Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 17.09.2007

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2007 - I ZR 82/05   

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https://dejure.org/2007,1100
BGH, 12.07.2007 - I ZR 82/05 (https://dejure.org/2007,1100)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - I ZR 82/05 (https://dejure.org/2007,1100)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - I ZR 82/05 (https://dejure.org/2007,1100)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    Tony Taler

    UWG §§ 3, 4 Nr. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Tony Taler - Eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit vonEltern und Erziehungsberechtigten kann darin liegen, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer denGruppenzwang ausnutzenden Werbeaktion gezielt als Kaufmotivatoren eingesetzt ...

  • markenmagazin:recht

    § 3 UWG; § 4 UWG
    Tony Taler

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gezielter Einsatz von Schülern als Kaufmotivatoren wettbewerbswidrig - Tony Taler

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Eltern und Erziehungsberechtigten durch das Hervorrufen eines Gruppenzwangs innerhalb einer Schulklasse beim Aufruf zu einer Sammelaktion; Unlauterkeit der Werbeaktion "Kellogg's für den Schulsport"; Umlauterkeit von an ...

  • kanzlei.biz

    Tony Taler

  • Glücksspiel & Recht

    Tony Taler

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Schulwerbung "Tony Taler" von Kelloggs war unzulässig

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 1
    "Tony Taler"; Ausnutzung von Gruppenzwang bei einer Werbeaktion

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 1
    "Tony Taler"; Ausnutzung von Gruppenzwang bei einer Werbeaktion

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tony Taler

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tony Taler

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wettbewerbswidriger Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Absatzhelfer (?Kaufmotivatoren?) ? Unzulässiges Ausnutzen des Gruppenzwangs und der Autorität der Schule durch eine an Schüler gerichtete Werbeaktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbung in den Schulen - Werbeaktion und Gruppenzwang in einer Schulklasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Tony Taler setzt Eltern unter Druck

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Produkt-Werbung in Schulen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Produktwerbung in Schulen u.U. wettbewerbswidrig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Schulwerbung "Tony Taler" von Kelloggs war unzulässig -

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Tony Taler- Werbeaktion wettbewerbswidrig - Gezielte Ausnutzung des Gruppenzwangs innerhalb einer Schulklasse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entscheidungsfreiheit der Verbraucher unzulässig beeinflusst

  • beck.de (Leitsatz)

    "Tony Taler"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Tony Taler Entscheidung": BGH schränkt Schulwerbung ein - Musterklage der Verbraucherzentrale gegen Kellogg in dritter Instanz erfolgreich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.7.2007)

    Werbung darf nicht die Unerfahrenheit von Kindern ausnutzen // Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Kellogg-Aktion

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 402
  • GRUR 2008, 183
  • MMR 2008, 248
  • MIR 2008, Dok. 001
  • DB 2008, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04

    Regenwaldprojekt I

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 82/05
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an einer Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 33/04, GRUR 2007, 247 Tz. 17 = WRP 2007, 303 - Regenwaldprojekt I, m.w.N.).

    Die Schwelle zur Unlauterkeit der Einflussnahme wird dabei erst überschritten, wenn der auf den Erwachsenen ausgeübte Druck ein solches Ausmaß erreicht, dass er in seiner freien Willensentschließung wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. zur Kopplung: BGH GRUR 2006, 161 Tz. 15 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; zur Laienwerbung: BGH, Urt. v. 6.7.2006 - I ZR 145/03, GRUR 2006, 949 Tz. 16 = WRP 2006, 1370 - Kunden werben Kunden; zum Sponsoring: BGH GRUR 2007, 247 Tz. 21 - Regenwaldprojekt I).

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 82/05
    Die Schwelle zur Unlauterkeit der Einflussnahme wird dabei erst überschritten, wenn der auf den Erwachsenen ausgeübte Druck ein solches Ausmaß erreicht, dass er in seiner freien Willensentschließung wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. zur Kopplung: BGH GRUR 2006, 161 Tz. 15 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; zur Laienwerbung: BGH, Urt. v. 6.7.2006 - I ZR 145/03, GRUR 2006, 949 Tz. 16 = WRP 2006, 1370 - Kunden werben Kunden; zum Sponsoring: BGH GRUR 2007, 247 Tz. 21 - Regenwaldprojekt I).

    Eine Unlauterkeit kommt in solchen Fällen nur ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände in Betracht (vgl. BGH GRUR 2006, 949 Tz. 19 - Kunden werben Kunden; MünchKomm.UWG/Heermann, § 4 Nr. 2 Rdn. 47).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 28/03

    Zeitschrift mit Sonnenbrille

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 82/05
    Was die Möglichkeit anbelangt, die Sammeltaler auch ohne einen Erwerb von Produkten der Beklagten durch einen Telefonanruf oder über das Internet zu erhalten, ist im Rahmen des § 4 Nr. 1 UWG zusätzlich die Sichtweise der dabei direkt angesprochenen Schüler zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 22.9.2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Tz. 19 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; Harte/Henning/Stuckel aaO § 4 Nr. 2 Rdn. 7).

