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   OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08   

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https://dejure.org/2008,9245
OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08 (https://dejure.org/2008,9245)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.12.2008 - 1 UF 162/08 (https://dejure.org/2008,9245)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 1 UF 162/08 (https://dejure.org/2008,9245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 1666 BGB, 1632 Abs. 4, 1630 Abs. 3 BGB, §§ 57 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 9, 57 Abs. 2, 64 Abs. 3 FGG
    Keine Beschwerdeberechtigung der Großmutter eines Kindes im Verfahren nach § 1666 BGB nach Antragstellung, keine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1630 Abs. 3 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Großmutter als formell Beteiligte eines von ihr beantragten Verfahrens gem. § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Ausschluss einer Beschwerdeberechtigung aller Verwandten des Kindes gem. § 57 Abs. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); ...

  • Judicialis

    BGB § 1630 Abs. 3; ; BGB § 1632 Abs. 4; ; BGB § 1666; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 8; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 57 Abs. 2; ; FGG § 64 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung der Großeltern im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 1666 BGB, 1632 Abs. 4, 1630 Abs. 3 BGB, §§ 57 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 9, 57 Abs. 2, 64 Abs. 3 FGG
    Keine Beschwerdeberechtigung der Großmutter eines Kindes im Verfahren nach § 1666 BGB nach Antragstellung, keine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1630 Abs. 3 BGB

Verfahrensgang

  • AG Eisenach - 6 F 88/08
  • OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 586
  • FamRZ 2009, 992
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08
    Die Vorschrift des § 319 ZPO ist jedenfalls schon aus prozesswirtschaftlichen Gründen weit auszulegen und lässt sich insbesondere nicht auf bloße Formulierungsfehler beschränken (BGH NJW 1985, 742).

    Die Urteilsfindung ist kein einheitlicher Vorgang, sondern vollzieht sich in mehreren Schritten (BGH NJW 1985, 742).

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08
    Sie ist lediglich eine Ausprägung des Aufklärungsgrundsatzes nach § 12 FGG und soll sicherstellen, dass die bei länger begründetem Pflegeverhältnis besonders gute Einsicht der Pflegeperson in die Situation des Kindes bei Entscheidungen, die die Personensorge betreffen, berücksichtigt wird (BGH FamRZ 2000, 219 f.).
  • BGH, 22.11.2001 - III ZB 57/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH gegen einen Berichtigungsbeschluß des

    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08
    Er hat es für eine geeignete Grundlage der Berichtigung nach § 319 ZPO angesehen, wenn bei einem sog. Stuhlurteil (dem sofort verkündeten Entscheidungssatz) erst die später bekannt gegebenen schriftlichen Urteilsgründe die Abweichung von Wille und Erklärung deutlich machen (NJW-RR 2002, 712).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 5 WF 82/06

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Maßnahmen zur Abwendung einer

    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08
    Eigene Rechte der Großmutter sind durch das vorliegende Sorgerechtsverfahren nicht berührt (OLG Zweibrücken; FamRZ 2007, 302 nicht für den Fall einer Einleitung eines Verfahrens gemäß § 1666 BGB durch die Großmutter).
  • OLG Hamm, 30.07.2003 - 11 WF 35/03

    Die Bestimmung des § 57 Nr. 8 FGG - Beschwerderecht zugunsten Verwandter und

    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08
    Um eine solche handelt es sich aber im vorliegenden Fall (OLG Hamm, FamRZ 2004, 887).
  • OLG Hamburg, 11.06.2008 - 2 WF 61/08

    Sorgerechtsverfahren: Formelle Beteiligung von Verwandten des Kindes

    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08
    Ein mittelbares Interesse führt jedoch nicht zur formalen Beteiligung am Verfahren, selbst wenn dieses Interesse ein rechtliches ist (OLG Hamburg, OLGR 2008, 607).
  • OLG Celle, 12.09.2016 - 19 UF 95/16

    Elterliche Sorge - vollständige Übertragung auf Pflegeeltern

    aa) Während eine Auffassung davon ausgeht, dass die elterliche Sorge nicht in vollem Umfang auf die Pflegeperson übertragen werden kann, weil der Wortlaut dem entgegenstehe und die Pflegeperson in diesem Fall nicht zum Pfleger sondern zum Vormund bestellt werden müsste (vgl. OLG Jena FamRZ 2009, 992; Palandt/Götz, 75. Auflage, § 1630 Rn. 11; Erman/Döll, BGB, 14. Aufl., § 1630 Rn. 12; NK-BGB/Rakete-Dombek, 3. Aufl., § 1630, Rn. 19; Windel FamRZ 1997, 713, 721 f.), hält die Gegenansicht auch die Übertragung der elterlichen Sorge insgesamt für möglich, wenn dies dem Kindeswohl und einer ordnungsgemäßen Betreuung dient (vgl. KG FamRZ 2006, 1291 f.; MünchKommBGB/Huber, 6. Aufl., § 1630 Rn. 26; Bamberger/Roth/Veit, 3. Auf., § 1630 Rn. 11; JurisPK/Hamdan, § 1630 Rn. 21; Eisele FamRZ 2003, 954, 955; wohl auch Gleißl/Suttner FamRZ 1982, 122, 123).

    Hieraus kann jedoch nicht gefolgert werden, dass damit die Übertragung des Sorgerechts bzw. aller Angelegenheiten ausgeschlossen ist, weil dies zu der in der Vorschrift nicht vorgesehenen Stellung eines Vormunds führen würde (so aber OLG Jena FamRZ 2009, 992 f.).Vielmehr besteht die zwingende Folge einer umfassenden Übertragung der elterlichen Sorge darin, dass die Pflegeperson dann die Rechte und Pflichten eines Vormunds trifft.

  • VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 5049/14

    Feststellung der Erstattungspflicht in Bezug auf Kosten der Hilfe zur Erziehung

    Deswegen kommt es auf die Erwägungen dazu, ob gemäß § 1630 Abs. 3 BGB auch die gesamte elterliche Sorge übertragen werden könnte (verneinend z.B. Thüringer OLG, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 1 UF 162/08 -, juris, Leitsatz 1 und Rdnr. 31; bejahend DIJuF-Rechtsgutachten vom 18. März 2013 - J 8.110/V 1.000Ha -, JAmt 04/2013 S. 196f.) nicht an.
  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15

    Kostenerstattung zwischen zwei Jugendhilfeträgern bei unterschiedlichen Orten der

    Da das Recht der Vermögenssorge durch das Amtsgericht C. M. nicht ebenfalls übertragen wurde, kann die für die unterschiedliche Auffassung der Beteiligten maßgebliche Frage hier dahingestellt bleiben, ob es zulässig sein kann, das elterliche Sorgerecht vollständig, also sowohl das uneingeschränkte Personen- als auch das Vermögenssorgerecht, im Wege von § 1630 Abs. 3 BGB zu übertragen ( vgl. hierzu dies verneinend - allerdings ohne klare Differenzierung zwischen dem umfassenden elterlichen Sorgerecht und dem Personensorgerecht - Thür. OVG, Beschluss vom 09.12.2008 - 1 UF 162/08 -, juris; Y. Döll, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 1630 RdNr. 12; zur anderen Auffassung, die eine vollständige Übertragung des elterlichen Sorgerechts nach § 1630 Abs. 3 BGB für zulässig hält, siehe KG [Berlin], Beschluss vom 08.02.2006 - 25 UF 74/05 -, juris; ebenso - ausdrücklich gegen den o. gen. Beschluss des OVG Thür. - AG Erfurt, Beschluss vom 19.06.2014 - 36 F 533/14 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.01.2004 - 2 K 1126/02 -, juris; B. Hamdan, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1630 RdNrn. 12 ff. ).
  • AG Erfurt, 19.06.2014 - 36 F 533/14

    Sorgerecht: Übertragung des Sorgerechts auf die Großeltern

    Der Wortlaut von § 1630 Abs. 3 BGB steht einer einengenden Auslegung nicht entgegen (so aber Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.12.2008, FamRZ 2009, S. 992 f.).
  • OLG Hamm, 13.01.2010 - 8 UF 185/09

    Zulässigkeit der Beschwerde der Großeltern gegen die Entziehung der elterlichen

    Rechte der Großeltern, auch wenn sie aus Art. 6 GG abzuleiten sind, werden mithin durch ein Verfahren gemäß § 1666 BGB nicht berührt (OLG Hamburg, OLGR 2008, 607; OLG Jena, FamRZ 2009, 992).
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