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   VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08   

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https://dejure.org/2008,10278
VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08 (https://dejure.org/2008,10278)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.12.2008 - VerfGH 15/08 (https://dejure.org/2008,10278)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 15/08 (https://dejure.org/2008,10278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretenmüssen des Vermieters eines nicht erfolgten Zugangs einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung i.S.v. § 556 Abs. 3 S. 3 BGB; Verfassungsrechtliche Gebotenheit eines zusätzlichen Hinweises nach § 139 Zivilprozessordnung (ZPO) bei erfolgtem Hinweis ...

  • Wolters Kluwer

    Vertretenmüssen des Vermieters eines nicht erfolgten Zugangs einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung i.S.v. § 556 Abs. 3 S. 3 BGB; Verfassungsrechtliche Gebotenheit eines zusätzlichen Hinweises nach § 139 Zivilprozessordnung (ZPO) bei erfolgtem Hinweis ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulassung der Berufung bei umstrittenen Fragen von Verfassungs wegen geboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1094 (Ls.)
  • NZM 2009, 429 (Ls.)
  • GE 2009, 317
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Damit spricht sie den rechtlichen Maßstab an, der auch bei Anwendung des Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gilt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG Beschlüsse vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - DAR 2004, 514 und - 1 BvR 172/04 - NJW 2004, 2584).

    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 1. September 2006 - VerfGH 70/05 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BGH, NJW 2002, 2473 f., JZ 2003, 263 f., 794 f., sowie BVerfG, NJW 2004, 2584).

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Daher verlangt das Begründungserfordernis des § 50 VerfGHG insoweit, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist des § 51 VerfGHG präzise darlegt, was er bei ausreichender Gehörsgewährung über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch ausgeführt hätte und warum die angegriffene Entscheidung für ihn bei zusätzlichem Vortrag vorteilhafter hätte ausfallen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; st. Rspr.).

    b) Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 2. Juli 2007 - VerfGH 136/02 - juris Rn. 23 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49).

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
    Daher verlangt das Begründungserfordernis des § 50 VerfGHG insoweit, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist des § 51 VerfGHG präzise darlegt, was er bei ausreichender Gehörsgewährung über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch ausgeführt hätte und warum die angegriffene Entscheidung für ihn bei zusätzlichem Vortrag vorteilhafter hätte ausfallen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; st. Rspr.).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen

    Ein Verstoß gegen dieses in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Grundrecht liegt unter anderem dann vor, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 15/08 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 23 m. w. N., st. Rspr.).

    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und wenn die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; NJW 2004, 367 ; NJW-RR 2003, 1366 ; NJW-RR 2007, 1676; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 16. Dezember 2008, a. a. O., Rn. 24 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

    dd) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann zwar nur dann Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung von Art. 15 VvB beruht, das heißt wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - VerfGH 166/01 - Rn. 26 und 16. Februar 2008 - VerfGH 15/08 - Rn. 15; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 13, 132 , 15, 214 und 28, 17 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 67/09

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv

    Die hier allein gerügte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB -) ist nur dann gegeben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine (weitere) Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer für diesen günstigeren Entscheidung hätte veranlassen können (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 15/08 - www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15 m. w. N., insoweit in GE 2009, 317 nicht abgedruckt; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17 ; st. Rspr.).
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