Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5045
BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05 (https://dejure.org/2005,5045)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05 (https://dejure.org/2005,5045)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 1 BvR 1465/05 (https://dejure.org/2005,5045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht; Notwendigkeit einer vorläufigen Regelung zur Abwehr schwerer Nachteile ; Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde im Falle ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 5 Satz 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BGB § 1909; ; FGG § 50; ; HKiEntÜ Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 50; HKiEntÜ
    Wahrnehmung der Rechte des Kindes im Verfahren nach HKiEntÜ; Bestellung eines Ergänzungspflegers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1657
  • AnwBl 2006, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
    Zwar ist dies grundsätzlich Aufgabe eines im Falle eines Interessenwiderstreits zwischen dem Kind und seinem gesetzliche Vertreter gemäß § 1909 BGB zu bestellenden Ergänzungspflegers (vgl. BVerfGE 72, 122 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Oktober 1994, NJW 1995, S. 2023).

    Zweifel an der Befugnis des Beschwerdeführers, seinen Sohn zu vertreten, stehen dem Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichwohl nicht entgegen, weil eine ordnungsgemäße Vertretung nicht rechtzeitig sichergestellt war und dem Sohn des Beschwerdeführers dadurch Schaden drohte, dass er die Entscheidungen über seine Rückführung wegen seiner Minderjährigkeit nicht angreifen kann (vgl. BVerfGE 72, 122 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Oktober 1994, NJW 1995, S. 2023).

  • BVerfG, 13.10.1994 - 1 BvR 1799/94

    Einstweilige Anordnung gegen die Rückführung von Kindern nach Afghanistan

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
    Zwar ist dies grundsätzlich Aufgabe eines im Falle eines Interessenwiderstreits zwischen dem Kind und seinem gesetzliche Vertreter gemäß § 1909 BGB zu bestellenden Ergänzungspflegers (vgl. BVerfGE 72, 122 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Oktober 1994, NJW 1995, S. 2023).

    Zweifel an der Befugnis des Beschwerdeführers, seinen Sohn zu vertreten, stehen dem Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichwohl nicht entgegen, weil eine ordnungsgemäße Vertretung nicht rechtzeitig sichergestellt war und dem Sohn des Beschwerdeführers dadurch Schaden drohte, dass er die Entscheidungen über seine Rückführung wegen seiner Minderjährigkeit nicht angreifen kann (vgl. BVerfGE 72, 122 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Oktober 1994, NJW 1995, S. 2023).

  • OLG Koblenz, 04.01.2005 - 13 UF 962/04
    Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Januar 2005 - 13 UF 962/04 -,.

    Die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Koblenz vom 1. Dezember 2004 - 20 F 414/04 - in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Januar 2005 - 13 UF 962/04 - wird einstweilen bis zur Entscheidung der Hauptsache, längstens bis zum 22. Januar 2006, ausgesetzt.

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
    Dieses geschehe bei Kindern, deren Alter und Reife eine eigene Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte nicht erlaube, durch einen Vertreter, den § 50 FGG als Verfahrenspfleger vorsehe (vgl. BVerfGE 99, 145 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht verfristet, da für den Beginn der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG auf die Kenntnis des Ergänzungspflegers abzustellen ist (vgl. BVerfGE 75, 201 ).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 328 ).
  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 13 WF 501/05
    Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. Juni 2005 - 13 WF 501/05 -,.
  • OLG Koblenz, 30.05.2005 - 13 WF 455/05
    Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Mai 2005 - 13 WF 455/05 -,.
  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 13 WF 368/05
    Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. April 2005 - 13 WF 368/05 -,.
  • OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 149/09

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Beteiligung der Eltern an einem die

    FamRZ 2005, 1657, 1658).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der

    Indessen sind - im Gegensatz zu den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen FamRZ 1999, 85 (gegenläufige Entführungen und Rückführungsanträge) und FamRZ 2005, 1657 (gegenseitiger Vorwurf der Urkundenfälschung) - keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass bei gemeinsamem Sorgerecht für M. eine sachgerechte Interessenwahrnehmung durch den Kindesvater nicht gewährleistet wäre; dass die Eltern im Rückführungsverfahren widerstreitende Anträge gestellt haben, reicht insoweit nicht aus (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl., § 50 Rdn. 25 mwN).
  • OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

    Von einer Rückgabe kann abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohe Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich ist (OLG Hamm, FamRZ 1999, 948), oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (BVerfG, FamRZ 2005, 1657).
  • OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17

    Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach

    Von einer Rückgabe des Kindes kann danach regelmäßig nur abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde oder dies erneut zu befürchten ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich wäre (OLG Hamm FamRZ 1999, 989) oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes entstehen würde (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1657).
  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12

    Begriff der schwerwiegenden Gefahr i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ

    Von einer Rückgabe kann abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich ist, oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1657).
  • AG Karlsruhe, 14.11.2019 - 2 F 1701/19

    Rückführung eines minderjährigen Kindes zum Vater in die USA nach dem Haager

    Von einer Rückgabe kann z. B. abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet erfolgen soll, oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (BVerfG FamRZ 2005, 1657).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht