Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 07.12.2012

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.01.2013 - 3 W 26/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1079
OLG Bremen, 24.01.2013 - 3 W 26/12 (https://dejure.org/2013,1079)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.01.2013 - 3 W 26/12 (https://dejure.org/2013,1079)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 3 W 26/12 (https://dejure.org/2013,1079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei der Verwaltungsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 Hs. 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2205; BGB § 2209 S. 1 Hs. 1
    Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei der Verwaltungsvollstreckung nach § 2209 S. 1 Hs. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei der Verwaltungsvollstreckung

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 531
  • FamRZ 2013, 1515
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 17.07.2014 - 34 Wx 161/14

    Grundbuchverfahren auf Eintragung einer Eigentumsvormerkung; Wirksamkeit des

    Er darf grundsätzlich alle Handlungen vornehmen, die den Zwecken der Testamentsvollstreckung dienen und die ohne Einsetzung des Testamentsvollstreckers den Erben zukommen würden (OLG Bremen ZEV 2013, 335).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.12.2012 - 12 Wx 10/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48589
OLG Naumburg, 07.12.2012 - 12 Wx 10/12 (https://dejure.org/2012,48589)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.12.2012 - 12 Wx 10/12 (https://dejure.org/2012,48589)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - 12 Wx 10/12 (https://dejure.org/2012,48589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Pfändung und Einziehung eines Anteils an einem ungeteilten Nachlass

  • rechtsportal.de

    BGB § 2042; ZPO § 844
    Rechtsstellung des Gläubigers nach Pfändung und Einziehung eines Anteils an einem ungeteilten Nachlass

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gläubiger darf gepfändeten Miterbenanteil eigenhändig verkaufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1515
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2012 - 12 Wx 10/12
    Bis zu diesem Zeitpunkt hat er aber keine unmittelbare dingliche Berechtigung am einzelnen Nachlassgegenstand, selbst dann nicht, wenn der Nachlass - wie hier - nur noch aus einer Sache besteht (z. B. BGH, NJW 2001, 2396 ).
  • BGH, 07.02.2019 - V ZB 89/18

    Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass; Freihändige

    Die in der Rechtsprechung vereinzelt ohne nähere Begründung vertretene Auffassung, dass der Gläubiger bereits aufgrund der Überweisung des Erbanteils zur Einziehung berechtigt sei, den Anteil freihändig zu veräußern (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2013, 1515; zustimmend wohl Musielak/Voit/Becker, ZPO, 15. Aufl., § 859 Rn. 22; BeckOK BGB/Lohmann, [1.5.2018], § 2033 Rn. 14), findet im Gesetz keine Grundlage (so auch BeckOK ZPO/Riedel, [15.9.2018], § 859 Rn. 33, 35; vgl. auch MüKoZPO/Smid, 5. Aufl., § 859 Rn. 23; MüKoBGB/Gergen, 7. Aufl., § 2033 Rn. 37; Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn. 1700; Liermann, NJW 1962, 218).
  • OLG Köln, 25.08.2014 - 2 Wx 230/14

    Rechtswirkungen der Pfändung eines Erbteils

    Ergänzend verweisen sie auf eine Entscheidung des OLG Naumburg vom 07.12.2012 (NJOZ 2013, 812).

    Soweit sich die Beschwerdeführer noch auf die Entscheidung des OLG Naumburg vom 03.12.2012 (FamRZ 2013, 1515) stützen, wonach die Pfändung und Überweisung eines Miterbenanteils zur Berechtigung des Pfändungsgläubigers führen soll, diesen Anteil zu veräußern, kann offen bleiben, ob dieser Rechtsauffassung zuzustimmen ist.

  • OLG Karlsruhe, 07.09.2022 - 19 W 64/21

    Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

    aa) Soll der Anteil eines Miterben am Nachlass durch Erbanteilübertragung auf einen anderen Miterben übergehen, kann der für eine Berichtigung nach § 22 GBO erforderliche Nachweis durch die Vorlage einer formgerecht beurkundeten Erbteilsübertragung geführt werden (OLG Naumburg, NJOZ 2013, 812).
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