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   BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91   

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BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91 (https://dejure.org/1991,1961)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - XII ZB 98/91 (https://dejure.org/1991,1961)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 (https://dejure.org/1991,1961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berichtigung der Formel eines Urteils - Beginn der einmonatigen Berufungsfrist - Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung - Ausstellung der Empfangsbestätigung in zeitlichem Zusammenhang mit der Entgegennahme eines Schriftstücks - Rückforderung der Urteilsausfertigung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 212 a; ZPO § 516; ZPO § 319
    Empfangsbekenntnis nach Rücksendung des Schriftstücks an das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 212 a
    Wirksame Zustellung durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses bei vorheriger Gewahrsamserlangung und späterem Gewahrsamsverlust

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 251
  • FamRZ 1992, 168
  • VersR 1992, 516
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80

    Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zustellungsabsicht

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91
    Dies kann wirksam auch später geschehen, insbesondere auch zu einem Zeitpunkt, in dem der an dem Schriftstück einmal erlangte Gewahrsam nicht mehr andauert (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 - NJW 1981, 462, 463 m.w.N.).

    Die Ausstellung und Hinausgabe des Empfangsbekenntnisses begründet die Vermutung, daß Rechtsanwalt D. die Urteilsausfertigung als zugestellt annehmen wollte (Senatsurteil vom 29. Oktober 1980 aaO m.w.N.).

  • BGH, 18.09.1990 - XI ZB 8/90

    Zustellung eines Urteils an den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91
    Für eine Zustellung gemäß § 212a ZPO genügt zwar nicht die Entgegennahme des Schriftstücks durch das Kanzleipersonal; vielmehr muß der Rechtsanwalt selbst als Zustelladressat Kenntnis von dessen Zugang erlangen und sodann entscheiden, ob er es als zugestellt annehmen will (vgl. BGH, Beschluß vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - BGHR ZPO § 212a Empfangswille 1; NJW 1991, 42 m.w.N.).
  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 68/89

    Auswirkung der Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO auf den Lauf von

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91
    Die sofortige Beschwerde verkennt nicht, daß die Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 ZPO) grundsätzlich keinen Einfluß auf den Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28. März 1990 - XII ZR 68/89 - FamRZ 1990, 988 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1955 - VI ZB 4/55

    Berufungsfrist bei Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91
    Sie bittet aber um Überprüfung, ob nicht der in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahmefall angenommen werden muß, daß erst die berichtigte Entscheidung hinreichend eine Beschwer des Beklagten erkennen ließ (vgl. etwa BGHZ 17, 149).
  • RG, 18.06.1937 - II 34/37

    Bedarf der förmlichen Zustellung die Verfügung des Vorsitzenden, wodurch die

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91
    Die Wirksamkeit der Zustellung hängt auch nicht davon ab, daß der Rechtsanwalt vor Leistung der Unterschrift von dem Inhalt des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis genommen hat; es genügt die mit der Erlangung des Gewahrsams verbundene Möglichkeit zu inhaltlicher Prüfung (so schon RGZ 156, 385, 387; vgl. auch Thomas/Putzo ZPO 16. Aufl. § 198 Anm. 3 b).
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 50/15

    Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem

    Das wäre etwa der Fall, wenn das FA vom Kläger die ihm unwirksam zugestellte Ausfertigung des Steuerbescheids zurückverlangt hätte, um deren Weiterleitung zu verhindern (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. September 1991 XII ZB 98/91, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1992, 251, zur Rückforderung des unausgefüllten Empfangsbekenntnisses als Widerruf des Zustellwillens).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZB 39/05

    Beginn einer Rechtsmittelfrist bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch

    Auf die Frage, ob der Rechtsanwalt das Schriftstück auch inhaltlich zur Kenntnis genommen hat, kommt es dagegen nicht an (BGH, Beschl. v. 25.9.1991 - XII ZB 98/91, NJW-RR 1992, 251, 252).
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an

    Die spätere Rückgabe der Ausfertigung an das Gericht berührte deshalb die Wirksamkeit der Zustellung nicht (Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - BGHR ZPO § 212a Empfangswille 2).

