Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.06.2007

Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05   

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https://dejure.org/2007,1624
BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05 (https://dejure.org/2007,1624)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2007 - X ZR 20/05 (https://dejure.org/2007,1624)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - X ZR 20/05 (https://dejure.org/2007,1624)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision bei dem Erfordernis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch die Entscheidung des Revisionsgerichts; Zulassung der Revision bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes; Ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassenes ...

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 547 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2 § 547 Nr. 4
    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlich Rechtsprechung bei Vorliegen absoluter Revisionsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Revisionszulassung bei Vorliegen von absolutem Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 172, 250
  • NJW 2007, 2702
  • MDR 2007, 1213
  • FamRZ 2007, 1643
  • WM 2007, 1949
  • JR 2008, 204
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05
    Der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient über seinen sich unmittelbar aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden Zweck, Divergenzen in den von der Rechtsprechung der Entscheidungsfindung zugrunde gelegten Rechtssätzen zu vermeiden, auch dazu, die Korrektur von Rechtsanwendungsfehlern zu ermöglichen, die über den Einzelfall hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (BGHZ 151, 42, 46; 151, 221, 226; 154, 288, 294 f.).

    Abgesehen von denjenigen Fällen, in denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ohne eine Korrektur durch das Revisionsgericht eine Wiederholung oder Nachahmung des Fehlers droht, liegt ein solcher Rechtsanwendungsfehler insbesondere dann vor, wenn die Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung als Ganzes zu erschüttern (BGHZ 154, 288, 295 f.; Musielak/Ball aaO. § 543 Rdn. 8d m.w.N.).

  • BGH, 29.01.1976 - IX ZR 28/73

    Verfahrensunterbrechung durch Verlust der Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05
    Wegen der Unterbrechung des Verfahrens (§ 240 ZPO) hätte am 7. Januar 2005 weder mündlich verhandelt noch am 11. Januar 2005 ein Urteil verkündet werden dürfen; auf eine Kenntnis des Gerichts vom Unterbrechungsgrund kommt es nicht an (BGHZ 66, 59, 61).

    Obwohl die Prozesshandlungen der Parteien unwirksam sind (§ 249 Abs. 2 ZPO), ist das Urteil nicht nichtig, sondern mit dem gegebenen Rechtsmittel anfechtbar (BGHZ 66, 59, 61 f.).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05
    Der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient über seinen sich unmittelbar aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden Zweck, Divergenzen in den von der Rechtsprechung der Entscheidungsfindung zugrunde gelegten Rechtssätzen zu vermeiden, auch dazu, die Korrektur von Rechtsanwendungsfehlern zu ermöglichen, die über den Einzelfall hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (BGHZ 151, 42, 46; 151, 221, 226; 154, 288, 294 f.).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05
    Der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient über seinen sich unmittelbar aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden Zweck, Divergenzen in den von der Rechtsprechung der Entscheidungsfindung zugrunde gelegten Rechtssätzen zu vermeiden, auch dazu, die Korrektur von Rechtsanwendungsfehlern zu ermöglichen, die über den Einzelfall hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (BGHZ 151, 42, 46; 151, 221, 226; 154, 288, 294 f.).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat es als "aus rechtsstaatlicher Sicht auf Dauer schwer hinzunehmende(n) Zustand" bezeichnet, dass auch ein offenkundiger Verfahrensfehler oder ein absoluter Revisionsgrund nach § 72 a.F. ArbGG die Zulassung der Revision im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht rechtfertigte (BVerfG, NJW 2001, 2161, 2163).
  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05
    Das aufgrund einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers durchgeführten mündlichen Verhandlung erlassene Berufungsurteil ist zuungunsten einer Partei ergangen, die nicht nach der Vorschrift des Gesetzes vertreten war; ein solcher Verfahrensfehler begründet den absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO (BGH, Urt. v. 5.11.1987 - VII ZR 208/87, ZIP 1988, 446; Urt. v. 21.6.1995 - VIII ZR 224/94, NJW 1995, 2563).
  • BGH, 05.11.1987 - VII ZR 208/87

    Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05
    Das aufgrund einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers durchgeführten mündlichen Verhandlung erlassene Berufungsurteil ist zuungunsten einer Partei ergangen, die nicht nach der Vorschrift des Gesetzes vertreten war; ein solcher Verfahrensfehler begründet den absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO (BGH, Urt. v. 5.11.1987 - VII ZR 208/87, ZIP 1988, 446; Urt. v. 21.6.1995 - VIII ZR 224/94, NJW 1995, 2563).
  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 6/11

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

    a) Die Revision ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nr. 1 bis 4 ZPO geltend gemacht wird und vorliegt (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - X ZR 20/05, BGHZ 172, 250 Rn. 8).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    Etwas anderes gilt erst bei Hinzutreten besonderer Umstände, die dazu führen, dass über den Einzelfall hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berührt sind (vgl. BGHZ 172, 250 Tz. 12).

    Indes ist die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auf eine solche (echte) Divergenz im Rechtssatz nicht beschränkt (vgl. BGHZ 172, 250 Tz. 12 m.w.N.), wenn der Rechtsfehler zu einem vergleichbaren nicht hinnehmbaren Zustand führt.

  • BGH, 26.11.2015 - VI ZR 488/14

    Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts: Schlüssige

    (1) Soweit der Bundesgerichtshof angenommen hat, das mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachte Vorliegen eines der absoluten Revisionsgründe des § 547 Nrn. 1 bis 4 ZPO gebiete die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - X ZR 20/05, BGHZ 172, 250 Rn. 8 ff.), hat er betont, dass dieser Zulassungsgrund auch dazu dient, die Korrektur von Rechtsanwendungsfehlern zu ermöglichen, die über den Einzelfall hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    aa) Soweit die Rechtsbeschwerde sich auf eine fehlende Begründung des angefochtenen Beschlusses stützt, ist schon zweifelhaft, ob der behauptete Rechtsverstoß nach § 547 Nr. 6 i.V.m. § 576 Abs. 3 ZPO eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung rechtfertigen kann (zur Zulassung der Revision, wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nr. 1 bis 4 ZPO geltend gemacht wird vgl. BGHZ 172, 250 = FamRZ 2007, 1643 f.).
  • BGH, 27.01.2009 - XI ZR 519/07

    Aufhebung eines auf eine nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das

    Ein trotz Unterbrechung des Verfahrens ergangenes Urteil ist allerdings nicht nichtig, sondern mit den statthaften Rechtsmitteln angreifbar (BGHZ 66, 59, 61 f. ; BGHZ 172, 250, 251 f. Tz. 7; BGH, Urteile vom 11. Juli 1984 - VIII ZR 253/83, WM 1984, 1170 und vom 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94, WM 1995, 1607; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - XII ZR 167/00, ZIP 2004, 1120).

    Da der Beklagte zu 2) seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr ordnungsgemäß vertreten war, beruht das Berufungsurteil auf einem Verfahrensfehler, der den absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO begründet (BGHZ 172, 250, 251 f. Tz. 7; BGH, Urteile vom 5. November 1987 - VII ZR 208/87, ZIP 1988, 446 und vom 23. Oktober 2007 - X ZR 20/05, [...] Tz. 7 m. w. Nachw.).

    Er besteht deswegen unabhängig davon, ob dem entscheidenden Gericht die den Verfahrensfehler auslösende Tatsache, hier die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bekannt war (BGHZ 66, 59, 61 ; BGHZ 172, 250, 251 f. Tz. 7; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - X ZR 20/05, [...] Tz. 7).

  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 332/12

    Insolvenzverfahren: Unterbrechung der Zivilgerichtsverfahren bei Übertragung der

    Ein trotz Unterbrechung des Verfahrens ergangenes Urteil ist allerdings nicht nichtig, sondern mit den statthaften Rechtsmitteln angreifbar (BGH, Urteil vom 11. Juli 1984 - VIII ZR 253/83, WM 1984, 1170; vom 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94, WM 1995, 1607; Beschluss vom 31. März 2004 - XII ZR 167/00, ZIP 2004, 1120; vom 15. Mai 2007 - X ZR 20/05, BGHZ 172, 250 Rn. 7).
  • BGH, 22.12.2016 - IX ZR 259/15

    Revisionszulassung: Geltendmachung des Zulassungsgrundes der unzureichenden

    Der Zulassungsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO kann nur von der unzureichend vertretenen Partei geltend gemacht werden (Ergänzung zu BGHZ 172, 250).

    Das aufgrund einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers durchgeführten mündlichen Verhandlung erlassene Berufungsurteil ist zugunsten und zuungunsten einer Partei ergangen, die nicht nach der Vorschrift des Gesetzes vertreten war; ein solcher Verfahrensfehler begründet den absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - X ZR 20/05, BGHZ 172, 250 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07

    Anforderungen an die Form der Übertragung einer im Grundbuch eingetragenen

    So zeigt sie weder besondere Umstände auf, die zweifelsfrei darauf schließen ließen, dass das Berufungsgericht tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hätte (vgl. Senat, BGHZ 154, 288, 300), noch geht sie auf die Voraussetzungen des § 547 Nr. 6 ZPO oder auf die Frage ein, inwiefern dieser absolute Revisionsgrund als solcher zur Zulassung der Revision führen soll (vgl. allerdings BGH, Beschl. v. 15. Mai 2007, X ZR 20/05, NJW 2007, 2702 f.).
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 26/11

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung: Fehlende

    b) Die Nichtzulassungsbeschwerde weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat, dass die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen ist, wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nr. 1 bis 4 ZPO geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluss vom 15. Mai 2007 - X ZR 20/05, BGHZ 172, 250 Rn. 8 ff.).

    Es erscheine auch verfassungsrechtlich nicht unbedenklich, der Partei in einem solchen Fall das nach der Verfahrensordnung vorgesehene Rechtsmittel zu versagen und sie auf ein Wiederaufnahmeverfahren zu verweisen (BGHZ 172, 250 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 24.11.2020 - XI ZR 355/19

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    bb) Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nr. 1 bis 4 ZPO geltend gemacht wird und vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2007 - X ZR 20/05, BGHZ 172, 250 Rn. 8, vom 15. November 2011 - II ZR 6/11, WM 2012, 78 Rn. 7 und vom 22. Dezember 2016 - IX ZR 259/15, WM 2017, 925 Rn. 4).
  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19

    Wirksamkeit Betriebsratswahl

  • BVerwG, 04.02.2022 - 4 B 24.21

    Revisionszulassung wegen eines Verfahrensmangels; Kontrolle des äußeren

  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19

    Wirksamkeit Wahl Delegierte - Wahl Aufsichtsratsmitglieder

  • BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine grundsätzliche Bedeutung - Anwaltskosten - kein

  • KG, 20.05.2011 - 7 U 125/10

    Vertragsschluss oder nicht?

  • BGH, 24.01.2013 - IX ZR 213/12

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2486
BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,2486)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2007 - V ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,2486)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - V ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,2486)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruchs gegen eine Gesellschaft; Darlegungsanfordernisse an die Berufungsbegründung im Falle einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Berufungsgericht

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die Gründe eines Berufungsurteils bei Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils trotz neuer rechtlicher Gesichtspunkte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Neue rechtliche Aspekte in Berufungsverhandlung: Folgen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bezugnahme des Berufungsgerichts auf erstinstanzliche Entscheidungsgründe genügt nicht bei neuen Gesichtspunkten in der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1412
  • MDR 2007, 1277
  • FamRZ 2007, 1643 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Nach dem Scheitern des Vertrages konnte die Käuferin gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises von der Gesellschaft verlangen oder der Gesellschaft den Kaufpreis belassen und den Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens verlangen (Senat, BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 135 f; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117).

    Damit mag grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch der Käuferin nach § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. auf Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des - insbesondere lastenfreien - Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens (Senat, BGHZ 87, 156, 159; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117; s.o.) gemeint sein.

