einer Schwedischen

    Es entspricht aber allgemeiner Auffassung, dass der materielle Anspruch des ausländischen Titels nicht Gegenstand des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung ist und grundsätzlich keiner sachlichen Nachprüfung durch das Gericht des Vollstreckbarerklärungsverfahrens unterliegt (vgl. dazu ausführlich BGH NJW 1990, 1419, 1420; von der durch den Antragsgegner angeführten Entscheidung in NJW 1987, 1146 hat sich der Bundesgerichtshof in der späteren, Entscheidung ausdrücklich distanziert).
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 16 W 4/00

    Zulässige Einwendungen gegen einen ausländischen Unterhaltstitel

    Wenn nämlich aus solchen Gründen der zu vollstreckende Anspruch untergegangen ist, soll die Vollstreckbarkeitserklärung nicht mehr erfolgen (vgl. näher hierzu BGH NJW 90, 1419).
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 4/00

    Zulässige Einwendungen im Klauselerteilungsverfahren betreffend einen

  • OLG München, 07.08.2008 - 2 UF 1023/08

    Vollstreckbarerklärung eines Unterhaltsurteils aus Bosnien-Herzegowina

  • KG, 01.08.1990 - 24 W 3718/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

  • OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99

    Gerichtliche Geltendmachung von Einwänden gegen einen Vollstreckungstitel

  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 4 WF 72/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht