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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2007 - II ZB 14/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2542
BGH, 26.03.2007 - II ZB 14/06 (https://dejure.org/2007,2542)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2007 - II ZB 14/06 (https://dejure.org/2007,2542)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2007 - II ZB 14/06 (https://dejure.org/2007,2542)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist aufgrund der Verweigerung der Annahme einer unterfrankierten, fristgebundenen Postsendung durch das Gericht; Risiko der Nichtannahme eines unterfrankierten Briefes sowie des Rücklaufs der Sendung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristversäumung durch Absendung eines unterfrankierten Briefes mit dem Berufungsschriftsatz; Anwaltsverschulden; Annahmeverweigerung durch Gericht; Postverzögerung; Postverschulden; Büroorganisation des Anwalts; Wiedereinsetzung; Rechtsmittel

  • Judicialis

    ZPO § 233 D; ; ZPO § 233 Fd

  • BRAK-Mitteilungen

    Genügend Porto aufkleben!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Unterfrankierung einer fristgebundenen Postsendung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterfrankierte Postzusendung: Fristablauf?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristversäumung: Weigerung des Gerichts, unterfrankierte Postsendung anzunehmen ? Verschulden des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Büroorganisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Am besten trägt man die Post selbst zu Gericht ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Prozesspartei trägt Risiko für falsch frankiertes Schreiben an Gericht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1751
  • MDR 2007, 967
  • FamRZ 2007, 1095
  • WM 2007, 1049
  • DB 2007, 1135
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - II ZB 14/06
    Eine der Partei zuzurechnende fehlerhafte Büroorganisation ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) ist gegeben, wenn dieser keine zuverlässigen, einer reibungslosen Abwicklung des Postverkehrs dienenden Vorkehrungen gegen das Versäumnis trifft, dass eine zur Beförderung eines fristgebundenen Schriftsatzes bestimmte Postsendung unzureichend frankiert wird und der Adressat deshalb die Annahme verweigert (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180).

    Diese Zeitspanne erscheint aber schon im Hinblick auf die Einschaltung der zuständigen Stelle der Post in M. nicht außergewöhnlich lang; auch in einer durch den Bundesgerichtshof entschiedenen Sache (Beschl. v. 21. Februar 2002 aaO) lagen neun Tage zwischen der Annahmeverweigerung und der Rückgabe der Sendung.

  • BGH, 03.07.2006 - II ZB 24/05

    Verfahrensrecht - Berufung: Fristverlängerungsantrag bei falschem Gericht

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - II ZB 14/06
    Danach ist etwa Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn ein unrichtig adressierter Schriftsatz so frühzeitig zur Post gegeben wurde, dass mit seinem rechtzeitigen Eingang gerechnet werden konnte (BAG, Urt. v. 16. Dezember 1971 - 5 AZR 384/71, NJW 1972, 735), oder wenn ein versehentlich an das Eingangsgericht gerichteter Schriftsatz bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang ohne weiteres fristgerecht an das Berufungsgericht hätte weitergeleitet werden können (Sen.Beschl. v. 3. Juli 2006 - II ZB 24/05, BGH-Report 2006, 1317 f. m.w.Nachw.).
  • BAG, 16.12.1971 - 5 AZR 384/71

    Berufungsschriftsatz - Bezeichnung des Gerichts - Bezeichnung des Gerichtsortes -

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - II ZB 14/06
    Danach ist etwa Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn ein unrichtig adressierter Schriftsatz so frühzeitig zur Post gegeben wurde, dass mit seinem rechtzeitigen Eingang gerechnet werden konnte (BAG, Urt. v. 16. Dezember 1971 - 5 AZR 384/71, NJW 1972, 735), oder wenn ein versehentlich an das Eingangsgericht gerichteter Schriftsatz bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang ohne weiteres fristgerecht an das Berufungsgericht hätte weitergeleitet werden können (Sen.Beschl. v. 3. Juli 2006 - II ZB 24/05, BGH-Report 2006, 1317 f. m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06   

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https://dejure.org/2007,2769
BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06 (https://dejure.org/2007,2769)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2007 - XI ZB 39/06 (https://dejure.org/2007,2769)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06 (https://dejure.org/2007,2769)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Fristversäumnis aufgrund eines Organisationsverschuldens der Prozessbevollmächtigten; Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auf die Verwendung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 2 § 233
    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1095
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übermittlung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06
    Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413 Tz. 7 und vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862).

