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   OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04   

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OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04 (https://dejure.org/2005,2608)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.2005 - 6 U 149/04 (https://dejure.org/2005,2608)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 2005 - 6 U 149/04 (https://dejure.org/2005,2608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG, § 2 Abs 2 UWG, § 823 Abs 1 BGB, § 826 BGB
    Wettbewerbsverstoß beim Angebot von Markenplagiaten auf einer Internet-Auktionsplattform: Einzelfallentscheidung hinsichtlich des Handelns des "account"-Inhabers im geschäftlichen Verkehr; ergänzender zivilrechtlicher Schutz des Markeninhabers

  • aufrecht.de

    Markenschutz kommt bei privaten Handlungen nur bei einem schwerwiegenden Angriff in Betracht

  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; BGB § 826; ; MarkenG § 14; ; UWG § 2 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Einordnung des Angebotes eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform als geschäftlicher Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unternehmer wider Willen und Wissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einem auf einer Internet-Auktionsplattform erfolgten Angebots einer mit "Cartier" gekennzeichneten Armbanduhr ; Beurteilung des Erfolgens des Angebots eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform im ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässiges Angebot eines Plagiats in eBay (Cartier)

  • beck.de (Leitsatz)

    Markenplagiat in Internetversteigerung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Handeln im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkG bei Anbietern auf einer Internet-Auktionsplattform

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 6 O 507/03
  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3361 (Ls.)
  • NJW 2005, XII
  • GRUR-RR 2005, 317
  • MMR 2005, 458
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
    Der Begriff des Handelns im geschäftlichen Verkehr, an den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 04, 1287, 1291 - Internet-Versteigerung) keine hohen Anforderungen zu stellen sind, ist weit auszulegen.
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
    Denn allein dadurch, daß der Verkäufer das Angebot in seinen geschäftlichen account eingestellt hat, hat er die geschäftliche Zielrichtung seines Handelns erkennbar nach außen treten lassen (vgl. hierzu BGH GRUR 02, 622, 624 - shell.de).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 241/95

    "Rolex-Uhr mit Diamanten"; Verletzung einer Marke durch Verwendung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
    Im vorliegenden Zusammenhang muß bei der Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang Marken über § 826 BGB ein ergänzender Schutz zuerkannt werden kann, die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung respektiert werden, daß Marken in ihrer Herkunftsfunktion grundsätzlich nur gegen eine unbefugte Benutzung im geschäftlichen Verkehr geschützt sind (vgl. auch BGH GRUR 98, 696 - Rolex-Uhr mit Diamanten).
  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
    Bei § 826 BGB handelt es sich seiner Natur nach um einen Auffangtatbestand, der solche schädigenden Handlungen erfassen soll, die zwar nicht zur Verletzung absolut geschützter Rechtsgüter (§ 823 I BGB) oder eines Schutzgesetzes im Sinne von § 823 II BGB führen, die jedoch auf Grund besonderer Umstände als sittenwidrig zu qualifizieren sind, weil diese Umstände das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach allgemeinen moralischen Maßstäben und dem als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH VersR 01, 1431, 1432).
  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
    Zwar wirft der Rechtsstreit grundsätzliche Fragen materiell-rechtlicher Art auf; das lediglich summarische Verfahren über die Verteilung der Kosten nach § 91 a ZPO ist jedoch für eine höchstrichterliche Klärung solcher Fragen ungeeignet (vgl. BGH NJW-RR 04, 1219).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 80/04

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Schmuckstücks im Internethandel mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
    Entscheidend ist damit im vorliegenden Zusammenhang, ob die Benutzung der Marke im Rahmen einer planmäßigen, auf eine gewisse Dauer angelegten Verkauftstätigkeit erfolgt, die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände mit der Vornahme lediglich privater Gelegenheitsverkäufe nicht mehr zu erklären ist (vgl. hierzu bereits - im Zusammenhang mit dem Unternehmerbegriff - Senat GRUR 04, 1043, 1044 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2004 - 6 W 128/04

    Markenrechtsschutz: Handeln im geschäftlichen Verkehr bei Angeboten über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
    Hierunter fällt jede selbständige, wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit, die nicht rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Handeln ist; die Verfolgung eines Erwerbszwecks ist hierbei ebenso wenig erforderlich wie eine Gewinnerzielungsabsicht (vgl. Senat OLGR 04, 423, 424 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2007 - 6 W 27/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der

    Damit ist einerseits ein erhöhtes Schutzbedürfnis auf Seiten der anderen Marktteilnehmer verbunden; andererseits versetzt die bei ihm vorhandene Betriebsorganisation den Unternehmer auch in die Lage, sich auf die besonderen Anforderungen einzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 07.04.2005 - 6 U 149/04, GRUR-RR 2005, 317, 318).

    Der Umfang und die Ausgestaltung (eBay-Shop) der Verkaufstätigkeit belegen nach den vom Senat in einschlägigen Fällen angewandten Maßstäben (vgl. Beschluss des Senats vom 27.07.2004 - 6 W 80/04, GRUR 2004, 1043, 1044 sowie Urteil des Senats vom 07.04.2005 - 6 U 149/04, GRUR-RR 2005, 317, 318) eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit.

  • OLG Frankfurt, 04.07.2007 - 6 W 66/07

    Wettbewerbverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der

    Damit ist einerseits ein erhöhtes Schutzbedürfnis auf Seiten der anderen Marktteilnehmer verbunden; andererseits versetzt die bei ihm vorhandene Betriebsorganisation den Unternehmer auch in die Lage, sich auf die besonderen Anforderungen einzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 07.04.2005 - 6 U 149/04, GRUR-RR 2005, 317, 318).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05

    Wettbewerbsverstoß: geschäftliches Handeln bei Verkaufsangeboten auf einer

    Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit eines Unternehmers im Sinne der genannten Vorschriften entspricht nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu sowie zu den nachfolgenden Erwägungen bereits GRUR-RR 05, 317) demjenigen des Handelns "im geschäftlichen Verkehr", wie er etwa im Markenrecht (§§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 2 MarkenG) Verwendung findet; für ein differenziertes Verständnis beider Begriffe bestehen - abgesehen von den damit verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten - keine zwingenden Gründe.

    Solche Umstände können etwa dann gegeben sein, wenn ein konkreter Anlass den privaten Charakter des vorübergehenden Verkaufs auch größerer Mengen von Gegenständen plausibel erscheinen lässt (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 05, 317).

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen zumindest die unmittelbar kennzeichnende Verwendung einer berühmten Marke für ein nicht vom Markeninhaber stammendes Erzeugnis in einem öffentlich verbreiteten, privaten Verkaufsangebot gegen § 826 BGB verstößt (was der erkennende Senat für den Regelfall ebenfalls ablehnt; vgl. GRUR-RR 05, 317).

  • KG, 10.11.2009 - 5 W 120/09

    Untersagung der unrichtigen Berufung auf ein Testergebnis der Stiftung Warentest

    Ob unter diesen Umständen noch an den Grundsätzen eines aus § 823 Abs. 1 BGB abgeleiteten Schutzes gegen eine Verwässerung von Marken (der eine Berühmtheit der Marke voraussetzt, BGH, GRUR 1990, 711 - Telefonnummer 4711; GRUR 1991, 863, 865 f - Avon; Bornkamm, GRUR 2005, 97, 100; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Auflage, § 10 Rn. 788 m.w.N.) festgehalten werden kann (ablehnend schon zuvor etwa OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 317, juris Rn. 11 unter Hinweis auf eine wegen § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG fehlende Regelungslücke), kann hier dahingestellt bleiben.
  • LG Siegen, 23.02.2012 - 1 O 194/10

    Anforderungen an die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Testübungsfahrten mit

    Hierunter fällt zunächst jede selbständige, wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit, die nicht ein rein privates, amtliches oder betriebsinternes Handeln ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 7. April 2005, 6 U 149/04, MMR 2005 (458 (459)).
  • LG Düsseldorf, 06.03.2012 - 4b O 69/11

    Ambulante Verkaufseinrichtung

    Es ist deshalb stets auf Grund einer Gesamtschau zu beurteilen, ob im konkreten Fall ein Angebot bzw. ein Inverkehrbringen zu gewerblichen oder nicht gewerblichen Zwecken erfolgte (in diesem Sinne zu vergleichbaren Fragestellungen in anderen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes: BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips [MarkenG]; OLG Hamm MMR 2011, 537 [UWG]; OLG Hamm MMR 2010, 608 [UWG]; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 317 - Cartierschmuck II [MarkenG]; LG Berlin GRUR-RR 2004, 16 - Fernglas [MarkenG]).
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