Weitere Entscheidung unten: OVG Hamburg, 04.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3058
OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99 (https://dejure.org/2001,3058)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2001 - 25 UF 201/99 (https://dejure.org/2001,3058)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - 25 UF 201/99 (https://dejure.org/2001,3058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EheG § 48 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1 erster Halbsatz; ; ZPO § 606 a Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 78 Abs. 2; ; ZPO § 97

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ehescheidung nach türkischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1444
  • FamRZ 2002, 165
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
    Die in jeder Lage des Verfahrens und in jedem Rechtszug von Amts wegen zu prüfende internationale Verhandlungs- und Entscheidungszuständigkeit der hiesigen Gerichte (vgl. zu diesem Prüfungserfordernis: BGHZ 44, 46; Zöller-Geimer, ZPO, 22. Aufl., § 606 a Rz 9 m.w.N.) besteht gemäß § 606 a Abs. 1 Nr. 2 ZPO, weil die Parteien im maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Ehescheidungsantrages hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wie das auch gegenwärtig der Fall ist.
  • OLG Frankfurt, 14.07.1992 - 2 UF 311/91

    Beachtlichkeit eines Einspruchs nach Art. 134 Abs. 2 türk. ZGB

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
    Das wäre nur dann - ganz ausnahmsweise - der Fall, wenn sie ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts, der Scheidung widersprechen würde (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 442; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 329; OLG Hamm FamRZ 1993, 1207; IPRspr. 1995, 133).
  • OLG Oldenburg, 03.04.1990 - 12 UF 183/89

    Türkisches Scheidungsrecht; Scheidung; Antragrescht; Einspruch; Rechtsmißbrauch

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
    Das wäre nur dann - ganz ausnahmsweise - der Fall, wenn sie ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts, der Scheidung widersprechen würde (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 442; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 329; OLG Hamm FamRZ 1993, 1207; IPRspr. 1995, 133).
  • OLG Bamberg, 13.10.1992 - 7 UF 65/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verweigerung der Scheidung ; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
    Schon der Umstand, dass aus der Ehe der Parteien zwei noch minderjährige Kinder hervorgegangen sind, ist ein sehr gewichtiger, für die Beachtlichkeit des Einspruches der Antragsgegnerin sprechender Gesichtspunkt (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 443; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 330 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neuregelung des Art. 134 Abs. 2 ZGB durch Gesetz Nr. 3444 vom 04.05.1988; OLG Hamm NJW-RR 1994, 518).
  • OLG Hamm, 20.08.1990 - 29 W 101/89

    Geldzahlung bei Scheidungsantrag; Nichtigkeit; Umstände des Einzelfalls; Regelung

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
    Schon der Umstand, dass aus der Ehe der Parteien zwei noch minderjährige Kinder hervorgegangen sind, ist ein sehr gewichtiger, für die Beachtlichkeit des Einspruches der Antragsgegnerin sprechender Gesichtspunkt (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 443; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 330 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neuregelung des Art. 134 Abs. 2 ZGB durch Gesetz Nr. 3444 vom 04.05.1988; OLG Hamm NJW-RR 1994, 518).
  • OLG Hamm, 10.05.1993 - 8 UF 78/92

    Scheidung nach türkischem Recht; Zerrüttung der Ehe nach türkischem Recht;

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
    Das wäre nur dann - ganz ausnahmsweise - der Fall, wenn sie ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts, der Scheidung widersprechen würde (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 442; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 329; OLG Hamm FamRZ 1993, 1207; IPRspr. 1995, 133).
  • KG, 08.03.1993 - 16 WF 1259/93

    Einverständliche Scheidung; Scheidung; Regelung; Unterhalt; Kindesunterhalt;

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99
    Schon der Umstand, dass aus der Ehe der Parteien zwei noch minderjährige Kinder hervorgegangen sind, ist ein sehr gewichtiger, für die Beachtlichkeit des Einspruches der Antragsgegnerin sprechender Gesichtspunkt (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 443; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 330 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neuregelung des Art. 134 Abs. 2 ZGB durch Gesetz Nr. 3444 vom 04.05.1988; OLG Hamm NJW-RR 1994, 518).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 200/01

    Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht

    ZGB durchweg die Auffassung vertreten, dass eine Rechtsmissbräuchlichkeit des Einspruchs nur ausnahmsweise anzunehmen ist (vgl. OLG Frankfurt, aaO; OLG Köln, FamRZ 1999, 1352 sowie FamRZ 2002, 165, 166).

    Ein Rechtsmissbrauch wurde für möglich gehalten (im jeweiligen Fall jedoch nicht bejaht), wenn sich der widersprechende Ehegatte mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 517, 518; OLG Köln, FamRZ 1999, 1352; türk. Kassationshof, Urteil vom 30.6.98, FamRZ 2001, 100), oder wenn der andere Ehegatte den Kläger mit dem Einspruch bestrafen oder quälen will (vgl. türk. Kassationshof, FamRZ 2001, 99) oder wenn er ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts der Scheidung widerspricht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2002, 165, 166).

  • OLG Schleswig, 19.11.2003 - 12 UF 102/03

    Anwendbarkeit deutschen Ehescheidungsrechts bei Ausschluss einer

    Daß der Einspruch wegen Rechtsmißbräuchlichkeit unbeachtlich sei (zu den Voraussetzungen hierfür vgl. OLG Köln FamRZ 2002 165, 166), ist nicht behauptet worden.
  • OLG Koblenz, 13.11.2002 - 9 UF 246/02

    Anwendbarkeit der Regelungen des türkischen Zivilgesetzbuch auf die Scheidung in

    Dabei ist letzterer nur anwendbar, wenn kein besonderer Scheidungsgrund vorliegt (vgl. OLG Köln, FamRZ 2002, 165 unter Hinweis auf ein Rechtsgutachten des Instituts für Internationales Recht der Universität München, Gutachten zum internationalen Und ausländischen Privatrecht 1997 Nr. 30 a).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 04.05.2001 - 4 Bs 324/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9179
OVG Hamburg, 04.05.2001 - 4 Bs 324/00 (https://dejure.org/2001,9179)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2001 - 4 Bs 324/00 (https://dejure.org/2001,9179)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2001 - 4 Bs 324/00 (https://dejure.org/2001,9179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ohne Durchführung eines ordnungsgemäßen Sichtvermerksverfahrens bei einem ohne das erforderliche Visum eingereisten, unanfechtbar ausreisepflichtigen türkischen Staatsangehörigen; Abschiebungshindernis aus rechtlichen Gründen bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 308
  • FamRZ 2002, 165 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2004 - 11 S 1992/04

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Eine Zusammenrechnung nach dieser Vorschrift scheidet nur dann aus, wenn es sich um einen wirtschaftlich identischen Streitgegenstand handelt, was dann der Fall sein kann, wenn sich mehrere Kläger in Rechtsgemeinschaft gegen einen Verwaltungsakt wenden oder den Erlass eines Verwaltungsakts erstreben (vgl. BVerwG, Beschluss v. 28.1.1991 - 1 B 95/90 -, NVwZ-RR 1991, 669; Hamburgisches OVG, Beschluss v. 4.5.2001 - 4 Bs 324/00 -, NVwZ-RR 2002, 308).

    Damit vergleichbar ist, wenn sich Ehegatten im Interesse der nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützten ehelichen Lebensgemeinschaft gegen die Ausweisung des einen Ehegatten wehren (BVerwG, Beschluss v. 28.1.1991, a.a.O.) oder Eltern und ihre Kinder im Interesse der Fortführung der familiären Lebensgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 GG) die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen von ihnen begehren (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss v. 4.5.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    Zwar wird in Fällen, in denen sich ein Ausländer und dessen Familienangehöriger in einer Klage gemeinsam gegen eine Ausweisung wenden oder eine Aufenthaltserlaubnis begehren, von einer "Rechtsgemeinschaft" in diesem Sinne ausgegangen, weil es der Sache nach letztlich nur um die eine Ausweisung des Ausländers bzw. die eine Aufenthaltserlaubnis für den Ausländer geht (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28.01.1991 - 1 B 95/90 -, NVwZ-RR 1991, 669; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.08.2011 - 19 C 11.1487 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22.02.2008 - 18 B 358/08 -, juris; Senatsbeschluss vom 14.12.2005 - 11 S 2719/04 -, juris; Hamb. OVG, Beschluss vom 04.05.2001 - 4 Bs 324/00 -, NVwZ-RR 2002, 308).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09

    Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines

    Insoweit kann auch die bevorstehende Einberufung zum Wehrdienst im Heimatstaat zu einem Abschiebungshindernis oder zu einer Unzumutbarkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG führen (ebenso OVG Hamburg, Beschlüsse vom 4. Mai 2001, NVwZ-RR 2002, 308 und vom 11. April 2001 - 4 Bs 374/00 -, juris).
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Diese Bestimmung findet auf ehemalige Asylbewerber dann Anwendung, wenn sie ein von der angegebenen politischen Verfolgung unabhängiges Aufenthaltsrecht erstreben (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19/96 - BVerwGE 106, 13 = NVwZ 1998, 742 und Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C1.97 - BVerwGE 105, 28 = NVwZ 1998, 187; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Mai 2001 - 4 Bs 324/00 - NVwZ-RR 2002, 308; Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - InfAuslR 2001, 12).
  • OVG Hamburg, 27.04.2006 - 4 Bs 103/06

    Ausländerrecht: Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis, Schutz der

    Sollte der Antragsteller die geschilderten Betreuungs- und Beistandsleistungen tatsächlich erbracht haben, erscheint es gut möglich, dass zwischen ihm und seinem Kind eine nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Lebensgemeinschaft besteht, deren Unterbrechung mit dem Risiko schwerwiegender Beeinträchtigungen und einer Gefährdung des Kindeswohls verbunden wäre (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Beschl. v. 30.1.2002, DVBl. 2002, 693 f.; Beschl. v. 8.12.2005, FamRZ 2006, 187 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2001, 4 Bs 324/00, NordÖR 2001, 419 (LS); Beschl. v. 19.10.2004, 3 Bs 413/04).
  • VG Hamburg, 27.02.2003 - 16 VG 1274/02

    Kein Rechtsanspruch des Kindes aus dem Aufenthaltsstatus des Vaters

    Ausnahmsweise können aber besondere Gründe des Einzelfalles eine zeitweise Trennung von der Familie unzumutbar machen (OVG Hamburg, Beschl. v. 04.05.2001, 4 Bs 324/00).
  • VG Magdeburg, 08.08.2003 - 5 B 490/03
    Denn es handelt sich um einen Fall der subjektiven Klagehäufung, ohne dass es sich um einen wirtschaftlich identischen Streitgegenstand handelt (vgl. OVG Hamburg, 4 Bs 324/00, Beschluss vom 04.05.2001; JURIS).
  • VG Braunschweig, 27.04.2005 - 6 B 8/05

    Abschiebung; Achtung des Familienlebens; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis;

    Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG wäre nur dann verletzt, wenn mit der Ausreise besondere Belastungen verbunden wären, die dem Antragsteller und seiner Familie auch unter Berücksichtigung der für die Abschiebung sprechenden öffentlichen Interessen nicht zugemutet werden könnten (vgl. z. B. Nds. OVG, Beschl. vom 06.03.1998 - 11 M 1009/98 - VGH Baden-Württemberg, aaO., S. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 08.09.1999 - 18 B 567/98 - ; Hamb. OVG, Beschl. vom 04.05.2001, NVwZ-RR 2002, 308; VG Braunschweig, aaO.).
  • VG Hamburg, 22.10.2001 - 22 VG 2255/01

    Sichtvermerkverfahren für ausländischen Vater

    Dies gilt in der Regel sogar dann, wenn der Ausländer nach seiner Rückkehr in sein Heimatland zunächst seinen Wehrdienst abzuleisten hat, mithin eine längere Trennungszeit zu erwarten ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 18.10.1994, OVG Bs V 137/94; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.5.1995, Bs V 81/95; OVG Hamburg, Beschl. v. 31.1.1997, Bs V 253/96; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.9.1999, 5 Bs 235/99; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999, 5 Bs 343/99; OVG Hamburg, Beschl. vom 23.6.2000, 5 Bf 261/99; OVG Hamburg, Beschl. vom 24.1.2001, 5 Bs 332/00; OVG Hamburg, Beschl. vom 4.5.2001, 4 Bs 324/00).
  • OVG Hamburg, 29.08.2005 - 4 Bs 168/05

    'Schutz von Ehe und Familie, Vater, familiäre Lebensgemeinschaft,

    Zwischen ihm und seinen Kindern, die acht Jahre bzw. zehn Monate alt sind, sowie deren Mutter bestehen familiäre Lebensverhältnisse, die derzeit aufenthaltsbeendende Maßnahmen ausschließen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Beschl. v. 30.1.2002, FamRZ 2002, 601 = DVBl 2002, 693; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2001, FamRZ 2002, 165 [LS] = NordÖR 2002, 419; Beschl. v. 19.10.2004 - 3 Bs 423/04).
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