    Eine organisatorische Regelung, nach welcher sich die Kontrolle hinsichtlich der Empfängernummer auf den Vergleich der Faxnummern im Sendebericht und im Schriftsatz beschränkte, war - wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat - nicht ausreichend (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05, FamRZ 2005, 1534 f. und vom 1. März 2005 aaO).

    Notwendig war vielmehr eine Regelung, die die nochmalige selbstständige Prüfung der zutreffenden Empfängernummer vorsah (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2005 aaO m.w.Nachw.).

    Anders als dort bestand hier auch bei Übernahme der Telefaxnummer aus der Akte für eine selbstständige Kontrolle der Empfängernummer schon deshalb Veranlassung, weil in der Akte der Prozessbevollmächtigten des Klägers die Berufungsbegründungsschrift im Adressfeld eine andere Empfängernummer auswies als diejenige, an die die Berufungsschrift gesandt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862).

  • BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04

    Anforderungen an die Überprüfung des Sendeberichts bei Übermittlung

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06
    Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413 Tz. 7 und vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862).

    Ungeachtet der Frage, ob die Notwendigkeit einer nochmaligen Überprüfung der Empfängernummer von der Höhe des Risikos eines Versehens abhängen kann (offen gelassen in BGH, Beschluss vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413 Tz. 14 f.), unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von demjenigen, der dem von der Rechtsbeschwerde zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 2004 (aaO) zugrunde lag.

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde weicht das Berufungsgericht auch nicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 2004 (VI ZB 14/04, NJW 2004, 3491) ab, nach welcher unter Umständen bei Übernahme der Telefaxnummer aus dem konkreten Aktenvorgang der Abgleich der gewählten Empfängernummer mit der übertragenen Nummer ausreichend und eine abschließende und selbstständige Kontrolle der Richtigkeit der Empfängernummer wegen der in einem solchen Fall geringen Verwechslungsgefahr entbehrlich sein kann.

    Ungeachtet der Frage, ob die Notwendigkeit einer nochmaligen Überprüfung der Empfängernummer von der Höhe des Risikos eines Versehens abhängen kann (offen gelassen in BGH, Beschluss vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413 Tz. 14 f.), unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von demjenigen, der dem von der Rechtsbeschwerde zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 2004 (aaO) zugrunde lag.

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06
    Es liegt weder eine Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor noch verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06
    Es liegt weder eine Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor noch verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZB 6/04

    Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. Senat, BGHZ 161, 86, 87 m.w.Nachw.), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 68/05

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06
    Eine organisatorische Regelung, nach welcher sich die Kontrolle hinsichtlich der Empfängernummer auf den Vergleich der Faxnummern im Sendebericht und im Schriftsatz beschränkte, war - wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat - nicht ausreichend (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05, FamRZ 2005, 1534 f. und vom 1. März 2005 aaO).
  • BVerwG, 09.01.2008 - 6 B 51.07

    Wiedereinsetzung; Telefax; Sendebericht; Empfänger; Empfängernummer.

