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   BGH, 02.06.1999 - XII ZB 63/99   

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https://dejure.org/1999,3379
BGH, 02.06.1999 - XII ZB 63/99 (https://dejure.org/1999,3379)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1999 - XII ZB 63/99 (https://dejure.org/1999,3379)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - XII ZB 63/99 (https://dejure.org/1999,3379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Eigenverantwortliche Fristenprüfung des Rechtsanwalts bei Prozesskostenhilfebewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 516, 114, 234 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Rechtsmittelfrist vor Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Überwachung der Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1585
  • FamRZ 1999, 1498
  • VersR 2000, 646
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.1991 - XI ZB 1/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der

    Auszug aus BGH, 02.06.1999 - XII ZB 63/99
    Die Besonderheiten, die zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. März 1991 (XI ZB 1/91 = NJW 1991, 2082) geführt haben - Beeinflussung einer Rechtsmittel-Begründungsfrist durch die Gerichtsferien bei zusätzlichem Prozeßkostenhilfe- und Wiedereinsetzungsverfahren - waren hier nicht gegeben.
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZB 197/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 02.06.1999 - XII ZB 63/99
    Unter diesen Umständen mußte Rechtsanwalt S., ähnlich wie bei einer Urteilszustellung durch Empfangsbekenntnis (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 30. November 1994 - XII ZB 197/94 = BGHR ZPO § 233 Empfangsbekenntnis 1), eigenverantwortlich anhand der Handakten überprüfen, ob die Berufung bereits - fristgerecht - eingelegt und begründet worden und demgemäß keine weitere Frist mehr zu wahren war (vgl. allgemein Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 233 Rdn. 23, Stichwort: Fristenbehandlung).
  • BGH, 03.07.1991 - XII ZB 39/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gesuch um Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 02.06.1999 - XII ZB 63/99
    Hätte Rechtsanwalt S. sich die Handakten vorlegen lassen, dann hätte er bemerkt, daß die Notierung der Frist des § 234 ZPO - mit Vorfrist (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 - XII ZB 39/91 = VersR 1992, 516) - unterblieben war, und er hätte unverzüglich für die notwendigen Eintragungen im Fristenkalender und der Handakte Sorge tragen können.
  • BGH, 13.02.2003 - V ZR 422/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Vollzug des Empfangsbekenntnisses über eine

    a) Ein Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn neben dem Zustellungsdatum (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 26. März 1996, VI ZB 1, 2/96, NJW 1996, 1900, 1901; Beschl. v. 2. Juni 1999, XII ZB 63/99, NJW-RR 1999, 1585, 1586; Beschl. v. 17. September 2002, VI ZR 419/01, NJW 2002, 3782) auch die Eintragung des Fristendes in den Fristenkalender und in die Handakten sichergestellt ist (BGH, Beschl. v. 12. Juni 1985, IVb ZR 23/85, VersR 1985, 962, 963).
  • BGH, 22.11.2000 - XII ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Beginn

    Deshalb war er zu besonderer organisatorischer und persönlicher anwaltlicher Sorgfalt verpflichtet (Senatsbeschluß vom 2. Juni 1999 - XII ZB 63/99 - FamRZ 1999, 1498, 1499).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2004 - 7a D 67/03

    Frist für Normenkontrollantrag ist Ausschlussfrist!

    vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 1999 - XII ZB 63/99 -, NJW-RR 1999, 1585.
  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 11 UF 134/05

    Verschulden des sachbearbeitenden Anwalts trotz Versäumnis der Stellung eines

    Bevor die Notierung sichergestellt ist, darf er das Empfangsbekenntnis nicht unterschreiben (BGH FamRZ 1999, S. 1498, 1499).
  • OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 9 UF 38/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung des Fristenlaufs nach Bewilligung der

    Bevor diese Prüfung nicht vorgenommen worden war, durfte das Empfangsbekenntnis nicht unterzeichnet und an das Oberlandesgericht zurückgesendet werden (BGH, Beschl. v. 2. Juni 1999, XII ZB 63/99, NJW-RR 1999, 1585).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2007 - 9 U 186/05
    Er muss selbst eigenverantwortlich anhand der Handakten prüfen, ob die Berufung bereits (fristgerecht) eingelegt und begründet worden ist und demgemäß keine weitere Frist mehr zu wahren ist (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1585).
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