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Nach dem Scheitern des Vertrages konnte die Käuferin gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises von der Gesellschaft verlangen oder der Gesellschaft den Kaufpreis belassen und den Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens verlangen (Senat, BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 135 f; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117).

    Damit mag grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch der Käuferin nach § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. auf Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des - insbesondere lastenfreien - Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens (Senat, BGHZ 87, 156, 159; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117; s.o.) gemeint sein.

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Das Berufungsgericht muss vielmehr darlegen, warum der erstinstanzlichen Entscheidung trotz der neuen rechtlichen Gesichtspunkte in vollem Umfang gefolgt wird (im Anschluss an BGH, Urt. v. 30. September 2003, VI ZR 438/02, NJW 2004, 293, 294).

    Vielmehr muss in dem Urteil begründet werden, warum der erstinstanzlichen Entscheidung gleichwohl in vollem Umfang gefolgt wird (BGH, Urt. v. 30. September 2003, VI ZR 438/02, NJW 2004, 293, 294).

  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Auch ist zweifelhaft, ob er als Dritter gemäß § 267 BGB auf die gesicherte Forderung gezahlt und hierdurch die Gesellschaft entlastet hat (vgl. zu einem solchen Fall BGHZ 70, 389, 397; ferner Senat, BGHZ 72, 246, 249; allgemein zur Problematik MünchKomm-BGB/Lieb, 4. Aufl., § 812 Rdn. 115 ff., 117, 122).
  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Da die in Bezug genommenen Sachverhaltsfeststellungen des Landgerichts von dem Verfahrensmangel nicht betroffen sind, kann sie der Senat zugrunde legen und in der Sache selbst entscheiden, § 563 Abs. 3 ZPO (vgl. Senat, BGHZ 46, 281, 284; 122, 308, 316).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76

    gescheiterter Hotelverkauf - § 812 BGB, Schuldübernahme,

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Auch ist zweifelhaft, ob er als Dritter gemäß § 267 BGB auf die gesicherte Forderung gezahlt und hierdurch die Gesellschaft entlastet hat (vgl. zu einem solchen Fall BGHZ 70, 389, 397; ferner Senat, BGHZ 72, 246, 249; allgemein zur Problematik MünchKomm-BGB/Lieb, 4. Aufl., § 812 Rdn. 115 ff., 117, 122).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Da das Berufungsurteil eine der Vorschrift des § 540 ZPO entsprechende Begründung nicht enthält, leidet es an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Mangel, der schon für sich genommen zur Aufhebung führen kann (vgl. BGHZ 154, 99, 101).
  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Es geht nicht, wie das Berufungsgericht anzunehmen scheint (die Beklagte könne sich nicht "auf eine Unwirksamkeit des Kaufvertrags" berufen), um die Frage, unter welchen - im Übrigen hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen die Berufung auf einen Formmangel gegen Treu und Glauben verstößt (dazu Senat, BGHZ 85, 315).
  • BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Nach dem Scheitern des Vertrages konnte die Käuferin gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises von der Gesellschaft verlangen oder der Gesellschaft den Kaufpreis belassen und den Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens verlangen (Senat, BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 135 f; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Da die in Bezug genommenen Sachverhaltsfeststellungen des Landgerichts von dem Verfahrensmangel nicht betroffen sind, kann sie der Senat zugrunde legen und in der Sache selbst entscheiden, § 563 Abs. 3 ZPO (vgl. Senat, BGHZ 46, 281, 284; 122, 308, 316).
  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 257/83

    Anforderungen an ein Berufungsurteil - Aufhebung eines Berufungsurteils - Verweis

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11

    Völkl

    Die Begründung des Berufungsurteils kann im Fall einer Bestätigung daher in der Bezugnahme auf das angefochtene Urteil bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 149/06, NJW-RR 2007, 1412 Rn. 10).

    In einem solchen Fall genügt eine bloße Bezugnahme im Berufungsurteil auf die angefochtene Entscheidung nicht (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1412 Rn. 10).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 141/08

    Befriedigung einzelner Gläubiger durch den Schuldner als Ausnahme zum

    Die Entscheidung des Landgerichts unterliegt bereits von Amts wegen (BGHZ 154, 99, 101 ; BGH Urt. v. 22. Juni 2007 - V ZR 149/06, NJW-RR 2007, 1412 Rn. 11; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 7 Rn. 86, 89, 96; Münch-Komm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl. § 547 Rn. 3) der Aufhebung, weil den Mindestanforderungen an die Begründung nicht genügt ist (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO).

    Sind neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten, muss sich das Beschwerdegericht im Rahmen seiner rechtlichen Würdigung damit auseinandersetzen (BGHZ 156, 216, 219 ; BGH, Urt. v. 22. Juni 2007, a.a.O. Rn. 10).

  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16

    Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall

    Zum einen kann dies in Fällen gegeben sein, in welchen Vermögenseinbußen des Geschädigten durch - häufig, aber nicht notwendig freiwillige - Leistungen Dritter (sic!, Hervorhebung des Senats, BGH NJW-RR 2007, 1412), die den Schädiger nicht entlasten sollen, rechnerisch ausgeglichen werden (BGH NJW 2001, 1274: bei Vorruhestandsgeld nach dem Vorruhestandsabkommen für die Versicherungswirtschaft vom 25.09.1991 nicht (!) angenommen; NZS 1999, 138: Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson durch die Pflegekasse; NJW 1972, 1705: Urlaubsentgelt des Beamten).
  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 186/20

    Darlegungs- und Beweislast im wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsprozess:

    Eine Entscheidung ist erst dann nicht mit Gründen versehen, wenn auf einzelne Ansprüche überhaupt nicht eingegangen wird (BGH, GRUR 2016, 1275 Rn. 27 = WRP 2016, 1525 - Tannöd) oder sich die Ausführungen in einer Aneinanderreihung von Gesichtspunkten erschöpfen, die eine gedankliche Bearbeitung ebenso vermissen lassen wie eine sprachlich angemessene Fassung (BGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 149/06, NJW-RR 2007, 1412 Rn. 10).
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 72/09

    Anforderungen an die Begründetheit einer der Rechtsbeschwerde unterliegenden

    Die Entscheidung des Landgerichts unterliegt bereits von Amts wegen (BGHZ 154, 99, 101 ; BGH, Beschl. v. 5. März 2009 - IX ZB 141/06, ZInsO 2009, 732, 733 Rn. 4 ff; Urt. v. 22. Juni 2007 - V ZR 149/06, NJW-RR 2007, 1412 Rn. 11; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 7 Rn. 86, 89, 96; Münch-Komm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl. § 547 Rn. 3) der Aufhebung, weil den Mindestanforderungen an die Begründung nicht genügt ist (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO).

    Sind neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten, muss sich das Beschwerdegericht im Rahmen seiner rechtlichen Würdigung damit auseinandersetzen (BGHZ 156, 216, 219 ; BGH, Urt. v. 22. Juni 2007, aaO Rn. 10).

  • OLG München, 26.04.2017 - 34 Wx 72/17

    Erfolglose Geschäftswertbeschwerde - Wertbestimmung durch Bestimmung des

    Eine Bezugnahme auf die Begründung einer anderen Entscheidung ist allerdings zulässig, wenn den Beteiligten diese bekannt ist (Reichold in ::0::Rn. 28) und der Sachverhalt nicht durch neuen Vortrag ergänzt war (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1412).
  • VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung

    Ist der Parteivortrag im Berufungsverfahren ergänzt worden und hielt das Berufungsgericht eine weitere Beweisaufnahme für erforderlich, muss es im Urteil eine kurze Begründung dafür geben, weshalb es dem erstinstanzlichen Urteil in vollem Umfang folgt; sind in der Berufungsverhandlung neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten, so muss das Berufungsgericht darlegen, warum der erstinstanzlichen Entscheidung trotz der neuen rechtlichen Gesichtspunkte in vollem Umfang gefolgt wird (BGH vom 30.9.2003 NJW 2004, 293/294; vom 22.6.2007 MDR 2007, 1277).
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