Rechtsprechung
OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Familiengericht; Scheidung
- Judicialis
EheG § 48 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1 erster Halbsatz; ; ZPO § 606 a Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 78 Abs. 2; ; ZPO § 97
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ehescheidung nach türkischem Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wipperfürth, 26.08.1999 - 10 F 116/98
- OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1444
- FamRZ 2002, 165
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65
Internationale Zuständigkeit
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
Die in jeder Lage des Verfahrens und in jedem Rechtszug von Amts wegen zu prüfende internationale Verhandlungs- und Entscheidungszuständigkeit der hiesigen Gerichte (vgl. zu diesem Prüfungserfordernis: BGHZ 44, 46;… Zöller-Geimer, ZPO, 22. Aufl., § 606 a Rz 9 m.w.N.) besteht gemäß § 606 a Abs. 1 Nr. 2 ZPO, weil die Parteien im maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Ehescheidungsantrages hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wie das auch gegenwärtig der Fall ist. - OLG Frankfurt, 14.07.1992 - 2 UF 311/91
Beachtlichkeit eines Einspruchs nach Art. 134 Abs. 2 türk. ZGB
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
Das wäre nur dann - ganz ausnahmsweise - der Fall, wenn sie ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts, der Scheidung widersprechen würde (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 442; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 329; OLG Hamm FamRZ 1993, 1207; IPRspr. 1995, 133). - OLG Oldenburg, 03.04.1990 - 12 UF 183/89
Türkisches Scheidungsrecht; Scheidung; Antragrescht; Einspruch; Rechtsmißbrauch
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
Das wäre nur dann - ganz ausnahmsweise - der Fall, wenn sie ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts, der Scheidung widersprechen würde (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 442; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 329; OLG Hamm FamRZ 1993, 1207; IPRspr. 1995, 133).
- OLG Bamberg, 13.10.1992 - 7 UF 65/92
Rechtsmissbräuchlichkeit der Verweigerung der Scheidung ; Voraussetzungen für die …
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
Schon der Umstand, dass aus der Ehe der Parteien zwei noch minderjährige Kinder hervorgegangen sind, ist ein sehr gewichtiger, für die Beachtlichkeit des Einspruches der Antragsgegnerin sprechender Gesichtspunkt (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 443; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 330 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neuregelung des Art. 134 Abs. 2 ZGB durch Gesetz Nr. 3444 vom 04.05.1988; OLG Hamm NJW-RR 1994, 518). - OLG Hamm, 20.08.1990 - 29 W 101/89
Geldzahlung bei Scheidungsantrag; Nichtigkeit; Umstände des Einzelfalls; Regelung …
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
Schon der Umstand, dass aus der Ehe der Parteien zwei noch minderjährige Kinder hervorgegangen sind, ist ein sehr gewichtiger, für die Beachtlichkeit des Einspruches der Antragsgegnerin sprechender Gesichtspunkt (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 443; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 330 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neuregelung des Art. 134 Abs. 2 ZGB durch Gesetz Nr. 3444 vom 04.05.1988; OLG Hamm NJW-RR 1994, 518). - OLG Hamm, 10.05.1993 - 8 UF 78/92
Scheidung nach türkischem Recht; Zerrüttung der Ehe nach türkischem Recht; …
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
Das wäre nur dann - ganz ausnahmsweise - der Fall, wenn sie ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts, der Scheidung widersprechen würde (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 442; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 329; OLG Hamm FamRZ 1993, 1207; IPRspr. 1995, 133). - KG, 08.03.1993 - 16 WF 1259/93
Einverständliche Scheidung; Scheidung; Regelung; Unterhalt; Kindesunterhalt; …
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
Schon der Umstand, dass aus der Ehe der Parteien zwei noch minderjährige Kinder hervorgegangen sind, ist ein sehr gewichtiger, für die Beachtlichkeit des Einspruches der Antragsgegnerin sprechender Gesichtspunkt (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 443; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 330 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neuregelung des Art. 134 Abs. 2 ZGB durch Gesetz Nr. 3444 vom 04.05.1988; OLG Hamm NJW-RR 1994, 518).
- OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 200/01
Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht
ZGB durchweg die Auffassung vertreten, dass eine Rechtsmissbräuchlichkeit des Einspruchs nur ausnahmsweise anzunehmen ist (…vgl. OLG Frankfurt, aaO; OLG Köln, FamRZ 1999, 1352 sowie FamRZ 2002, 165, 166).Ein Rechtsmissbrauch wurde für möglich gehalten (im jeweiligen Fall jedoch nicht bejaht), wenn sich der widersprechende Ehegatte mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 517, 518; OLG Köln, FamRZ 1999, 1352; türk. Kassationshof, Urteil vom 30.6.98, FamRZ 2001, 100), oder wenn der andere Ehegatte den Kläger mit dem Einspruch bestrafen oder quälen will (vgl. türk. Kassationshof, FamRZ 2001, 99) oder wenn er ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts der Scheidung widerspricht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2002, 165, 166).
- OLG Schleswig, 19.11.2003 - 12 UF 102/03
Anwendbarkeit deutschen Ehescheidungsrechts bei Ausschluss einer …
Daß der Einspruch wegen Rechtsmißbräuchlichkeit unbeachtlich sei (zu den Voraussetzungen hierfür vgl. OLG Köln FamRZ 2002 165, 166), ist nicht behauptet worden. - OLG Koblenz, 13.11.2002 - 9 UF 246/02
Anwendbarkeit der Regelungen des türkischen Zivilgesetzbuch auf die Scheidung in …
Dabei ist letzterer nur anwendbar, wenn kein besonderer Scheidungsgrund vorliegt (vgl. OLG Köln, FamRZ 2002, 165 unter Hinweis auf ein Rechtsgutachten des Instituts für Internationales Recht der Universität München, Gutachten zum internationalen Und ausländischen Privatrecht 1997 Nr. 30 a).
Rechtsprechung
OVG Hamburg, 04.05.2001 - 4 Bs 324/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ohne Durchführung eines ordnungsgemäßen Sichtvermerksverfahrens bei einem ohne das erforderliche Visum eingereisten, unanfechtbar ausreisepflichtigen türkischen Staatsangehörigen; Abschiebungshindernis aus rechtlichen Gründen bei ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 04.10.2000 - 20 VG 3551/00
- OVG Hamburg, 04.05.2001 - 4 Bs 324/00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 308
- FamRZ 2002, 165 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94
Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95
Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97
Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97
Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84
Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99
Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären …
- OVG Saarland, 17.07.2000 - 1 W 1/99
Zur Genehmigung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung; Fiktion eines erlaubten …
- OVG Hamburg, 04.01.1999 - 5 Bs 413/98
- OVG Hamburg, 15.09.1999 - 5 Bs 235/99
- OVG Hamburg, 02.10.1996 - Bf V 81/95
- OVG Hamburg, 12.11.1999 - 5 Bs 343/99
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2004 - 11 S 1992/04
Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Eine Zusammenrechnung nach dieser Vorschrift scheidet nur dann aus, wenn es sich um einen wirtschaftlich identischen Streitgegenstand handelt, was dann der Fall sein kann, wenn sich mehrere Kläger in Rechtsgemeinschaft gegen einen Verwaltungsakt wenden oder den Erlass eines Verwaltungsakts erstreben (vgl. BVerwG, Beschluss v. 28.1.1991 - 1 B 95/90 -, NVwZ-RR 1991, 669; Hamburgisches OVG, Beschluss v. 4.5.2001 - 4 Bs 324/00 -, NVwZ-RR 2002, 308).Damit vergleichbar ist, wenn sich Ehegatten im Interesse der nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützten ehelichen Lebensgemeinschaft gegen die Ausweisung des einen Ehegatten wehren (…BVerwG, Beschluss v. 28.1.1991, a.a.O.) oder Eltern und ihre Kinder im Interesse der Fortführung der familiären Lebensgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 GG) die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen von ihnen begehren (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss v. 4.5.2001, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15
Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer …
Zwar wird in Fällen, in denen sich ein Ausländer und dessen Familienangehöriger in einer Klage gemeinsam gegen eine Ausweisung wenden oder eine Aufenthaltserlaubnis begehren, von einer "Rechtsgemeinschaft" in diesem Sinne ausgegangen, weil es der Sache nach letztlich nur um die eine Ausweisung des Ausländers bzw. die eine Aufenthaltserlaubnis für den Ausländer geht (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28.01.1991 - 1 B 95/90 -, NVwZ-RR 1991, 669; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.08.2011 - 19 C 11.1487 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22.02.2008 - 18 B 358/08 -, juris; Senatsbeschluss vom 14.12.2005 - 11 S 2719/04 -, juris; Hamb. OVG, Beschluss vom 04.05.2001 - 4 Bs 324/00 -, NVwZ-RR 2002, 308). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines …
Insoweit kann auch die bevorstehende Einberufung zum Wehrdienst im Heimatstaat zu einem Abschiebungshindernis oder zu einer Unzumutbarkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG führen (ebenso OVG Hamburg, Beschlüsse vom 4. Mai 2001, NVwZ-RR 2002, 308 und vom 11. April 2001 - 4 Bs 374/00 -, juris).
- OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme …
Diese Bestimmung findet auf ehemalige Asylbewerber dann Anwendung, wenn sie ein von der angegebenen politischen Verfolgung unabhängiges Aufenthaltsrecht erstreben (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19/96 - BVerwGE 106, 13 = NVwZ 1998, 742 und Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C1.97 - BVerwGE 105, 28 = NVwZ 1998, 187; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Mai 2001 - 4 Bs 324/00 - NVwZ-RR 2002, 308; Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - InfAuslR 2001, 12). - OVG Hamburg, 27.04.2006 - 4 Bs 103/06
Ausländerrecht: Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis, Schutz der …
Sollte der Antragsteller die geschilderten Betreuungs- und Beistandsleistungen tatsächlich erbracht haben, erscheint es gut möglich, dass zwischen ihm und seinem Kind eine nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Lebensgemeinschaft besteht, deren Unterbrechung mit dem Risiko schwerwiegender Beeinträchtigungen und einer Gefährdung des Kindeswohls verbunden wäre (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Beschl. v. 30.1.2002, DVBl. 2002, 693 f.; Beschl. v. 8.12.2005, FamRZ 2006, 187 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2001, 4 Bs 324/00, NordÖR 2001, 419 (LS); Beschl. v. 19.10.2004, 3 Bs 413/04). - VG Hamburg, 27.02.2003 - 16 VG 1274/02
Kein Rechtsanspruch des Kindes aus dem Aufenthaltsstatus des Vaters
Ausnahmsweise können aber besondere Gründe des Einzelfalles eine zeitweise Trennung von der Familie unzumutbar machen (OVG Hamburg, Beschl. v. 04.05.2001, 4 Bs 324/00). - VG Magdeburg, 08.08.2003 - 5 B 490/03 Denn es handelt sich um einen Fall der subjektiven Klagehäufung, ohne dass es sich um einen wirtschaftlich identischen Streitgegenstand handelt (vgl. OVG Hamburg, 4 Bs 324/00, Beschluss vom 04.05.2001; JURIS).
- VG Braunschweig, 27.04.2005 - 6 B 8/05
Abschiebung; Achtung des Familienlebens; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis; …
Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG wäre nur dann verletzt, wenn mit der Ausreise besondere Belastungen verbunden wären, die dem Antragsteller und seiner Familie auch unter Berücksichtigung der für die Abschiebung sprechenden öffentlichen Interessen nicht zugemutet werden könnten (vgl. z. B. Nds. OVG…, Beschl. vom 06.03.1998 - 11 M 1009/98 - VGH Baden-Württemberg, aaO., S. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 08.09.1999 - 18 B 567/98 - ; Hamb. OVG, Beschl. vom 04.05.2001, NVwZ-RR 2002, 308;… VG Braunschweig, aaO.). - VG Hamburg, 22.10.2001 - 22 VG 2255/01
Sichtvermerkverfahren für ausländischen Vater
Dies gilt in der Regel sogar dann, wenn der Ausländer nach seiner Rückkehr in sein Heimatland zunächst seinen Wehrdienst abzuleisten hat, mithin eine längere Trennungszeit zu erwarten ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 18.10.1994, OVG Bs V 137/94; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.5.1995, Bs V 81/95; OVG Hamburg, Beschl. v. 31.1.1997, Bs V 253/96; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.9.1999, 5 Bs 235/99; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999, 5 Bs 343/99; OVG Hamburg, Beschl. vom 23.6.2000, 5 Bf 261/99; OVG Hamburg, Beschl. vom 24.1.2001, 5 Bs 332/00; OVG Hamburg, Beschl. vom 4.5.2001, 4 Bs 324/00). - OVG Hamburg, 29.08.2005 - 4 Bs 168/05
'Schutz von Ehe und Familie, Vater, familiäre Lebensgemeinschaft, …
Zwischen ihm und seinen Kindern, die acht Jahre bzw. zehn Monate alt sind, sowie deren Mutter bestehen familiäre Lebensverhältnisse, die derzeit aufenthaltsbeendende Maßnahmen ausschließen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Beschl. v. 30.1.2002, FamRZ 2002, 601 = DVBl 2002, 693; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2001, FamRZ 2002, 165 [LS] = NordÖR 2002, 419; Beschl. v. 19.10.2004 - 3 Bs 423/04).