    In der Rückforderung der Urteilsausfertigung kann entgegen der Ansicht der Revision auch kein Widerruf des Zustellungswillens der Geschäftsstelle gesehen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991 aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2023 - Verg 22/23

    Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde in einem Vergabenachprüfgungsverfahren

    Es genügt die mit der Erlangung des Gewahrsams verbundene Möglichkeit zur inhaltlichen Prüfung (BGH, Beschl. v. 20.07.2006 - I ZB 39/05, NJW 2007, 600; BGH, Beschl. v. 25.09.1991 - XII ZB 98/91, NJW-RR 1992, 251).

    Vielmehr genügt - wie bereits oben ausgeführt - die mit der Erlangung des Gewahrsams verbundene Möglichkeit zur inhaltlichen Prüfung (vgl. BGH, Beschl. v. 20.07.2006 - I ZB 39/05, NJW 2007, 600; BGH, Beschl. v. 25.09.1991 - XII ZB 98/91, NJW-RR 1992, 251).

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 22/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsfrist - Zustellung - Urteil -

    Diese Rechtsprechung hat der BGH in der Folgezeit fortgeführt (vgl etwa BGH NJW 1991, 42; BGH NJW-RR 1992, 251; BGH NJW 1994, 2295).
  • BGH, 20.09.2001 - III ZB 57/00

    Anfechtung eines Beschlusses nach abgesonderter Verhandlung über die Zulässigkeit

    Der Zustellungswille wird in der Regel dadurch verlautbart, daß das zuzustellende Schriftstück zusammen mit einem Formular für das Empfangsbekenntnis übersandt wird (vgl. BGHZ 14, 342, 344; BGH Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - NJW-RR 1992, 251, 252; Stein/Jonas/Roth aaO Rn. 8; Zöller/Stöber aaO § 212 a Rn. 6).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZB 81/08

    Beginn der Monatsfrist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Änderung des

    Den Parteien wird zugemutet, in ihren Entschließungen zur Einlegung eines Rechtsmittels die offenbare Unrichtigkeit der Entscheidung zu berücksichtigen, schon bevor diese gemäß § 319 ZPO richtig gestellt wird (vgl. Senatsurteile vom 5. Mai 1993 - XII ZR 44/92 - FamRZ 1993, 1424, 1425 und vom 28. März 1990 - XII ZR 68/89 - FamRZ 1990, 988; Senatsbeschluss vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - NJW-RR 1992, 251, 252 sowie BGH Beschlüsse vom 27. Juni 1995 - VI ZB 8/95 - VersR 1996, 214, 215 und vom 21. Mai 1985 - VI ZB 4/85 - NJW 1986, 935, 936) .
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00

    Pflichtverletzung - Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Unterzeichnung

    Anders ist die verlangte Erklärung des Empfängers darüber, ob er das Schriftstück als zugestellt ansieht (vgl. BGHZ 30, 335, 336 f.; BGH, Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - VersR 1992, 516; vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - VersR 1991, 124), nicht möglich.
  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei vorhandener Klärung der Frage

    Die weitere Frage, ob die bloße Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstükes durch Bedienstete dem Adressaten zuzurechnen sei, hat die unter aa) dargestellte Rechtsprechung ebenfalls eindeutig geklärt (vgl. dazu insbesondere BFH-Zwischenurteil in BFH/NV 1989, 646, 647, m. w. N.; BGH-Beschluß vom 25. September 1991 XII ZB 98/91, NJW-Rechtsprechungs-Report 1992, 251, 252).
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 250/93

    Zeitpunkt der Zustellung eines Schriftstücks an einen Rechtsanwalt; Beweis der

    Maßgeblich bleibt die Willensentschließung des Rechtsanwalts, das Schriftstück auch tatsächlich als zugestellt zu behandeln (vgl. BGH, Beschluß vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - aaO. und Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - BGHR ZPO § 212a Empfangswille 2).
  • OLG Schleswig, 10.12.2004 - 13 UF 198/04

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Zustellung eines

  • OLG Naumburg, 09.03.1999 - 11 U 359/98

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist

  • OLG Brandenburg, 30.01.1997 - 12 U 51/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Streichung einer Notfrist durch

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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1991 - XII ZB 39/91   

