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   OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - I-10 W 136/08   

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https://dejure.org/2009,9832
OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - I-10 W 136/08 (https://dejure.org/2009,9832)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2009 - I-10 W 136/08 (https://dejure.org/2009,9832)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - I-10 W 136/08 (https://dejure.org/2009,9832)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähige Verfahrensgebühr bei Zurückweisung einer Beschwerde im Ablehnungsverfahren für die anwaltliche Vertretung der nicht ablehnenden Partei

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567; ; RVG VV Nr. 3500

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 46 Abs. 2; ZPO § 567; RVG -VV Nr. 3500
    Erstattung von Anwaltskosten im Ablehnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 955
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 136/08
    Diese ist jedenfalls bei Zurückweisung der Beschwerde auf Grund der Kostenentscheidung nach § 97 Abs. 1 ZPO im Rahmen der Kostenfestsetzung erstattungsfähig, wenn der Prozessbevollmächtigte - wie hier - auftragsgemäß im Beschwerdeverfahren tätig geworden ist (Anschuss an BGH, Beschluss v. 06.04.2005, V ZB 25/04, MDR 2005, 1016; OLG Stuttgart Beschluss v. 27.01.2009, 8 W 19/09, JURIS).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09

    Kostenfestsetzung: Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 136/08
    Diese ist jedenfalls bei Zurückweisung der Beschwerde auf Grund der Kostenentscheidung nach § 97 Abs. 1 ZPO im Rahmen der Kostenfestsetzung erstattungsfähig, wenn der Prozessbevollmächtigte - wie hier - auftragsgemäß im Beschwerdeverfahren tätig geworden ist (Anschuss an BGH, Beschluss v. 06.04.2005, V ZB 25/04, MDR 2005, 1016; OLG Stuttgart Beschluss v. 27.01.2009, 8 W 19/09, JURIS).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 11 W 62/07

    Eigentumsverhältnisse der Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 136/08
    Diese Gebühren sind gemäß der Kostengrundentscheidung im Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.12.2007, I-11 W 62/07 (Bl. 257 f. GA), von dem Beklagten auszugleichen.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2015 - 8 W 54/15

    Kostenfestsetzungsverfahren: Interner Kostenerstattungsanspruch zwischen

    u.a. in NJW 2005, 2233, allein zur Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten des Prozessgegners im Beschwerdeverfahren über die Richterablehnung dahin entschieden, dass der Gegner der ablehnenden Partei die Stellung eines Verfahrensbeteiligten hat und die Entstehung und Erstattung seiner Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren sich deshalb nach allgemeinen Grundsätzen richten (vgl. auch zur Richterablehnung: OLG Dresden RdL 2006, 111; OLG Düsseldorf AGS 2009, 268; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 766; OLG Stuttgart/Senat FamRZ 2014, 2018; und zur Sachverständigenablehnung: OLG Celle AGS 2008, 620; OLG Stuttgart/Senat Justiz 2009, 194; OLG Celle ZfSch 2010, 641; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 766; OLG Koblenz AGS 2013, 166; je m.w.N.; in diesen Entscheidungen geht es jeweils um den Kostenerstattungsanspruch des Prozessgegners).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2012 - 9 W 253/11

    Richterablehnung: Anfall der Rechtsanwaltsgebühren des Prozessgegners im

    Bereits damit wird er auftragsgemäß im Beschwerdeverfahren tätig und verdient die Beschwerdegebühr; die Einreichung eines Schriftsatzes ist nicht erforderlich (OLG Celle, ZfSch 2010, 641, m.w.N.; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 955, m.w.N.; zum alten Recht: BGH, Beschl.v. 6. April 2005, V ZB 25/04, m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Androhung der Verweisung des

    Auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens über eine Richterablehnung können Gegenstand einer Kostenentscheidung sein (BGH NJW 2005, 2233, 2234 r. Sp.; OLG Düsseldorf MDR 2009, 955, 956), wobei für deren Inhalt nach der Wertung des § 91 a ZPO der voraussichtliche Erfolg des Rechtsmittels maßgeblich ist.
  • OLG Stuttgart, 04.10.2013 - 8 W 329/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Reichweite der Prüfungskompetenz des Rechtspflegers

    Im Rahmen der der Rechtspflegerin gemäß §§ 21 Nr. 1 RPflG, 103 Abs. 1 ZPO zugebilligten Prüfungskompetenz hat sie aber zu Recht festgestellt, dass es sich bei dem Ablehnungsverfahren um ein selbstständiges Zwischenverfahren handelt (Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 46 ZPO Rn. 1, m.w.N.), - nicht aber um ein unselbstständiges Nebenverfahren, wie vom OLG Frankfurt (OLGR Frankfurt 1998, 266) und vom OLG München (Beschluss vom 25. Juni 2008, Az. 5 W 1394/08) angenommen -, bei dem im Falle einer erfolglosen Beschwerde eine Kostenentscheidung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO zu ergehen hat und die Festsetzung und Erstattung der Kosten des Beschwerdegegners stattfindet, da dieser die Beteiligtenstellung in einem quasikontradiktorischen Verfahren innehat (BGH NJW 2005, 2233; OLG Celle MDR 2008, 1180; OLG Düsseldorf MDR 2009, 955; Vollkommer, a.a.O., § 46 ZPO Rn. 20; je m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2013 - 8 W 329/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Reichweite der Prüfungskompetenz des Rechtspflegers

    Im Rahmen der der Rechtspflegerin gemäß §§ 21 Nr. 1 RPflG, 103 Abs. 1 ZPO zugebilligten Prüfungskompetenz hat sie aber zu Recht festgestellt, dass es sich bei dem Ablehnungsverfahren um ein selbstständiges Zwischenverfahren handelt (Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 46 ZPO Rn. 1, m.w.N.), - nicht aber um ein unselbstständiges Nebenverfahren, wie vom OLG Frankfurt (OLGR Frankfurt 1998, 266) und vom OLG München (Beschluss vom 25. Juni 2008, Az. 5 W 1394/08) angenommen -, bei dem im Falle einer erfolglosen Beschwerde eine Kostenentscheidung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO zu ergehen hat und die Festsetzung und Erstattung der Kosten des Beschwerdegegners stattfindet, da dieser die Beteiligtenstellung in einem quasikontradiktorischen Verfahren innehat (BGH NJW 2005, 2233; OLG Celle MDR 2008, 1180; OLG Düsseldorf MDR 2009, 955; Vollkommer, a.a.O., § 46 ZPO Rn. 20; je m.w.N.).
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