    Die Schwelle zur Unlauterkeit der Einflussnahme wird dabei erst überschritten, wenn der auf den Erwachsenen ausgeübte Druck ein solches Ausmaß erreicht, dass er in seiner freien Willensentschließung wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. zur Kopplung: BGH GRUR 2006, 161 Tz. 15 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; zur Laienwerbung: BGH, Urt. v. 6.7.2006 - I ZR 145/03, GRUR 2006, 949 Tz. 16 = WRP 2006, 1370 - Kunden werben Kunden; zum Sponsoring: BGH GRUR 2007, 247 Tz. 21 - Regenwaldprojekt I).

  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 112/03

    Schulfotoaktion

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 82/05
    Da die Schule die Sportgeräte ohne eigene Gegenleistung erhält und die Anzahl und die Attraktivität der Prämien mit der Anzahl der gesammelten Punkte steigen, hat die einzelne Schule ein erhebliches Interesse daran, auf ihre Schüler und deren Eltern Einfluss zu nehmen, sich an der Sammelaktion zu beteiligen (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2005 - I ZR 112/03, GRUR 2006, 77 Tz. 19 f. = WRP 2006, 72 - Schulfotoaktion).
  • BGH, 03.11.1978 - I ZR 90/77

    Kindergarten-Malwettbewerb

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - I ZR 82/05
    Der Unterlassungsanspruch war auch nach dem bis zum 7. Juli 2004 geltenden Recht begründet, da die Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch die Ausübung moralischen Drucks unter Einsatz von Autoritätspersonen gegen § 1 UWG a.F. verstieß (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1978 - I ZR 90/77, GRUR 1979, 157, 158 = WRP 1979, 117 - Kindergarten-Malwettbewerb).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12

    Runes of Magic - Wettbewerbsverstoß: Unzulässigkeit der an Kinder gerichteten

    Ob eine Werbung eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf von Produkten enthält, ist aus der Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds der angesprochenen Konsumentengruppe, mithin eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Kindes zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 82/05, GRUR 2008, 183 Rn. 15 = WRP 2008, 214 - Tony Taler; GRUR 2006, 776 Rn. 19 - Werbung für Klingeltöne; GRUR 2009, 71 Rn. 14 - Sammelaktion für Schoko-Riegel, mwN; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 28.8).
  • KG, 15.01.2013 - 5 U 84/12

    Klick und wirf zurück - "Klick und wirf zurück"

    Maßgeblich ist dann, ob der Einsatz der Kinder und Jugendlichen zur Beeinflussung ihrer Eltern bei deren Kaufentscheidung unlauter ist (vgl. BGH GRUR 2008, 183, Rn. 14 - Tony Taler).
  • OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09

    Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl

    Der Einsatz von Autoritätspersonen in der Werbung ist unlauter, wenn die eingeschalteten Autoritätspersonen auf die geschäftliche Entscheidung Einfluss nehmen sollen, die angesprochenen Personen also davon ausgehen müssen, dass die Ablehnung der erwünschten geschäftlichen Entscheidung möglicherweise rechtliche, berufliche, schulische, wirtschaftliche, gesellschaftliche oder sonstige Nachteile mit sich bringen kann (vgl. Köhler, a.a.O., § 4 Rz. 1.27; vgl. auch BGH GRUR 2008, 183 - Tony Taler Tz. 21).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3609
OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07 (1) (https://dejure.org/2007,3609)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.09.2007 - 3 U 196/07 (1) (https://dejure.org/2007,3609)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. September 2007 - 3 U 196/07 (1) (https://dejure.org/2007,3609)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Keine Verwechslungsfähigkeit zwischen "deutsche City Post" und der Marke "POST" bzw. "Deutsche Post"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsfähigkeit der Bezeichnung "deutsche City Post" für einen Anbieter von Postzustellerdienstleistungen; Verwechselungsgefahr durch ein Gesamtzeichen oder unter dem Aspekt des Serienzeichens; Mittelbare Verwechslungsgefahr durch die Annahme wirtschaftlicher ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14; MarkenG § 15; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3
    Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnung "deutsche City Post"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Markenrechtsverletzung durch Deutsche City Post

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "deutsche City Post" und "Post" nicht verwechslungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "deutsche City Post" und "Post" nicht verwechslungsfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 183 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 55
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Die Prägung eines Gesamtzeichens durch eines seiner Elemente setzt vielmehr nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, GRUR 2002, 626 ff. -IMS) voraus, dass dieses Element eine selbständige kennzeichnende Stellung hat und in dem Gesamtzeichen nicht derart untergeht oder in den Hintergrund trat, dass es durch die Einfügung in das Gesamtzeichen seine Eignung verliert, die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen.

    Denn der Verkehr neigt dazu, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (BGH, GRUR 2002, 626 - IMS; 809 f.- DKV/OKV) und sich so einzuprägen.

