Rechtsprechung
BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1791/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 8 GG; § 15 VersammlG; § 25 Nr. 2 VersammlG
Strafbarkeit wegen Nichtbefolgung einer Auflage bei einer Versammlung (Grundrecht der Versammlungsfreiheit; inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Auflage durch die Strafgerichte; Verhältnismäßigkeit; keine feste Relation von Ordnern und Versammlungsteilnehmern; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zumutbarkeit der Erfüllung einer Versammlungsauflage
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 90 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG, § 25 Nr 2 VersammlG
Nichtannahmebeschluss: Versammlungsrechtliche Auflage muss verhältnismäßig, insb angemessen sein - Veranstalter muss auf Unzumutbarkeit der Auflagenerfüllung hinweisen, wenn dies nicht ohne weiteres erkennbar ist - hier: Auflage über Anzahl der aufzubringenden Ordner in ... - Wolters Kluwer
Nichtbeachtung einer sofort vollziehbaren Auflage auf Grundlage des Versammlungsgesetzes (VersG); Beachtung der Verhältnismäßigkeit einer Auflage bei der Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Versammlungsrechtliche Auflage muss verhältnismäßig, insb angemessen sein - Veranstalter muss auf Unzumutbarkeit der Auflagenerfüllung hinweisen, wenn dies nicht ohne weiteres erkennbar ist - hier: Auflage über Anzahl der aufzubringenden Ordner in ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versammlungsauflage - und die Zumutbarkeit ihrer Erfüllung
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 03.04.2013 - 1 Ss 114/13
- LG Stuttgart, 31.01.2014 - 38 Ns 4 Js 104002/10
- OLG Stuttgart, 30.05.2014 - 1 Ss 307/14
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1791/14
Papierfundstellen
- HRRS 2016 Nr. 732
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91
Versammlungsauflösung
Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1791/14
Die Gerichte sind zu Recht davon ausgegangen, dass die Nichtbeachtung einer sofort vollziehbaren Auflage nur dann gemäß § 25 Nr. 2 VersG unter Strafe gestellt ist, wenn diese rechtmäßig ist, und dass die Beurteilung der Strafbarkeit nach § 25 Nr. 2 VersG eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit durch die Strafgerichte bedingt (vgl. BVerfGE 87, 399 ).
- VG Freiburg, 10.12.2021 - 4 K 3545/21
Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel
Sie gilt nicht für Fälle, in denen noch rechtzeitig verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 - 1 BvR 1791/14 -, juris, Rn. 4 und Leitsatz 2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2020 - 15 A 4693/18
Versammlung; Fackeln; öffentliche Ordnung
vgl. zum Zusammenhang von Kooperationsgespräch und Verhältnismäßigkeitsprüfung auch BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 1791/14 -, juris Rn. 4, vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 -, juris Rn. 24, und vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, juris Rn. 33.