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   OLG Düsseldorf, 19.01.2007 - I-3 Wx 186/06   

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https://dejure.org/2007,3821
OLG Düsseldorf, 19.01.2007 - I-3 Wx 186/06 (https://dejure.org/2007,3821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2007 - I-3 Wx 186/06 (https://dejure.org/2007,3821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - I-3 Wx 186/06 (https://dejure.org/2007,3821)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum als nicht zustimmungspflichtige bauliche Maßnahme; Beseitigung der baulichen Maßnahme als grob unverhältnismäßiger Aufwand

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 22; ; BGB § 242; ; BGB § 275 Abs. 2; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • RA Kotz

    WEG-Anlage - bauliche Veränderung ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 § 22; BGB § 242 § 275 Abs. 2 § 1004
    Beseitigungsanspruch gegen Wohnungseigentümer bei eigenmächtiger baulicher Veränderung auf gemeinschaftseigenem Grundstücksteil?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung ohne Genehmigung zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ersetzung von morschen Holzpalisaden im Vorgarten einer WEG-Anlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümer gestalten Garten um - Muss die bauliche Veränderung rückgängig gemacht werden?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nicht alle am Gemeinschaftseigentum vorgenommenen Veränderungen erfordern einstimmige Beschlüsse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung: Wann ist ein Beseitigungsverlangen treuwidrig? (IMR 2007, 79)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1024
  • NZM 2007, 446
  • ZMR 2007, 710
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.05.2008 - V ZR 184/07

    Pflicht zur Beseitigung eines Überbaus bei hohem Aufwand

    Die Vorschrift findet auf alle Leistungspflichten Anwendungen, gleichgültig ob diese auf einem Vertrag, auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis oder allgemein auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen (Erman/Westermann, BGB, 12. Aufl. § 275 Rdn. 2; MünchKomm-BGB/Ernst, 5. Aufl., § 275 Rdn. 12; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 275 Rdn. 2; ferner OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1024, 1025).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07

    Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung eines die Ausübung

    a) Das Berufungsgericht hat die ständige Rechtsprechung des Senats übersehen, nach der die Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung - unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage - unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit begrenzt ist (Senat, BGHZ 143, 1, 6; Urt. v. 2. Oktober 1987, V ZR 140/86, NJW 1988, 699, 700), was sich nunmehr aus § 275 Abs. 2 BGB ergibt (Senat, Urt. v. 30. Mai 2008, V ZR 184/07, Rdn. 17; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1024, 1025; zur weiteren Begründung hierzu wird auf das Urteil des Senats vom 30. Mai 2008 (V ZR 184/07 - zur Veröffentlichung bestimmt) Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08

    Verhältnismäßigkeit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bei

    Die Vorschrift findet auf alle Leistungspflichten Anwendung, gleichgültig, ob diese auf einem Vertrag, auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis oder allgemein auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen (vgl. BGH NJW 08, 3122 f.; BGH NJW 08, 3123 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 07, 1024 f.).
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