Weitere Entscheidung unten: AG Groß-Gerau, 21.10.1987

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.11.1987 - 12 UF 103/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7389
OLG Hamm, 04.11.1987 - 12 UF 103/87 (https://dejure.org/1987,7389)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.1987 - 12 UF 103/87 (https://dejure.org/1987,7389)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 1987 - 12 UF 103/87 (https://dejure.org/1987,7389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,7389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1361, 1601 ff, 1629; ZPO § 521
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Kindesunterhalt; Zulässigkeit der Anschlußberufung in Familiensachen über Trennungsunterhalt und in Prozeßstandschaft geltend gemachtem Kindesunterhalt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 08.07.1986 - 4 UF 47/86
    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.1987 - 12 UF 103/87
    Das Oberlandesgericht München (FamRZ 1987, 169) vertritt die Ansicht, daß bei dieser Fallgestaltung die Anschlußberufung unzulässig sei.

    Den Gegenstand der Anschlußberufung können auch andere Ansprüche bilden als die mit der Berufung verfolgten (OLG München FamRZ 1987, 169; Grunsky, aaO § 521 Rdn. 7; Thomas/Putzo, aaO § 521 Anm. 2 b), so daß bei objektiver Klagehäufung der sich Anschließende auch andere, von dem Rechtsmittelkläger nicht angegriffene selbständige Teile des Urteils zum Gegenstand seiner Anträge machen kann (Fenn, FamRZ 1976, 259, 263).

    Die Auffassung des Oberlandesgerichts München (FamRZ 1987, 169, 170), daß dies nur für den Normalfall gelte, daß die Partei als Inhaber eigener Rechte prozeßführungsbefugt sei, überzeugt nicht.

  • BGH, 24.10.1979 - IVb ZR 171/78
    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.1987 - 12 UF 103/87
    Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Unterhaltsberechtigte (BGH FamRZ 1980, 126, 128 = BGHF 1, 608).
  • OLG Hamm, 20.08.1999 - 11 UF 277/98

    Zulässigkeit der Anschlußberufung gegen ein nicht am Berufungsverfahren

    Zwar wird bei gleichzeitiger Geltendmachung von Ehegatten- und Kindesunterhalt eine Anschlussberufung zum mit der Berufung nicht angegriffenen Anspruch zugelassen, wenn der Kindesunterhalt in Prozessstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 BGB verfolgt wird (Wosgien, FamRZ 1987, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1988, 187).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Groß-Gerau, 21.10.1987 - 7 F 102/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,16601
AG Groß-Gerau, 21.10.1987 - 7 F 102/83 (https://dejure.org/1987,16601)
AG Groß-Gerau, Entscheidung vom 21.10.1987 - 7 F 102/83 (https://dejure.org/1987,16601)
AG Groß-Gerau, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 7 F 102/83 (https://dejure.org/1987,16601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,16601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.02.1991 - XII ZB 125/88

    Wirksamkeit einer zu gerichtlichem Protokoll erklärten Vereinbarung über den

    Solche Überlegungen (ähnlich Tiarks NJW 1977, 2303; AG Groß-Gerau FamRZ 1988, 187) verlassen aber den Boden des geltenden Rechts, da es sich um formelle, strikt anzuwendende Vorschriften handelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht