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   OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - I-24 U 174/06   

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https://dejure.org/2007,7915
OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - I-24 U 174/06 (https://dejure.org/2007,7915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2007 - I-24 U 174/06 (https://dejure.org/2007,7915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - I-24 U 174/06 (https://dejure.org/2007,7915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handeln im Namen der Gesellschaft bei nicht ausdrücklicher Vertretung; Ermittlung des Vertretungswillens aus den Umständen unter Berücksichtigung des Verständnisses der Gegenpartei über das Verhalten des Handelnden nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung eine Auslegungsregel postuliert, wonach bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, dass Vertragspartner der Inhaber des Unternehmens und nicht der für das Unternehmen Handelnde werden soll (BGHZ 62, 217 [219 ff.]; BGH NJW 1990, 2678 (mit zahlreichen Nachweisen)).

    Die Grundsätze des unternehmensbezogenen Geschäfts sind nämlich auch dann anwendbar, wenn der Inhaber falsch bezeichnet wird oder über ihn sonst Fehlvorstellungen bestehen (BGH NJW 1990, 2678).

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Ergibt sich aus den Umständen die Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so wird nicht der Handelnde, sondern der Inhaber des Unternehmens aus der Erklärung berechtigt und verpflichtet (BGH NJW 2000, 2984; MDR 1999, 799; Senat, GuT 2003, 7; ZMR 2003, 568; siehe auch Urteil vom 13. Februar 2007, Az. I-24 U 82/06 betreffend das Handeln eines Geschäftsführers einer GmbH; zur Veröfftl. bestimmt, vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 293/90

    Rechtsscheinhaftung bei Fortlassung des Formzusatzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Eine Rechtsscheinhaftung kommt zwar dann in Betracht, wenn jemand für eine GmbH mit seinem Namen ohne GmbH-Zusatz zeichnet (BGHZ 64, 17; BGH NJW 1991, 2627; OLG Karlsruhe MDR 2004, 1106; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 3).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 258/95

    Rechtsscheinhaftung wegen Handelns für eine juristische Person

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Vielmehr ist die "Zeichnung" des Vertreters ohne Formzusatz oder die ausdrückliche mündliche Verneinung des Handelns für eine GmbH erforderlich (BGH NJW 1996, 2645).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 268/96

    Haftung des Vertretenen für das Verhalten des Vertreters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Schon die Tatsache, dass ein Geschäft unternehmensbezogen ist, spricht mithin dafür, dass es nicht mit dem Erklärenden, sondern mit dem Unternehmen abgeschlossen werden soll (BGH NJW-RR 1998, 1342 f.; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 345).
  • BGH, 01.10.1987 - III ZR 134/86

    Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenprozeß; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    So ist ein Geschäft des Namensträgers, hier des Unternehmens, dann anzunehmen, wenn das Auftreten des Handelnden auf eine bestimmte andere Person hinweist und die Gegenpartei der Ansicht sein durfte, der Vertrag komme mit dieser Person zustande (BGH NJW-RR 1988, 815; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 32/02

    Zur Frage der persönlichen Haftung aus einem Mietvertrag, den der Vertreter einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Ergibt sich aus den Umständen die Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so wird nicht der Handelnde, sondern der Inhaber des Unternehmens aus der Erklärung berechtigt und verpflichtet (BGH NJW 2000, 2984; MDR 1999, 799; Senat, GuT 2003, 7; ZMR 2003, 568; siehe auch Urteil vom 13. Februar 2007, Az. I-24 U 82/06 betreffend das Handeln eines Geschäftsführers einer GmbH; zur Veröfftl. bestimmt, vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 24 U 145/02

    Zur Anwendung der Grundsätze über unternehmensbezogenes Handeln im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Ergibt sich aus den Umständen die Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so wird nicht der Handelnde, sondern der Inhaber des Unternehmens aus der Erklärung berechtigt und verpflichtet (BGH NJW 2000, 2984; MDR 1999, 799; Senat, GuT 2003, 7; ZMR 2003, 568; siehe auch Urteil vom 13. Februar 2007, Az. I-24 U 82/06 betreffend das Handeln eines Geschäftsführers einer GmbH; zur Veröfftl. bestimmt, vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 189/03

    Stellvertretung: Voraussetzung für eine unbeschränkte persönliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Eine Rechtsscheinhaftung kommt zwar dann in Betracht, wenn jemand für eine GmbH mit seinem Namen ohne GmbH-Zusatz zeichnet (BGHZ 64, 17; BGH NJW 1991, 2627; OLG Karlsruhe MDR 2004, 1106; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 3).
  • BGH, 05.11.1962 - II ZR 161/61

    Genehmigung gefälschter Wechselunterschriften - Beendigung des Betrugs bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Entscheidend ist, wie die Gegenpartei das Verhalten des Handelnden auffassen durfte (BGH NJW 1963, 148; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 164 Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 27.10.2003 - 12 U 1119/02

    Auslegung bezüglich der Bestimmung der Vertragspartei bei einem

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