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https://dejure.org/1991,2270
BGH, 03.07.1991 - XII ZB 39/91 (https://dejure.org/1991,2270)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1991 - XII ZB 39/91 (https://dejure.org/1991,2270)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - XII ZB 39/91 (https://dejure.org/1991,2270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Stellung des Wiedereinsetzungsantrags innerhalb der Zweiwochenfrist nach der Zustellung des die Prozesskostenhilfe bewilligenden ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 233; ZPO § 234; ZPO § 85 Abs. 2
    Erforderlichkeit der Führung eines Fristenkalenders

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 168
  • VersR 1992, 516
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.06.1985 - IVb ZB 23/85

    Mit falschem Aktenzeichen versehene Bewilligung der Prozesskostenhilfe als

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - XII ZB 39/91
    Wie das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt hat, oblag es dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten, als er das Empfangsbekenntnis über die Zustellung des Beschlusses vom 13. November 1990 ausstellte, einerseits für die Sicherstellung des Zustellungsdatums und andererseits dafür Sorge zu tragen, daß das Ende der Wiedereinsetzungsfrist in dem Fristenkalender und den Handakten eingetragen wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85 = VersR 1985, 962, 963; vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 140/82).

    Die von ihm getroffene Wiedervorlageverfügung "m.A." genügt den Anforderungen an eine solche Einzelanweisung nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juni 1985 aaO; BGH Beschlüsse vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 und vom 21. Juni 1988 - VI ZB 14/88 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 5 und 7).

  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - XII ZB 39/91
    Die von ihm getroffene Wiedervorlageverfügung "m.A." genügt den Anforderungen an eine solche Einzelanweisung nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juni 1985 aaO; BGH Beschlüsse vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 und vom 21. Juni 1988 - VI ZB 14/88 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 5 und 7).
  • BGH, 05.03.1991 - XI ZB 1/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - XII ZB 39/91
    Da der Ablauf der Frist nicht in den Fristenkalender eingetragen wird, fehlt es an der unumgänglich notwendigen Möglichkeit der Fristenkontrolle, anhand deren aufgetretene Versäumnisse bemerkt und rechtzeitig behoben werden könnten (vgl. allgemein: BGH Beschluß vom 5. März 1991 - XI ZB 1/91, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.06.1988 - VI ZB 14/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - XII ZB 39/91
    Die von ihm getroffene Wiedervorlageverfügung "m.A." genügt den Anforderungen an eine solche Einzelanweisung nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juni 1985 aaO; BGH Beschlüsse vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 und vom 21. Juni 1988 - VI ZB 14/88 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 5 und 7).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZB 4/88

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - XII ZB 39/91
    Das wäre jedoch Voraussetzung für eine ausreichend konkrete Einzelanweisung (vgl. BGH Beschluß vom 21. April 1988 - VII ZB 4/88 = VersR 1988, 942).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 140/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - XII ZB 39/91
    Wie das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt hat, oblag es dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten, als er das Empfangsbekenntnis über die Zustellung des Beschlusses vom 13. November 1990 ausstellte, einerseits für die Sicherstellung des Zustellungsdatums und andererseits dafür Sorge zu tragen, daß das Ende der Wiedereinsetzungsfrist in dem Fristenkalender und den Handakten eingetragen wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85 = VersR 1985, 962, 963; vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 140/82).
  • BGH, 13.02.2003 - V ZR 422/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Vollzug des Empfangsbekenntnisses über eine

    Es handelt sich lediglich um eine Anordnung im Rahmen des allgemeinen Geschäftsgangs und nicht um einen Auftrag zur sofortigen Aktenvorlage an eine bestimmte Mitarbeiterin (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Juli 1991, XII ZB 39/91, VersR 1992, 516).
  • BGH, 22.11.2000 - XII ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Beginn

    Diese besondere Sorgfaltspflicht hätte es erfordert, eigenverantwortlich zu prüfen, ob noch eine Frist zu wahren war, und gegebenenfalls sicherzustellen, daß deren Ende - mit Vorfrist - in dem Fristenkalender und den Handakten eingetragen wurde (Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 - XII ZB 39/91 - FamRZ 1992, 168, 169).

    Da der Ablauf der Frist nicht in dem Fristenkalender eingetragen ist, fehlt es an der unumgänglich notwendigen Möglichkeit der Fristenkontrolle, anhand deren aufgetretene Versäumnisse bemerkt und rechtzeitig behoben werden könnten (Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 aaO).

