Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - I-20 U 72/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwendung der mit Produktbezeichnungen übereinstimmenden Zahlenkombinationen und Buchstabenkombinationen (sog. Herkunftstäuschung) als unlauteres Verhalten; Anspruch auf Ersatz des aufgrund der Verwendung von mit eigenen Produktbezeichnungen übereinstimmenden ...
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz eines im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Schmierstoffen für Schienenfahrzeuge entstandenen Schadens; Bemessung der Höhe des Ersatzes eines durch ein pflichtwidriges Verhalten verursachten Schadens; Ursächlichkeit eines den Gegenstand eines ...
- Judicialis
BGB § 252; ; BGB § 252 Satz 1; ; BGB § 254; ; BGB § 249 Satz 1; ; BGB § 826; ; UWG § 1 a.F.; ; ZPO § 287
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs wegen wettbewerbswidrigem Verhaltens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.02.2002 - 38 O 45/01
- OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - I-20 U 72/02
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.04.1993 - I ZR 52/91
Kollektion Holiday - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 20 U 72/02
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass unlauterer Wettbewerb die Mitbewerber geschädigt hat und dass dem Geschädigten durch die Verletzung eigene Geschäfte und damit Gewinnmöglichkeiten entgehen (BGH GRUR 1993, 55, 57 - Tshibo-Rolex II; GRUR 1993, 757, 758 f. - Kollektion Holiday; GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung).Es gibt jedoch keinen Erfahrungssatz dahin, dass der entgangene Gewinn dem Verletzergewinn entspricht oder dass der Umsatz des Verletzers dem Geschädigten zugute gekommen wäre (BGH GRUR 1993, 757, 758 f. - Kollektion Holiday).
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90
Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 20 U 72/02
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass unlauterer Wettbewerb die Mitbewerber geschädigt hat und dass dem Geschädigten durch die Verletzung eigene Geschäfte und damit Gewinnmöglichkeiten entgehen (BGH GRUR 1993, 55, 57 - Tshibo-Rolex II; GRUR 1993, 757, 758 f. - Kollektion Holiday; GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung). - BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93
Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 20 U 72/02
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass unlauterer Wettbewerb die Mitbewerber geschädigt hat und dass dem Geschädigten durch die Verletzung eigene Geschäfte und damit Gewinnmöglichkeiten entgehen (BGH GRUR 1993, 55, 57 - Tshibo-Rolex II; GRUR 1993, 757, 758 f. - Kollektion Holiday; GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung). - BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88
Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 20 U 72/02
Ausgehend von diesen Grundsätzen bildet der Vortrag der Klägerin zu den Ursachen der Umsatzverlagerungen auf die Beklagte zu 1) auch bei Heranziehung der Vorschrift des § 287 ZPO, die es dem Gericht erlaubt, über die Frage des Bestehens und der Höhe des Schadens unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu entscheiden (BGH GRUR 1990, 687, 689 - Anzeigenpreis II) keine geeignete Grundlage für die Feststellung, dass die von der Beklagten zu 1) mit den infrage stehenden Produkten erzielten Umsatzgeschäfte von der Klägerin ausgeführt worden wären, wenn die in dem Urteil des 2. Senats als wettbewerbswidrig beanstandeten Handlungen der Beklagten unterblieben wären. - BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80
Korrekturflüssigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 20 U 72/02
Die Umsatzentwicklung beim Verletzer kann allenfalls Anhaltspunkt, nicht aber alleinige Berechnungsgrundlage sein (BGH GRUR 1982, 489, 490).