Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 09.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.09.2005 - 1 WF 240/05   

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https://dejure.org/2005,3127
OLG Jena, 06.09.2005 - 1 WF 240/05 (https://dejure.org/2005,3127)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.09.2005 - 1 WF 240/05 (https://dejure.org/2005,3127)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. September 2005 - 1 WF 240/05 (https://dejure.org/2005,3127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 1607 Abs. 1, Abs. 2 BGB, 1606 Abs. 2 BGB, 1613 BGB
    1.Schlüssiger Klagevortrag bei Inanspruchnahme der Großeltern väterlicherseits. 2.Verhältnis §§ 1607 Abs. 1, 2 und § 1613 BGB.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsunfähigkeit der vorrangig zum Unterhalt verpflichteten Kindesmutter als Voraussetzung für einen schlüssigen Klagevortrag bei der Inanspruchnahme von Großeltern; Darlegung der Einkommenssituation von Großeltern mütterlicherseits bei der Inanspruchnahme von ...

  • Judicialis

    BGB § 1607 Abs. 1; ; BGB § 1607 Abs. 2; ; BGB § 1606 Abs. 2; ; BGB § 1613

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1607 § 1606 Abs. 2 § 1613
    Schlüssiger Klagevortrag bei Inanspruchnahme der Großeltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Enkelunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1670
  • FamRZ 2006, 569
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 11.12.2003 - 2 UF 181/03

    Ersatzhaftung nach § 1607 BGB

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2005 - 1 WF 240/05
    Gleichwohl hat das Amtsgericht der Antragstellerin zu Recht Prozesskostenhilfe verweigert, da die Kindesmutter trotz der Bestimmung des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB, nach der sie in der Regel ihre Verpflichtung zum Unterhalt des Kindes durch dessen Pflege und Erziehung (Betreuungsunterhalt) erfüllt, im Verhältnis zu den Großeltern vorrangig der Antragstellerin nach § 1606 Abs. 2 BGB zum Unterhalt verpflichtet ist (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1745, 1746; AG Leverkusen, FamRZ 2003, 627, 628).
  • AG Leverkusen, 16.05.2002 - 34 F 150/01

    Haftung der Großeltern auf Unterhalt als mithaftende Verwandte bei

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2005 - 1 WF 240/05
    Gleichwohl hat das Amtsgericht der Antragstellerin zu Recht Prozesskostenhilfe verweigert, da die Kindesmutter trotz der Bestimmung des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB, nach der sie in der Regel ihre Verpflichtung zum Unterhalt des Kindes durch dessen Pflege und Erziehung (Betreuungsunterhalt) erfüllt, im Verhältnis zu den Großeltern vorrangig der Antragstellerin nach § 1606 Abs. 2 BGB zum Unterhalt verpflichtet ist (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1745, 1746; AG Leverkusen, FamRZ 2003, 627, 628).
  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 6 WF 232/12

    Schulden Großeltern ihren Enkeln Unterhalt?

    Vielmehr muss hinzu kommen, dass dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus Gründen des Kindeswohls nicht zumutbar ist (vgl. Wendl/Dose-Wönne, Unterhaltsrecht,8. Auflage, 2 Rn.975; OLG Frankfurt FamRZ 2004, 1745; OLG Jena FamRZ 2006, 569 und MDR 2009, 755).
  • OLG Jena, 29.10.2009 - 1 WF 258/09

    Unterhaltspflicht der Großeltern: Darlegungslast zur Leistungsfähigkeit der

    § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der die Betreuung als Unterhaltsgewährung dem Barunterhalt gleichstellt mit der Folge, dass grundsätzlich Barunterhalt zusätzlich zur Betreuung nicht geschuldet wird, gilt nur im Verhältnis der Eltern zueinander, nicht aber im Verhältnis zu den nachrangig haftenden Großeltern (vgl. Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, § 2, Rdnr. 545; OLG Frankfurt FamRZ 2004, 1745, 1746; OLG Jena, FamRZ 2006, 569 ff.).
  • OLG Naumburg, 14.03.2008 - 10 U 64/07