  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Hierin lag aber, wie das Berufungsgericht zu Recht annimmt, auch keine konkrete Einzelanweisung, durch welche die Wahrung der Berufungsfrist in anderer Weise als durch allgemeine Büroanweisung hinreichend sichergestellt worden wäre (siehe BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1991 - XII ZB 39/91 und vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 19 u. 45; siehe auch Senatsbeschluß vom 22. November 1995 - VIII ZB 39/95, unveröffentlicht); denn die telefonische Rückfrage vom 20. Juni 1997 diente nur der eigenen Unterrichtung des Prozeßbevollmächtigten des Beklagten sowie einer Erinnerung der Anwaltsgehilfin M. an die fristgerechte Einreichung der unterschriebenen Berufungsschrift, stellte aber nicht sicher, daß der Schriftsatz auch tatsächlich ordnungsgemäß übermittelt wurde.
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

    Eine andere Beurteilung ist dann geboten, wenn der Prozeßbevollmächtigte einer zuverlässigen Angestellten für einen konkreten Fall genaue Einzelanweisungen erteilt, die eine Fristwahrung gewährleisten (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 3. Juli 1991 - XII ZB 39/91 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 19 und Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1988, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00

    Wahrung der Frist für Wiedereinsetzung bei Zustellung der PKH-Entscheidung an den

    Der erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten, deren Verschulden die Antragsgegnerin sich nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß, hätte es nämlich bei Ausstellung des Empfangsbekenntnisses über die Zustellung des dem Prozeßkostenantrag (teilweise) stattgebenden Beschlusses oblegen, dafür Sorge zu tragen, daß insbesondere das Ende der Wiedereinsetzungsfrist nebst entsprechender Vorfrist im Fristenkalender und in der Handakte eingetragen und entsprechend gekennzeichnet wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 - XII ZB 39/91 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 18 = VersR 1992, 516).
  • BGH, 18.02.1998 - VIII ZB 1/98

    Eigenverantwortliche Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt bei Vorlage

    Wird eine solche Weisung versehentlich nicht befolgt, trifft den Rechtsanwalt kein Verschulden (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juni 1985 - IV b ZB 23/85 = VersR 1985, 962; v. 3. Juli 1991 - XII ZB 39/91 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 19; v. 26. September 1995 - XI ZB 13/95 = NJW 1996, 130).
  • BGH, 02.06.1999 - XII ZB 63/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer

    Hätte Rechtsanwalt S. sich die Handakten vorlegen lassen, dann hätte er bemerkt, daß die Notierung der Frist des § 234 ZPO - mit Vorfrist (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 - XII ZB 39/91 = VersR 1992, 516) - unterblieben war, und er hätte unverzüglich für die notwendigen Eintragungen im Fristenkalender und der Handakte Sorge tragen können.
  • BFH, 12.05.1992 - VII R 38/91

    Fristversäumung durch Verschulden des Finanzamts

    Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (Beschluß vom 3. Juli 1991 XII ZB 39/91, BGH-Rechtsprechung Zivilsachen, Zivilprozeßordnung - ZPO -, § 233 Nr. 18 und 19), in der dieser es nicht für ausreichend hält, wenn ein Rechtsanwalt auf einer durch ihre Zustellung die Frist auslösende Entscheidung die "WV m. A." verfügt.
  • BGH, 17.06.1998 - VIII ZB 14/98

    Verschulden bei Mißachtung einer Einzelweisung des Rechtsanwalts

    Wird eine solche Weisung nicht ausgeführt, trifft den Rechtsanwalt kein Verschulden (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85 = VersR 1985, 962; v. 3. Juli 1991 - XII ZB 39/91 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 19; v. 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 = BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 1; v. 26. September 1995 - XI ZB 13/95 = NJW 1996, 130).
  • OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 9 UF 38/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung des Fristenlaufs nach Bewilligung der

    Hätte sich der/ die das Empfangsbekenntnis unterzeichnende Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin die Handakten vorlegen lassen, dann hätte er/ sie bemerkt, dass die Notierung der Frist des § 234 ZPO - mit Vorfrist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1991 - XII ZB 39/91, VersR 1992, 516) - unterblieben war, und er/ sie hätte unverzüglich für die notwendigen Eintragungen im Fristenkalender und der Handakte Sorge tragen können.
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZB 39/95

    Liegenlassen einer Berufungsbegründungsschrift seitens einer

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