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   OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2614
OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04 (https://dejure.org/2005,2614)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2005 - 3 U 113/04 (https://dejure.org/2005,2614)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 3 U 113/04 (https://dejure.org/2005,2614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • JurPC

    BGB §§ 823, 824, 826; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Presseäußerung des Geschäftsführers als Wettbewerbshandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Presseäußerung des interviewten Geschäftsführers eines Online-Dienstes für Preisvergleiche als "Wettbewerbshandlung"; Voraussetzungen für das Vorhandensein einer Wettbewerbshandlung; Vermutung des Vorliegens einer Wettbewerbsabsicht der Medien; Grundlage für die Garantie ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Ladenhüter

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 824; ; BGB § 826; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsanwalt-giese.de

    Kritische Presseäußerung keine Wettbewerbshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presseäußerung eines Online-Dienstes für Preisvergleiche als Wettbewerbshandlung im Sinne des UWG - Bezeichnung von Sonderangeboten als "Ladenhüter"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 824, 826 BGB; § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG
    Presseäußerung des Geschäftsführers als Wettbewerbshandlung; Wettbewerbsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 385
  • K&R 2005, 522
  • afp 2005, 474
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    An die zielgerichtete subjektive Wettbewerbsabsicht stellt die Rechtsprechung geringe Anforderungen; sie braucht nicht der alleinige oder wesentliche Beweggrund zu sein, sondern es genügt, dass mit der Handlung auch Wettbewerbszwecke verfolgt werden, wenn diese Absicht nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktritt (BGH GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).

    Insoweit liegen die Dinge grundlegend anders als bei einem Gewerbetreibenden, z. B. bei einem Händler, der nicht nur seine Produkte vertreibt, sondern über diese und die konkurrierenden Waren Kataloge mit sachlicher Kundeninformation erstellt (BGH WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog).

  • OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02

    Zur Störerhaftung bei Preisvergleichen, die via Internet-Service angeboten werden

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4. März 2004 (3 U 158/02, MagazinDienst 2004, 868, vgl. Anlage B 1) so ausgeführt.

    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 4. März 2004 (3 U 158/02, MagazinDienst 2004, 868, vgl. Anlage B 1) so ausgeführt.

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Das folgt aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), die nicht durch ein zu weit gestecktes Verständnis der Wettbewerbsabsicht beeinträchtigt werden darf (BGH GRUR 1982, 234 - Großbanken-Restquoten).

    Auch polemisch überspitzte, subjektiv einseitige oder gar gewollt herabsetzende Beiträge können noch von der Absicht einer öffentlichen Information und Meinungsbildung getragen sein oder sonstige Motive ohne wettbewerblichen Bezug haben; deswegen reicht die Feststellung, dass der Artikel sich nach Form und Inhalt nicht im Rahmen des Erforderlichen hält, nicht aus, um die Wettbewerbsabsicht anzunehmen (BGH GRUR 1982, 234 - Großbanken-Restquoten, GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren).

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Die von der Klägerin noch herangezogene BGH-Entscheidung "Preisvergleichsliste II" (BGH GRUR 1999, 69) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Auch polemisch überspitzte, subjektiv einseitige oder gar gewollt herabsetzende Beiträge können noch von der Absicht einer öffentlichen Information und Meinungsbildung getragen sein oder sonstige Motive ohne wettbewerblichen Bezug haben; deswegen reicht die Feststellung, dass der Artikel sich nach Form und Inhalt nicht im Rahmen des Erforderlichen hält, nicht aus, um die Wettbewerbsabsicht anzunehmen (BGH GRUR 1982, 234 - Großbanken-Restquoten, GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    An die zielgerichtete subjektive Wettbewerbsabsicht stellt die Rechtsprechung geringe Anforderungen; sie braucht nicht der alleinige oder wesentliche Beweggrund zu sein, sondern es genügt, dass mit der Handlung auch Wettbewerbszwecke verfolgt werden, wenn diese Absicht nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktritt (BGH GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Handeln sie dagegen im Rahmen ihrer medialen Funktion, also im "redaktionellen" Bereich der Meinungsbildung, Information oder Unterhaltung, so kann ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs nicht vermutet werden, auch wenn dabei über Unternehmen berichtet wird bzw. deren Angebote positiv oder negativ beschrieben werden (BGH GRUR 1986, 812 - Gastrokritiker, GRUR 1997, 907 - Emil-Grünbär-Klub).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Handeln sie dagegen im Rahmen ihrer medialen Funktion, also im "redaktionellen" Bereich der Meinungsbildung, Information oder Unterhaltung, so kann ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs nicht vermutet werden, auch wenn dabei über Unternehmen berichtet wird bzw. deren Angebote positiv oder negativ beschrieben werden (BGH GRUR 1986, 812 - Gastrokritiker, GRUR 1997, 907 - Emil-Grünbär-Klub).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 6 U 154/06

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtliche Behandlung von elektronischen

    Derartige elektronische Publikationen sind wettbewerbsrechtlich im Grundsatz nicht anders zu behandeln als vergleichbare Printmedien (vgl. hierzu OLG Hamburg GRUR-RR 05, 385 - Ladenhüter).
  • SG Bayreuth, 11.01.2010 - S 1 P 147/09

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Die wettbewerblichen Auswirkungen des Handelns der Antragsgegner sind vorliegend nur eine unvermeidbare Folge der Erfüllung der vom Gesetzgeber übertragenen Aufgabe der Schaffung von Transparenz und reichen nicht aus, die subjektive Wettbewerbsabsicht zu bejahen (zu vergleichbarer Problematik OLG Hamburg U. v. 27.01.2005 - 3 U 113/04).
  • LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
    1.) Es spricht einiges dafür, dass der K e.V. unter dem durch Art. 5 GG garantierten Schutz der Pressefreiheit stand, auch wenn seine Tätigkeiten nicht dem herkömmlichen Begriff von Presse entsprachen (vgl. dazu z. B. OLG Hamburg, Urteil vom 27.01.2005 - 3 U 113/04, speziell unter B I 3 a).
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