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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6081
OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93 (https://dejure.org/1993,6081)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.10.1993 - 11 AR 20/93 (https://dejure.org/1993,6081)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Oktober 1993 - 11 AR 20/93 (https://dejure.org/1993,6081)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe vor Entscheidung über Aufhebungsantrag möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 65a, § 46

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 449
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 531/15

    Betreuungssache: Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren

    Im Einzelfall mag es dabei rechtlich unbedenklich sein, von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen im Aufhebungsverfahren abzusehen, wenn sich sein Begehren nach Aufhebung der Betreuung von vornherein als eine offenkundig aussichtslose oder querulatorisch erscheinende Eingabe darstellt (vgl. OLG Zweibrücken BtPrax 1998, 150; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, 450).
  • KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11

    Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel

    Zwar soll das abgebende Gericht unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife verpflichtet sein, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (OLG Brandenburg, NJWE-FER 2000, 322; BayObLG, FamRZ 1994, 1189; 1995, 483; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449; Sonnenfeld in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 273 FamFG, Rdn. 20).

    Auch für die Frage, ob und gegebenenfalls welche Verfügungen das Gericht vor einer Abgabe zu treffen hat, sind in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend (BayObLG, FamRZ 1997, 439; 1999, 159; 2000, 1299; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449; OLG München, FGPrax 2008, 67; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1982, 483, Sonnenfeld, a.a.O. ).

    Die Prüfung ist deshalb nach den Interessen und dem Wohl des Betreuten vorzunehmen, die in der Regel darauf gerichtet sind, dass ein ortsnahes Gericht die Betreuung führt (OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449; OLG München, FGPrax 2008, 67).

  • OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit unter

    Dem stehen die vom Betreuungsgericht Ravensburg zitierten Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, und FGPrax 2002, 115, sowie OLG Köln FamRZ 2001, 1543, nicht entgegen, da sie vollständig andere Sachverhalte betreffen und die Beurteilung der Abgabereife keinen starren Regeln, sondern in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen unterliegt.
  • OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 8/00
    Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz, RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449, 450).
  • OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99

    Rechtmäßigkeit der Abgabe einer Betreuungserweiterungssache an ein anderes

    Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amtswegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, 450).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95

    Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Abgabe; Zuständigkeit; Gericht

    Der Vollständigkeit halber sei abschließend auf folgendes hingewiesen: Einer - nach weiteren Ermittlungen zu den dafür maßgeblichen Umständen - gebotenen Abgabe stünde bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht entgegen, daß für den Betroffenen ein Betreuer noch nicht bestellt ist (Beschluß des Senats vom 23. April 1993 - 11 AR 8/93 - unter Bezugnahme auf BayObLG FamRZ 1993, 449; vgl. auch Beschluß des Senats vom 11. Oktober 1993 - 11 AR 20/93 - FamRZ 1994, 449, 451).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 9/00
    Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz, RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449, 450).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    Abschließend sei bemerkt, daß der im Schreiben des Betroffenen vom 27.10.1995 enthaltene Antrag auf Aufhebung der Betreuung ("Einstellung des Verfahrens") einer Abgabe des Betreuungsverfahrens bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht entgegenstünde (Beschluß des Senats - 11 AR 20/93 - vom 11.10.1993, abgedruckt in: FamRZ 1994, 449).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.1993 - 12 UF 323/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5936
OLG Hamm, 17.02.1993 - 12 UF 323/91 (https://dejure.org/1993,5936)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.1993 - 12 UF 323/91 (https://dejure.org/1993,5936)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - 12 UF 323/91 (https://dejure.org/1993,5936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuungsbonus im Unterhalt; Berufstätigkeit trotz der Betreuung von Kindern; Berechnung der fiktiven Einkünfte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 449 (Ls.)
 
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 Sbd 70/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8895
OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 Sbd 70/93 (https://dejure.org/1993,8895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.1993 - 15 Sbd 70/93 (https://dejure.org/1993,8895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 15 Sbd 70/93 (https://dejure.org/1993,8895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 449
  • Rpfleger 1994, 211
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 1 AR 10/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Betreuungssache: Vorlage der Akten

    Eine Entscheidung durch den Richter ist daher nur in den Fällen erforderlich, in denen konkret ein dem Richtervorbehalt unterliegendes Verfahren, beispielsweise über die Bestellung eines weiteren Betreuers, ansteht (vgl. OLG Köln, FGPrax 2006, 72, 73; OLG Köln, FamRZ 2001, 939; OLG Hamm, OLGZ 1994, 343, 344; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1190; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage, § 4 Rn. 35; Münchener Kommentar/Pabst, FamFG, 2. Auflage, § 4 Rn. 37; Musielak/Borth-Borth/Grandel, FamFG, 6. Auflage, § 4 Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 2 AR 20/05

    Betreuungsverfahren: Unzulässigkeit der Vorlage eines Rechtspflegers zur

    Eine Entscheidung über eine Abgabe kann jedoch im vorliegenden Fall nicht ergehen, weil der Rechtspfleger des Amtsgerichts Cochem nicht befugt war, das Amtsgericht Simmern um die Übernahme des Verfahrens zu ersuchen und den Abgabestreit vorzulegen (BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG Rpfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, Betreuungsgesetz, § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorf RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08

    Betreuungsverfahren: (Un-)Wirksamkeit der Verfügung eines Rechtspflegers

    Zunächst weist der Senat darauf hin, dass der Rechtspfleger des Amtsgerichts Eschwege grundsätzlich nicht befugt ist, den Abgabestreit vorzulegen (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 AR 20/05 = FGPrax 2005, 216; BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff.; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG RPfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, BtG § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65 a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorfer RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 24/07

    Betreuung: Zuständigkeit für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Der Senat vermag sich deshalb auch nicht der teilweise in der Rechtsprechung (OLG Hamm, OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 244) vertretenen Gegenauffassung anzuschließen, wonach die Abgabe eines Betreuungsverfahrens dann durch den Rechtspfleger erfolgen soll, wenn zu diesem Zeitpunkt kein akuter Anlass zu Maßnahmen gegeben ist, die der Richter zu treffen hat.
  • OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines

    Hierbei ist der Rechtspfleger in den ihm übertragenen Angelegenheiten befugt, über die Abgabe oder die Übernahme des Verfahrens zu befinden und auch eine Entscheidung des zuständigen oberen Gerichts herbeizuführen; einer vorherigen Anrufung des Richters bedarf es nicht (Senat, Rpfleger 1973, 402; Senat, OLGZ 1992, 131; BayObLG, NJW-RR 2002, 1118; OLG Hamm, OLGZ 1994, 343; Bassenge/Herbst/Roth, a.a.O., § 5 Rn 8; Bumiller/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 15; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 25 mit weiteren Nachweisen).
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