Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 01.02.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.03.1993 - 3Z BR 2/93   

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https://dejure.org/1993,2182
BayObLG, 12.03.1993 - 3Z BR 2/93 (https://dejure.org/1993,2182)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1993 - 3Z BR 2/93 (https://dejure.org/1993,2182)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1993 - 3Z BR 2/93 (https://dejure.org/1993,2182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    PStG § 3; GG Art. 1, 2, 3 und 6
    Keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf den Erlaß des Aufgebots und die Festsetzung eines Trauungstermines eines gleichgeschlechtlichen Paares durch den Standesbeamten; Auslegung des rechtlichen Begriffs der Ehe i.S.v. Art. 6 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Eheschließung zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich - Ehe ist Vereinigung von Mann und Frau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PStG § 3; GG Art. 1, 2, 3 und 6

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Partner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1996
  • MDR 1993, 984
  • NVwZ 1993, 915 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 558
  • BayObLGZ 1993 Nr. 27
  • BayObLGZ 1993, 125
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2009 - 5 W 103/09

    Vollstreckungsfähigkeit eines auf Nachbesserung gerichteten Vergleichs;

    Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung indessen lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien oder unter Rückgriff auf sonstige außerhalb des Titels liegende Umstände ermittelt zu werden, so fehlt es an der Vollstreckungsfähigkeit (vgl. allg. BGH, Urt. v. 31.3.1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1996; Urt. v. 7.12.2006 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695; Senat, Beschl. v. 1.3.2005 - 5 W 37/05; v. 28.9.2007 - 5 W 191/07; Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Aufl., § 704, Rdn. 6; MünchKommZPO/Krüger, 3. Aufl., § 704, Rdn. 8 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18

    Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch

    Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien ermittelt werden, so fehlt es in der Regel an dessen Vollstreckungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1996; vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, NJW 2006, 695; Senat, Beschluss vom 28. September 2007 - 5 W 191/07 - 64, OLGR 2008, 166).
  • OLG Saarbrücken, 28.09.2007 - 5 W 191/07

    Inhaltsanforderungen an einen Zwangsvollstreckungstitel: Vollstreckungsfähigkeit

    Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung indessen lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien ermittelt werden, so fehlt es an der Vollstreckungsfähigkeit (vgl. allg. BGH, Urt.v. 31.3.1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1996/1996; v. 7.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 1006, 695; Senat, Beschl. v. 1.3.2005 - 5 W 37/05; Musielak/Lackmann, ZPO, 5.Aufl., § 704 Rdn. 6,8; Hk-ZPO/Kindl, § 704 Rdn. 6,7).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23

    Zwangsvollstreckung: Bestimmtheit der Unterlassung von Geräuschimmissionen sowie

    Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien ermittelt werden, so fehlt es in der Regel an dessen Vollstreckungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1996; vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, NJW 2006, 695; Senat, Beschluss vom 28. September 2007 - 5 W 191/07-64, OLGR 2008, 166).
  • FG Niedersachsen, 04.06.2002 - 6 K 525/98

    Status einer Ehe gleichgeschlechtlicher Personen; Ehegatten-Begriff des deutschen

    Die Gleichgeschlechtlichkeit der Ehegatten ist somit kein Eheverbot (Bayrisches Oberstes Landesgericht - BayObLG, Beschl. vom 12. März 1993 - 3Z BR 2/93, NJW 1993, 1996).
  • LG Bamberg, 15.04.1993 - 3 T 40/93

    Begriff des Leibgedings im Sinne des § 49 GBO

    BayObLG, BeschluB vom 12.3.1993 äEUR 3 Z BR 2/93 = BayObLGZ 1993 Nr. 27 äEURï¼? mitgeteilt von Johann Demhaã er, Richter am BayObLG Aus dem Tatbestand: Die Beteiligten zu 1 und 2 beantragten am 19.8:1992 bei dem Standesamt Nornberg den ErlaB des Aufgebots und die Festsetzung eines Trauungstermines.
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 01.02.1993 - 7 T 10/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3458
LG Gießen, 01.02.1993 - 7 T 10/93 (https://dejure.org/1993,3458)
LG Gießen, Entscheidung vom 01.02.1993 - 7 T 10/93 (https://dejure.org/1993,3458)
LG Gießen, Entscheidung vom 01. Februar 1993 - 7 T 10/93 (https://dejure.org/1993,3458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Erlasses eines Aufgebotes und der Vornahme einer Trauung durch den Standesbeamten; Möglichkeit einer Eheschließung unter gleichgeschlechtlichen Partnern

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Partner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 942
  • NVwZ 1993, 508 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 558
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LG Gießen, 01.02.1993 - 7 T 10/93
    Auch in jüngster Zeit hat das BVerfG hieran festgehalten (Urt. v. 17.11.1992 - 1 BvL 8/87, S. 45).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus LG Gießen, 01.02.1993 - 7 T 10/93
    Art. 6 Abs. 1 GG garantiert zwar nicht nur das Recht und die Freiheit, überhaupt eine Ehe eingehen zu können, sondern auch das Recht, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner einzugehen (BVerfGE 31, 58 (67) = NJW 1971, 1509 ).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus LG Gießen, 01.02.1993 - 7 T 10/93
    Jedoch hat das BVerfG bisher immer entschieden, daß unter Ehe die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer grundsätzlich unauflöslichen Lebensgemeinschaft zu verstehen ist (BVerfGE 10, 59 (66) = NJW 1959, 1489; BVerfGE 53, 224 (245) = NJW 1980, 689 ; BVerfGE 62, 323 (330) = NJW 1983, 511 ).
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