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   BFH, 16.06.1999 - II R 24/98   

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https://dejure.org/1999,5087
BFH, 16.06.1999 - II R 24/98 (https://dejure.org/1999,5087)
BFH, Entscheidung vom 16.06.1999 - II R 24/98 (https://dejure.org/1999,5087)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - II R 24/98 (https://dejure.org/1999,5087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz - Bilanzierende Steuerpflichtige - Ansatz von Pensionsverpflichtungen - Vermögensaufstellung - Steuerbilanzwerte

  • Judicialis

    FGO § 68; ; FGO § 126 Abs. 2; ; BewG § 104; ; BewG § 95 Abs. 1; ; BewG § 124; ; BewG § 109a; ; BewG §§ 95 ff.; ; EStG § 15 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 6a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandsidentität zwischen Steuerbilanz und Vermögensaufstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 104, BewG § 109, EGHGB Art 28, HGB § 249 Abs 1, EStG § 4, EStG § 5
    Bewertung; Einheitswert des Betriebsvermögens; Handelsbilanz; Passivierung; Pensionsverpflichtung; Schuldposten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.01.1999 - II B 7/98

    Einheitsbewertung bei Verkehrsunternehmen

    Auszug aus BFH, 16.06.1999 - II R 24/98
    Mit ihr hat der Gesetzgeber klargestellt, daß sich der Umfang des Betriebsvermögens für Zwecke der Einheitsbewertung ab 1. Januar 1993 weitgehend danach richtet, was ertragsteuerrechtlich dem Betriebsvermögen zugerechnet wird (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1999 II B 7/98, BFHE 187, 332, BStBl II 1999, 206).
  • Drs-Bund, 03.09.1991 - BT-Drs 12/1108
    Auszug aus BFH, 16.06.1999 - II R 24/98
    Dies entspricht der Wertung des Gesetzgebers, der für bilanzierende Steuerpflichtige im Interesse der Steuervereinfachung und der Entlastung des Betriebsvermögens von ertragsunabhängigen Steuern den Ansatz der Steuerbilanzwerte dem Grunde und der Höhe nach angeordnet hat, wodurch eine eigenständige Ermittlung des Werts der Wirtschaftsgüter für Zwecke der Vermögensaufstellung entbehrlich wird (vgl. BTDrucks 12/1108, S. 72).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 15/98

    Formunwirksames Vermächtnis - Steuererstattungsanspruch - Schuldenansatz

    Durch die Verweisung auf § 95 Abs. 1 BewG n.F. in § 12 Abs. 5 Satz 2 ErbStG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass sich der Umfang des Betriebsvermögens auch für Zwecke der Besteuerung nach dem ErbStG ab diesem Zeitpunkt weitgehend danach richtet, was ertragsteuerrechtlich dem Betriebsvermögen zugerechnet wird (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10).
  • BFH, 26.02.2014 - II R 36/12

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1

    Unter Hinweis auf das zur Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ergangene BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 24/98 (BFH/NV 2000, 10) lehnte es den Ansatz der von der Klägerin geltend gemachten Rückstellungen allein deshalb ab, weil die Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht in der Steuerbilanz gebildet worden waren.
  • FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10

    Begünstigtes Vermögen, schädliche Verfügung, Differenzierung zwischen originären

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, schließt der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen Steuerbilanz und Vermögensaufstellung es aus, in der Vermögensaufstellung eine Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung anzusetzen, die gemäß § 6a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der ertragsteuerrechtlichen Gewinnermittlung nicht berücksichtigt wurde (BFH, Urteil vom 16.06.1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10).

    Der BFH hat in dem Verfahren II R 24/98 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, soweit eine von dem Steuerpflichtigen im Rahmen des Einspruchsverfahrens vorgelegte "Steuerbilanz", in der die Rückstellung angesetzt worden war, dieser Ansatz für die Vermögensaufstellung nicht maßgebend sein könne.

    Denn diese Bilanz sei keine Steuerbilanz i.S. der §§ 95 ff. BewG, da sie nicht für Zwecke der Veranlagung der Ertragsteuern beim dafür zuständigen Finanzamt eingereicht worden sei (BFH, Urteil vom 16.06.1999, a. a. O. unter Hinweis auf § 60 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung; § 4 Abs. 2 EStG; Mathiak in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 5 Rdnr. A 29).

  • FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05

    Erbschaftsteuergesetz: Erbschaftsteuerliche Erfassung von 1.

    bbb) Für Stichtage nach In-Kraft-Treten des Steueränderungsgesetzes 1992 am 1. Januar 1993 besteht nunmehr insofern ein Unterschied zwischen Privat- und Betriebsvermögen, als sich die Bewertung des Betriebsvermögens gemäß § 95 Abs. 1 BewG n.F. für Stichtage nach dem 1. Januar 1993 nach ertragssteuerlichen Grundsätzen richtet (vgl. BFH vom 16. Juni 1999, II R 24/98, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2000, 2, 89, BFH/NV 2000, 10 ; vom 27. Januar 1999, II B 7/98, BFHE 187, 332 , BStBl 1999, 206).
  • BFH, 21.01.2004 - II R 4/02

    Einheitswert - abweichendes Wj

    Wegen der Bestands- und Wertidentität zwischen der Steuerbilanz und der Vermögensaufstellung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1999 II B 7/98, BFHE 187, 332, BStBl II 1999, 206; BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10) ist die Steuerbilanz notwendige Grundlage für die Vermögensaufstellung.

    Wegen der Bestands- und Wertidentität zwischen der Steuerbilanz und der Vermögensaufstellung sind Steuerbilanzen i.S. der §§ 95 ff. BewG nur die Bilanzen, die der steuerlichen Gewinnermittlung zu Grunde liegen und zum Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellt werden (BFH in BFH/NV 2000, 10).

  • BFH, 25.10.2000 - II R 58/98

    Abhängigkeit der Vermögensaufstellung von der Steuerbilanz

    Es besteht, soweit das Gesetz nicht etwas anderes vorsieht (vgl. die in Abschn. 27 Abs. 2 Satz 2 der Vermögensteuer-Richtlinien 1993 genannten Fälle), Bestands- und Wertidentität zwischen der Steuerbilanz und der Vermögensaufstellung (BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10).
  • BFH, 17.05.2000 - II R 2/98

    Einheitswert einer Genossenschaft

    Der Umfang des Betriebsvermögens richtet sich demnach weitgehend danach, was ertragsteuerrechtlich dem Betriebsvermögen zugerechnet wird (Entscheidungen des BFH vom 27. Januar 1999 II B 7/98, BFHE 187, 332, BStBl II 1999, 206, und vom 16. Juni 1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10).
  • BFH, 17.03.2004 - II R 64/01

    RfE nach BewG nicht abziehbar

    Es besteht, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, Bestands- und Wertidentität zwischen der Steuerbilanz und der Vermögensaufstellung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10; vom 25. Oktober 2000 II R 58/98, BFHE 194, 238, BStBl II 2001, 92).
  • FG Münster, 27.09.2001 - 3 K 7989/97

    Erfassung von als Herstellungskosten aktivierten und in der Vermögensaufstellung

    Der Umfang des Betriebsvermögens für Zwecke der Einheitsbewertung richtet sich danach für die Stichtage 01.01.1993 bis 01.01.1997 weitgehend danach, was ertragsteuerlich dem Betriebsvermögen zugerechnet wird (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 2000 II R 58/98, BStBl II 2001, 92 ; BFH-Beschluß vom 16. Juni 1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10 ; BFH-Beschluß vom 27. Januar 1999 II B 7/98, BFHE 187, 332 ; BStBl II 1999, 206 ).
  • BFH, 31.03.2004 - II R 67/01

    Einheitsbewertung des BV: HK für noch nicht errichtetes Gebäude

    Es besteht, soweit das Gesetz nicht etwas anderes vorsieht, Bestands- und Wertidentität zwischen der Steuerbilanz und der Vermögensaufstellung (BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10).
  • FG München, 25.07.2001 - 6 K 2017/00

    Bindung der Vermögensaufstellung an die Steuerbilanz; Einheitsbewertung des

  • FG Baden-Württemberg, 11.07.2001 - 8 K 333/97

    Einbeziehung des Anspruchs auf betriebliche Versorgungsleistungen in den

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