    Hierzu muss er für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 439.97 - juris und vom 18. März 2004 - BVerwG 6 PB 16.03 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 76 S. 3; ebenso: BAG, Urteil vom 30. März 1995 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 379; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96 - NJW 1997, 948, vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - NJW 2006, 2412 und vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06 - FamRZ 2007, 1095; BFH, Beschluss vom 18. September 2007 - I R 39/04 - juris).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZB 3/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei der

    Der Abgleich hat vielmehr anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses zu erfolgen, um nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch schon bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - VIII ZB 101/05, NJW 2007, 996 Tz. 8; Beschl. v. 17.4.2007 - XII ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 Tz. 5; Beschl. v. 19.3.2008 - III ZB 80/07, NJW-RR 2008, 1379 Tz. 5 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 173/10

    Verfahren bei Wiedereinsetzung: Hinweispflicht des Berufungsgerichts zur

    Durch organisatorische Maßnahmen muss sichergestellt sein, dass nach der Absendung eines Telefax in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und überprüft wird (BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095).

    Dabei muss festgestellt werden, ob die in dem Sendebericht ausgewiesene Telefaxnummer auch die des Adressaten ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413 und vom 26. September 2006 - VIII ZB 101/05, NJW 2007, 996, 997), und zwar durch einen Vergleich der Telefaxnummer in dem Sendebericht mit der in dem heranzuziehenden Verzeichnis (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413, vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 und vom 4. Februar 2010 - I ZB 3/09, MDR 2010, 779, 780).

  • BGH, 12.05.2010 - IV ZB 18/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei der Versendung

    Dabei darf sich die Kontrolle des Sendeberichts nicht darauf beschränken, die darin ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, z.B. bereits in den Schriftsatz eingefügten, Faxnummer zu vergleichen, sondern der Abgleich hat anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses zu erfolgen, um auch Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer aufdecken zu können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - I ZB 3/09- juris Tz. 14; vom 19. März 2008 - III ZB 80/07 - NJW-RR 2008, 1379 Tz. 5; vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06 - FamRZ 2007, 1095 Tz. 5; vom 26. September 2006 - VIII ZB 101/05 - NJW 2007, 996 Tz. 8).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 214/09

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

    Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend, d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer, überprüft werden muss (BGH NJW 2007, 2778 f.; FamRZ 2007, 1095 f.; NJW 2006, 2412 (1413); NJW-RR 2005, 862).
  • OLG Hamm, 05.05.2010 - 11 U 202/09

    Amtshaftungsansprüche einer Prozesspartei wegen eines unrichtigen Sendevermerks

    Eine organisatorische Regelung, nach welcher sich die Kontrolle hinsichtlich der Empfängernummer auf den Vergleich der Faxnummern im Sendebericht und im Schriftsatz (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1095; BGH, FamRZ 2005, 1534) oder allein auf das Vorliegen eines "O.K."-Vermerks beschränkt, ist unzureichend.

    Notwendig war vielmehr eine Regelung, die die nochmalige selbständige Prüfung der zutreffenden Empfängernummer anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses vorsah (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1095).

  • BGH, 20.11.2007 - XI ZB 30/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener

    Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413, Tz. 7 sowie Senatsbeschluss vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 f., Tz. 5).
  • BGH, 20.11.2007 - XI ZB 31/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener

    Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413, Tz. 7 sowie Senatsbeschluss vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 f., Tz. 5).
  • BGH, 20.11.2007 - XI ZB 29/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener

    Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413, Tz. 7 sowie Senatsbeschluss vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 f., Tz. 5).
  • OVG Saarland, 28.09.2007 - 1 A 119/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwendung veralteter Telefaxnummer

    Ein Anwalt ist grundsätzlich verpflichtet, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummer hin gewährleistet vgl. BGH, Beschlüsse vom 01.03.2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10.05.2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412 und vom 17.04.2007 - XI ZB 39/06 -, FamRZ 2007, 1095.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10

    Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts - Kontrollpflicht bei Einsatz eines

  • BPatG, 29.03.2012 - 28 W (pat) 511/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Happy Pet/Lucky-Pet" - keine Wiedereinsetzung in den

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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2007 - II ZR 14/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13582
BGH, 05.02.2007 - II ZR 14/06 (https://dejure.org/2007,13582)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2007 - II ZR 14/06 (https://dejure.org/2007,13582)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - II ZR 14/06 (https://dejure.org/2007,13582)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1095 (Ls.)
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