Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2009 - II ZR 157/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12946
BGH, 26.08.2009 - II ZR 157/08 (https://dejure.org/2009,12946)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2009 - II ZR 157/08 (https://dejure.org/2009,12946)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2009 - II ZR 157/08 (https://dejure.org/2009,12946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 321 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 101 Abs. 1; ZPO § 321 Abs. 1
    Nachholung der versehentlich unterbliebenen Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten durch Ergänzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 422/99

    Rechtstellung des Nebenintervenienten bei fehlender Entscheidung über seine

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - II ZR 157/08
    Die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten (§ 101 Abs. 1 ZPO) kann nicht im Wege der Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur durch Ergänzung gemäß § 321 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden (vgl. BGH, Urt. v. 7. November 1974 - VII ZR 30/72, NJW 1975, 218; Urt. v. 2. Dezember 2004 - IX ZR 422/99, NJW-RR 2005, 295).

    Die Ergänzung muss binnen einer zweiwöchigen Frist, die mit der Zustellung der Entscheidung an den Streithelfer beginnt, beantragt werden (§ 321 Abs. 2 ZPO; BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - IX ZR 422/99, NJW-RR 2005, 295).

  • BGH, 07.11.1974 - VII ZR 30/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Architektenvertrages - Verjährung der

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - II ZR 157/08
    Die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten (§ 101 Abs. 1 ZPO) kann nicht im Wege der Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur durch Ergänzung gemäß § 321 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden (vgl. BGH, Urt. v. 7. November 1974 - VII ZR 30/72, NJW 1975, 218; Urt. v. 2. Dezember 2004 - IX ZR 422/99, NJW-RR 2005, 295).
  • BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12

    Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die

    aa) Der Streithelfer, hinsichtlich dessen Kosten eine Entscheidung unterblieben ist, ist befugt - wovon das Oberlandesgericht zutreffend ausgeht -, einen Antrag auf Entscheidungsergänzung analog § 321 Abs. 1 ZPO zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2013 - II ZR 297/11, BeckRS 2013, 05591; vom 26. August 2009 - II ZR 157/08, BeckRS 2009, 26359; Urteil vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 422/99, NJW-RR 2005, 295; OLG Hamm, BeckRS 2011, 05411).
  • BGH, 27.10.2020 - II ZB 31/19

    Die versehentlich unterbliebene Kostenentscheidung

    Die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten (§ 101 Abs. 1 ZPO) in dem Beschluss des Senats vom 2. Mai 2020 kann nicht im Wege der Klarstellung oder Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur durch Ergänzung gemäß § 321 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - II ZR 297/11, MDR 2013, 807 Rn. 2; Beschluss vom 26. August 2009 - II ZR 157/08, juris, mwN).
  • BGH, 05.03.2013 - II ZR 297/11

    Möglichkeit der Nachholung einer versehentlich unterbliebenen Entscheidung über

    Die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten (§ 101 Abs. 1 ZPO) kann nicht im Wege der Klarstellung oder Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur durch Ergänzung gemäß § 321 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - II ZR 157/08, juris, mwN).
  • BGH, 14.03.2013 - II ZR 185/10

    Nachholung der versehentlich unterbliebenen Entscheidung über die durch die

    Die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten (§ 101 Abs. 1 ZPO) kann nicht im Wege der Klarstellung oder Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur durch Ergänzung gemäß § 321 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - II ZR 157/08, juris, mwN).
  • OLG Dresden, 20.07.2022 - 13 U 2080/21
    Die Ergänzung muss binnen einer zweiwöchigen Frist, die mit der Zustellung der Entscheidung an den Streithelfer beginnt, beantragt werden (BGH, Beschluss vom 26.08.2009 - II ZR 157/08, Rn. 1, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2009 - II ZR 157/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27941
BGH, 09.02.2009 - II ZR 157/08 (https://dejure.org/2009,27941)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2009 - II ZR 157/08 (https://dejure.org/2009,27941)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - II ZR 157/08 (https://dejure.org/2009,27941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 543 Abs. 2
    Rechtsfehlerhafte Annahme eines Gerichts in Bezug auf die Verjährung eines Prospektmangels bei fehlender Entscheidungserheblichkeit i.R.d. Revisionszulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus BGH, 09.02.2009 - II ZR 157/08
    Die rechtsfehlerhafte Annahme des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Urt. v. 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, ZIP 2008, 1714 Tz. 31), der Schadensersatzanspruch wegen der gerügten Prospektmängel sei verjährt, weil der Kläger die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände bereits mit dem Wissen um die schlechte wirtschaftliche Entwicklung des Fonds erworben habe, ist nicht entscheidungserheblich, weil nach den rechtsfehlerfrei getroffenen tatrichterlichen Feststellungen kein Prospektmangel vorliegt.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Grund hierfür ist, dass sich aus einer vom Prospekt abweichenden bzw. in diesem nicht dargestellten späteren Entwicklung nicht ohne weiteres auf einen Prospektfehler schließen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009, II ZR 157/08, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

    Grund hierfür ist, dass sich aus einer vom Prospekt abweichenden bzw. in diesem nicht dargestellten späteren Entwicklung nicht ohne weiteres auf einen Prospektfehler schließen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009, II ZR 157/08, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2012 - 5 U 52/11

    Kapitalanlagerecht: Geldanlage in einen Filmfonds; Schadensersatz wegen

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 2009 (II ZR 157/08), mit dem dieser eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat, erschöpft sich in einer zustimmenden Zitierung des vorgenannten Urteils.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - 15 U 84/10
    Hierbei übersieht das Landgericht, dass selbst das Wissen um eine wirtschaftliche Schieflage des Fonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verjährungsfrist von Prospektfehlern nicht automatisch in Gang setzt (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 157/08, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - 15 U 220/09

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz gegen die Prospektverantwortlichen eines

    Hierbei übersieht das Landgericht, dass selbst das Wissen um eine wirtschaftliche Schieflage des Fonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verjährungsfrist von Prospektfehlern nicht automatisch in Gang setzt (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 157/08, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht