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   OLG Frankfurt, 07.04.1993 - 1 WF 105/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4836
OLG Frankfurt, 07.04.1993 - 1 WF 105/92 (https://dejure.org/1993,4836)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.1993 - 1 WF 105/92 (https://dejure.org/1993,4836)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 1993 - 1 WF 105/92 (https://dejure.org/1993,4836)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Anstieg der Lebenshaltungskosten; Kaltmiete; Abzug vom Nettoeinkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114, § 115

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1218
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 354/05

    Mutwilligkeit i.S.d. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) bei klageweiser

    Wie sich dem Reglungszusammenhang der §§ 258, 259 ZPO entnehmen lässt, ist ein Rechtsschutzinteresse für ein Klage auf wiederkehrende, künftig fällig werdende Leistungen selbst dann gegeben, wenn keine Besorgnis besteht, dass der Schuldner versuchen könnte, sich der rechtzeitigen Leistung zu entziehen (h. M.: vgl. z. B. KG, FamRZ 1988, 518 OLG Hamm, FamRZ 1992, 522, m.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1218 f).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 382/05

    Prozesskostenhilfe: Zum Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Titulierung eines

    Wie sich dem Reglungszusammenhang der §§ 258, 259 ZPO entnehmen lässt, ist ein Rechtsschutzinteresse für ein Klage auf wiederkehrende, künftig fällig werdende Leistungen selbst dann gegeben, wenn keine Besorgnis besteht, dass der Schuldner versuchen könnte, sich der rechtzeitigen Leistung zu entziehen (h. M.: vgl. z. B. KG, FamRZ 1988, 518 OLG Hamm, FamRZ 1992, 522, m.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1218 f).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 381/05

    Mutwilligkeit i.S.d. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) bei klageweiser

    Wie sich dem Reglungszusammenhang der §§ 258, 259 ZPO entnehmen lässt, ist ein Rechtsschutzinteresse für ein Klage auf wiederkehrende, künftig fällig werdende Leistungen selbst dann gegeben, wenn keine Besorgnis besteht, dass der Schuldner versuchen könnte, sich der rechtzeitigen Leistung zu entziehen (h. M.: vgl. z. B. KG, FamRZ 1988, 518 OLG Hamm, FamRZ 1992, 522, m.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1218 f).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 6 WF 153/00
    Jedenfalls sind die Voraussetzungen, die nach der Rechtsprechung die Verwirkung eines Anspruches begründen können, nicht offensichtlich (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 1218 f. = FamRZ 1994, 55 f.).
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