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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05   

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https://dejure.org/2006,6199
BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05 (https://dejure.org/2006,6199)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2006 - IX ZB 107/05 (https://dejure.org/2006,6199)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05 (https://dejure.org/2006,6199)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2007, 94
  • HFR 2007, 603
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05
    a) Der weitere Beteiligte (fortan: Finanzamt) hat seinem Insolvenzantrag zwar nur eine Aufstellung der rückständigen Steuerforderungen beigefügt, nicht, wie die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs es verlangt, seine Angaben durch Vorlage der Steuerbescheide glaubhaft gemacht (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, WM 2006, 1629, 1630).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05
    Eine vernünftig denkende Prozesspartei wird dann, wenn sie ihr Ziel aller Voraussicht nach nicht erreichen kann, einen Verfahrensfehler nicht zum Anlass nehmen, Kosten der Rechtsmittelinstanz sowie weitere Verfahrenskosten entstehen zu lassen, die sie im Ergebnis doch selbst tragen muss (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160).
  • BFH, 05.08.1998 - IV B 129/97

    Niederschlagung

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05
    Die vom Schuldner ohne Darlegung von Einzelheiten behauptete Niederschlagung (§ 261 AO) stellt regelmäßig nur eine verwaltungsinterne Maßnahme dar, die kein subjektives Recht des Vollstreckungsschuldners auf zeitweiliges oder dauerhaftes Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen begründet (BFH, Beschl. v. 5. August 1998 - IV B 129/97, n.v.; Beschl. v. 27. November 2003 - VII B 279/03, n.v.).
  • BFH, 27.11.2003 - VII B 279/03

    Erzwingung der Abgabe eines Vermögensverzeichnisses durch Aufforderung zur Abgabe

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05
    Die vom Schuldner ohne Darlegung von Einzelheiten behauptete Niederschlagung (§ 261 AO) stellt regelmäßig nur eine verwaltungsinterne Maßnahme dar, die kein subjektives Recht des Vollstreckungsschuldners auf zeitweiliges oder dauerhaftes Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen begründet (BFH, Beschl. v. 5. August 1998 - IV B 129/97, n.v.; Beschl. v. 27. November 2003 - VII B 279/03, n.v.).
  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 6/11

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

    Der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl 2007, 94; Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648; Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160).
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Der in ihr ausgesprochene Grundsatz, daß bei der Prüfung der Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO in der Rechtsmittelinstanz auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers der Vorinstanz abzustellen ist, gilt auch für die Rechtsbeschwerde (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1648 f.; BGH, Beschluß vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05 -, HFR 2007, 603 f., hier zitiert nach juris).
  • BGH, 18.09.2014 - IX ZA 16/14

    Insolvenzverfahren: Wirkung der Freigabe eines Grundstücks durch einen Treuhänder

    Ein davon losgelöster möglicher Erfolg des konkret eingelegten Rechtsmittels ist unerheblich (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl. 2007, 94 f mwN).
  • BGH, 18.06.2009 - IX ZA 7/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde des Schuldners gegen die

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht ist entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst, nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels abzustellen (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl. 2007, 94 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.03.2013 - 10 UF 33/13

    Zulässigkeit einer vertikalen Teilentscheidung im Unterhaltsverfahren; Bestimmung

    Der Zweck der PKH/VKH, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zum Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet nämlich lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozeßaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05 - AnwBl 2007, 94; Beschluß vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03 - NJW-RR 2003, 1648; Beschluß vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92 - NJW 1994, 1160).
  • BGH, 02.03.2017 - IX ZA 28/16

    Beweispflicht für den Abschluss des Darlehensvertrages durch Vorlage von

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht kommt es auf den Erfolg in der Sache an, nicht auf die Frage, ob wegen eines Verfahrensfehlers eine Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht, etwa nach § 544 Abs. 7 ZPO, erfolgen müsste (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl. 2007, 94; vom 15. November 2011 - II ZR 6/11, WM 2012, 78 Rn. 5).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZA 9/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte

    Der Zweck der Prozesskostenhilfe, der unbemittelten Partei weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie der bemittelten Partei zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160, 1161; Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl 2007, 94; Beschluss vom 15. November 2011 - II ZR 6/11, NJW 2012, 682 Rn. 5).
  • BGH, 15.09.2010 - IV ZA 13/10

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit des

    Eine Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und eine Zurückverweisung der Sache wegen des Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG an das Landgericht war indes nicht geboten, weil die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsverfolgung jedenfalls im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg hat (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05 - AnwBl. 2007, 94 unter 1.).
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Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05   

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https://dejure.org/2006,3906
BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05 (https://dejure.org/2006,3906)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2006 - 4 AZR 544/05 (https://dejure.org/2006,3906)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 (https://dejure.org/2006,3906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils in der Revisionsbegründung; Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Revision; Folgen einer bloßen Darstellung anderer Rechtsansichten in der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 5; ; ZPO § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Anforderungen an eine Revisionsbegründung; Unzulässigkeit der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung ? Bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils nicht ausreichend

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 408 (Ls.)
  • DB 2007, 232
  • HFR 2007, 603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 333/99

    Anforderungen an ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Fehlen rechtlicher

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 -BAGE 87, 41, 44).

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - 30. Mai 2001 - 4 AZR 272/00 - BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, 148 f.).

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - 30. Mai 2001 - 4 AZR 272/00 - BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, 148 f.).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 -BAGE 87, 41, 44).
  • LAG Niedersachsen, 15.07.2005 - 3 Sa 361/05

    Möglichkeit einer automatischen Übernahme der Vergütungsregelungen des

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Juli 2005 - 3 Sa 361/05 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 173/99

    Unzulässige Revision

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - FA 2000, 289).
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 272/00

    Anforderung an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - 30. Mai 2001 - 4 AZR 272/00 - BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, 148 f.).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3; 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht (BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - FA 2000, 289).
  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Sie muss sich mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 10; 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3).
  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 321/12

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht ( BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - Rn. 14; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht (Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3; BAG 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - FA 2000, 289).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 119/07

    Sonderzahlung - Kürzung aus wirtschaftlichen Gründen

    Dies erfordert grundsätzlich, dass sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzt und den Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts aufzeigt (BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3; 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 mwN).
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