    Rechtliche Einordnung von Projektsteuerungsverträgen

    Da der Enderfolg der Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens Klinikum K. zwischenzeitlich eingetreten ist, kann es nur dann darauf ankommen, was die Klägerin in den Unterabschnitten getan hat, wenn trotz des eingetretenen Erfolges wesentliche Leistungen nicht erbracht worden sind oder sich durch Weglassen einzelner Leistungen die Tätigkeit insgesamt als mangelhaft erweisen würde (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2005, 1670 ; Werner in Werner/Pastor, 11. Aufl., Rdn. 1429).
  • OLG Jena, 10.12.2008 - 2 WF 449/08

    Zu den Voraussetzungen der Unterhaltspflicht von Großeltern

    § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der die Betreuung als Unterhaltsgewährung dem Barunterhalt gleichstellt mit der Folge, dass grundsätzlich Barunterhalt zusätzlich zur Betreuung nicht geschuldet wird, gilt nur im Verhältnis der Eltern zueinander, nicht aber im Verhältnis zu den nachrangig haftenden Großeltern (vgl. Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, § 2, Rn. 545; OLG Frankfurt FamRZ 2004, 1745, 1746; OLG Jena, FamRZ 2006, 569 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - 6 WF 18/07

    Erstrecckung der Ersatzhaftung nach § 1607 BGB auf alle Großeltern

    Da eine originäre Ersatzhaftung der Großeltern nur beim Ausfall beider Elternteile in Betracht kommt, beschränkt sich die Ersatzhaftung nach § 1607 BGB - entgegen der Annahme der Beschwerde - nicht auf den Stamm des ausgefallenen Elternteils, sondern erfasst zwingend alle Großeltern (OLG Jena, FamRZ 2006, 569; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1926; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1745, 1746); bei der - nicht allein am Wortlaut zu orientierenden - Auslegung des § 1607 BGB ist nämlich § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB zu beachten (OLG Frankfurt, a.a.O.; Eschenbruch/Mittendorf, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl., Rz. 3115 a).
  • OLG Köln, 16.02.2010 - 4 WF 19/10

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Großeltern auf Unterhalt

    § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der die Betreuung als Unterhaltsgewährung dem Barunterhalt gleichstellt mit der Folge, dass grundsätzlich Barunterhalt zusätzlich zur Betreuung nicht geschuldet wird, gilt nur im Verhältnis der Eltern zueinander, nicht aber im Verhältnis zu den nachrangig haftenden Großeltern (vgl. Wendl/Staudigel, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 2 Rdnr. 545; OLG Frankfurt FamRZ 2004, 1745, 1776; OLG Jena FamRZ 2006, 569 ff.; OLG Jena MDR 2009, 755 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05   

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https://dejure.org/2005,8318
OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05 (https://dejure.org/2005,8318)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.11.2005 - 21 UF 486/05 (https://dejure.org/2005,8318)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. November 2005 - 21 UF 486/05 (https://dejure.org/2005,8318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts; Möglichkeit des Zugriffs auf den Differenzbetrag zwischen den Pfändungsfreigrenzen und den dem Insolvenzschuldner zu belassenen notwendigen Unterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Riesa - 8 F 493/04
  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 221
  • MDR 2006, 875
  • FamRZ 2006, 569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 164/09

    Revision im Kindesunterhaltsprozess: Zulässigkeitsprüfung bei Vornahme einer

    Weil die Revision bereits unzulässig ist, kommt es nicht mehr auf die Zulassungsfrage an, in der sich das Oberlandesgericht der weit überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung angeschlossen hat, wonach Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes gegen seine Großeltern bedarfsdeckend sind (vgl. OLG Dresden FamRZ 2006, 569 ff.; Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 8 Rn. 267; Scholz/Kleffmann/Motzer/Soyka, Praxishandbuch Familienrecht Stand: Oktober 2011 J 81; FAKomm-FamR/Klein 4. Aufl. § 1602 BGB Rn. 33).
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