    Dies zum einen, weil kein Erfahrungssatz die Annahme rechtfertigt, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774 f. - Falke-RUN/Ie), zum anderen, weil sich der Bestandteil "..." am Anfang des Gesamtzeichens befindet und deshalb vom Verkehr in besonderer Weise als Unterscheidungsmerkmal betrachtet wird (BGH, GRUR 1998, 942 - ...) und darüber hinaus der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (BGH GRUR 2002, 626 - IMS) und sich so einzuprägen.

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Weiter zu berücksichtigen ist, dass sich der Bestandteil "..." am Anfang des Gesamtzeichens befindet und deshalb vom Verkehr in besonderer Weise als Unterscheidungsmerkmal beachtet wird (BGH, GRUR 1998, 942 - ...).

    Dies zum einen, weil kein Erfahrungssatz die Annahme rechtfertigt, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774 f. - Falke-RUN/Ie), zum anderen, weil sich der Bestandteil "..." am Anfang des Gesamtzeichens befindet und deshalb vom Verkehr in besonderer Weise als Unterscheidungsmerkmal betrachtet wird (BGH, GRUR 1998, 942 - ...) und darüber hinaus der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (BGH GRUR 2002, 626 - IMS) und sich so einzuprägen.

  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Denn kein Erfahrungssatz rechtfertigt die Annahme, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774 f., -Falke -RUNAe).

    Dies zum einen, weil kein Erfahrungssatz die Annahme rechtfertigt, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774 f. - Falke-RUN/Ie), zum anderen, weil sich der Bestandteil "..." am Anfang des Gesamtzeichens befindet und deshalb vom Verkehr in besonderer Weise als Unterscheidungsmerkmal betrachtet wird (BGH, GRUR 1998, 942 - ...) und darüber hinaus der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (BGH GRUR 2002, 626 - IMS) und sich so einzuprägen.

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Eine solche wäre gegeben, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH, GRUR 2003, 1040 Kinder).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 308/01

    "Regiopost/Regional Post"; Kennzeichnungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Da bereits keine Verwechslungsgefahr mangels Zeichenähnlichkeit gegeben ist, braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob nicht auch § 23 Nr. 2 MarkenG den geltend gemachten Unterlassungsansprüchen der Klägerin entgegenstünde (vgl. BGH, WRP 2004, 1285 f. - .../...).
  • LSG Bayern, 14.12.2005 - L 3 U 432/05

    Anspruch auf Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls; Ausschluss des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Mit dieser Würdigung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinen Ausführungen in der mündlichen Verhandlung vom 7.6.2005 im Verfahren 3 U 432/05, da im dortigen Fall die beanstandete Marke neben den Begriffen "..." und "..." auch die diesen Bezeichnungen vorangestellten Buchstaben "..." und damit eine deutliche Anlehnung an das der Klägerin vorangegangene Monopolunternehmen, die "..." und die dort verwendete Abkürzung enthielt.
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Ihre gegenteilige Auffassung kann die Berufung nicht auf die Entscheidung "..." des EuGH, GRUR 2005, 1042 ff, stützen.
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Ebensowenig zugute kommen der Klägerin die Grundsätze der Entscheidung "..." des BGH vom 11.5.2006 (GRUR 2006, 859ff).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Grundsätzlich ist eine klagende Partei dann beschwert, wenn die angefochtene Entscheidung von ihrem in der Instanz gestellten Antrag abweicht, sogenannte formelle Beschwer (BGH NJW 2004, 2019, 2020 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Dies gilt unabhängig davon, ob die prioritätsältere Marke oder - wie hier - das angegriffene Zeichen die zusätzlichen Bestandteile aufweist (BGH, GRUR 2003, 880 f -City plus- m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

  • OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Irreführender Firmenzusatz "Deutschland" bei einem

  • OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04

    Kennzeichnungskraft einer Dienstleistungsmarke bei teilweiser Übereinstimmung mit

  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 117/04

    Markenrechtsschutz - zum Grad der Kennzeichnungskraft der Wortmarke "Post" als

  • BPatG, 25.08.1997 - 20 W (pat) 31/96
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Mehrere prozessuale Ansprüche sollen danach unter der auflösenden Bedingung geltend gemacht werden können, dass einem von ihnen stattgegeben wird (OLG Nürnberg, GRUR-RR 2008, 55; OLG Köln, GRUR-RR 2010, 202; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 23a; Saenger, ZPO, 4. Aufl., § 260 Rn. 15; Götz, GRUR 2008, 401, 407; Bergmann, GRUR 2009, 224, 225; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2009, 1009, 1012; Schwippert, Festschrift Loschelder, 2010, 345, 348 ff.).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 55).
  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 183/07

    Beschluss zur Berichtigung eines Urteils

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 55).
  • LG Braunschweig, 28.11.2007 - 22 O 2623/07

    Keine Markenrechtsverletzung einer Wort-/Bildmarke durch AdWords

    Ob und wann das Wort Post (wie z.B. bei "deutsche City Post") im Kontext von Postzustellerdienstleistungen gegenüber der Marke Post verwechslungsfähig ist oder nicht (dazu OLG Nürnberg, 17.09.2007, 3 U 196/07 ) kann hier dahin stehen.
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