Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.05.2011 - I-3 U 205/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahnarzt ist bei dem Beschleifen von Zähnen zur aufklärung über das Risiko einer Pulpitis bis hin zum Verlust eines oder mehrerer Zähne verpflichtet; Verpflichtung eines Zahnarztes zur Aufklärung über das Risiko einer Pulpitis bis hin zum Verlust eines oder mehrerer ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
Risikoaufklärung vor einer (auch) aus kosmetischen Gründen erfolgenden Zahnbehandlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht beim Beschleifen von Zähnen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rpmed.de (Kurzinformation)
Anforderungen an die Aufklärung bei Zahnbeschleifung aus überwiegend kosmetischen Gründen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anforderungen an die Risikoaufklärung beim Einsetzen von Veneers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fehlende Risikoaufklärung über Auftreten einer Zahnmarkentzündung nach Einsatz eines Veneers kann Haftung auf Zahlung von Schmerzensgeld begründen - Schmerzhafte Abszessbildungen, dauerhafte thermische Empfindlichkeit und möglicher Verlust der Zähne aufgrund einer ...
Besprechungen u.ä.
- rpmed.de (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an die Aufklärung bei Zahnbeschleifung aus überwiegend kosmetischen Gründen
Verfahrensgang
- LG Essen, 22.09.2010 - 1 O 89/10
- OLG Hamm, 30.05.2011 - I-3 U 205/10
Papierfundstellen
- VersR 2011, 1451
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2011 - 3 U 205/10
Insoweit ist nämlich auch über seltene Risiken aufzuklären, wo sie, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien überraschend sind (s z.B. BGH, VersR 2000, 725; s. auch Senat, 3 U 169/09, Urteil vom 29.09.2010, für den Fall der Aufklärung über das mit einer Leitungsanästhesie verbundene Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis;… vgl. auch die zahlreichen Nachweise aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie weiterer Obergerichte bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 11. Aufl., Rdnr. 381 ff). - OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer …
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2011 - 3 U 205/10
Insoweit ist nämlich auch über seltene Risiken aufzuklären, wo sie, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien überraschend sind (s z.B. BGH, VersR 2000, 725; s. auch Senat, 3 U 169/09, Urteil vom 29.09.2010, für den Fall der Aufklärung über das mit einer Leitungsanästhesie verbundene Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis;… vgl. auch die zahlreichen Nachweise aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie weiterer Obergerichte bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 11. Aufl., Rdnr. 381 ff).
- OLG Naumburg, 06.06.2013 - 1 U 108/12
Zahnarzthaftung bei prothetischer Versorgung: Inhaltliche Anforderungen an die …
Fehlerhafte Zahnbehandlungen schwereren Ausmaßes haben in der Vergangenheit zu Schmerzensgeldbeträgen zwischen 5.000,00 und 8.000,00 EUR geführt (OLG Frankfurt, 8 U 108/05 v. 7. August 2007; LG Wiesbaden, 7 O 2/94 v. 5. Dezember 1994; LG Freiburg, 2 O 575/03 v. 8. Januar 2007; OLG Stuttgart, 14 U 74/00 v. 17. April 2011; OLG Hamm, I-3 U 205/10 v. 30. Mai 2011). - OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
Schadensersatzansprüche nach einer zahnärztlichen Behandlung; Vertretbare und …
Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die betroffenen Zähne - anders als in dem der beklagtenseits zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 30.05.2011 (Az.: 3 U 205/10) zugrunde liegenden Sachverhalt - nicht im Sichtbereich liegen. - OLG Brandenburg, 11.03.2021 - 12 U 112/20
Schadensersatzansprüche gegen einen Zahnarzt wegen nicht indizierter und dazu …
- OLG Hamm vom 30.05.2011 - 3 U 205/10: 8.000,00 EUR bei fehlender hinreichender Aufklärung zum Einsatz von Veneers mit der Folge einer chronischen Pulpitis (Beck-RS 2001, 15374);.