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   OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - II-10 WF 39/04   

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OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - II-10 WF 39/04 (https://dejure.org/2005,9706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2005 - II-10 WF 39/04 (https://dejure.org/2005,9706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2005 - II-10 WF 39/04 (https://dejure.org/2005,9706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Festsetzung der Kostenverteilung in einem Urteil; Anfall einer Vergleichsgebühr bei Erlass einer einstweiligen Anordnung; Entstehung einer Vergleichsgebühr durch ein gegenseitiges Nachgeben

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 4; ; RVG § 56 Abs. 2; ; RVG § 61 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 7 Abs. 2; ; BRAGO § 23 Abs. 1; ; BRAGO § 23 Abs. 1 S. 3; ; BRAGO § 123; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 644

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Anwaltsgebühren für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - eigenständige Erörterungsgebühr; Vergleichsgebühr; Gegenstandswert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 22.01.2008 - 11 WF 24/08

    Streitwert bei Einigung über Gegenstände eines Eil- und des Hauptsacheverfahrens

    Sofern die Parteien Gegenstände des Eilverfahrens und des Hauptprozesses in die Einigung einbezogen haben, entsteht für den Anwalt nur eine Einigungsgebühr, die aus den zusammengerechneten Werten zu berechnen ist (Anwaltskommentar Schneider/Wolf, RVG , 3. Aufl., § 22 RVG , Rdn. 11; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 17 RVG Rdn. 13; vgl. zur alten Rechtslage nach § 7 Abs. 2 BRAGO : OLG Düsseldorf JurBüro 2005, 310 f.; OLG München Rpfleger 1993, 463 ; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 23 BRAGO Rdn. 94; Gerold/Schmidt-von Eicken, 14. Aufl., § 23 BRAGO Rdnr. 55; Göttlich/Mümmler, BRAGO , 20. Aufl. "Vergleichsgebühr 5.3").
  • OLG Koblenz, 22.03.2016 - 7 WF 217/16

    Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts in einer Sorgerechtssache:

    Ob dies auch gilt, wenn die Einigung sowohl die Hauptsache als auch ein ebenfalls anhängiges paralleles Anordnungsverfahren umfasst, ist umstritten (nur Hauptsachewert: z.B. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., Anhang II Rn. 44, 45; OLG Hamm, Rpfleger 2009, 53; wohl ebenso Saarländisches OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1973; zusammengerechneter Wert: z.B. Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl., VV 1000 Rn. 21 "Arrest, einstweilige Verfügung'; OLG Düsseldorf, JurBüro 2005, 310).
  • OLG Köln, 19.06.2015 - 12 WF 60/15

    Höhe der Anwaltsgebühren bei Abschluss eines Vergleichs auch über die Hauptsache

    In der Sache hat die Beschwerde Erfolg, weil bei einer vergleichsweisen Miterledigung der Hauptsache innerhalb des Verfahrens über eine einstweilige Anordnung die Werte von Eil- und Hauptverfahren zu addieren sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.3.2011, 5 WF 264/10, zitiert nach juris, Rn. 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.3.2005, 10 WF 39/04, zitiert nach juris, Rn. 5-11, Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage 2013, Anh. I zu § 48 GKG (§ 3 ZPO) Rn. 128).
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2011 - 6 WF 35/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Geschäftswert für die Einigungsgebühr in einer Umgangssache

    Zwar ist nach ganz herrschender Meinung im Grundsatz davon auszugehen, dass dann, wenn die Beteiligten eine Einigung erzielt haben, in der sowohl die Gegenstände des Hauptsacheverfahrens als auch des Eilverfahrens einbezogen sind, die Einigungsgebühr aus den zusammengerechneten Geschäftswerten beider Verfahren berechnet wird (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2008, 471; OLG Düsseldorf, JurBüro 2005, 310; Gerold/Schmidt - Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., Anhang II, Rz. 41, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 1 K 4.12

    Festsetzung der PKH-Vergütung; Einigungsgebühr; Klage und Eilverfahren auf

    Soweit das Verwaltungsgericht den Wert der Einigungsgebühr (für das Hauptsacheverfahren) um den Wert des Eilverfahrens (und nicht nur den Kostenwert des Eilverfahrens, s. dazu Gerold/Schmidt, a.a.O., mit Hinweis in N. 19 auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 1981 - 6 W 147/80 -, Juris) angehoben, ihn also mit insgesamt 10.000.- Euro bewertet hat, ist dies vertretbar, weil der Prozessvergleich (wiewohl nur deklaratorisch) auch die Beendigung des Eilverfahrens mitgeregelt hat und weil der seinerzeitige Kläger und Antragsteller mit seiner durch den genannten Vergleich mit eingegangenen Verpflichtung zur Tragung der Kosten auch des Eilverfahrens der Gegenseite jedenfalls im Kostenpunkt des Eilverfahrens entgegengekommen ist (s. dazu entsprechend auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2005 - II-10 WF 39/04 u.a. -, Juris).
  • AG Vechta, 07.11.2007 - 12 F 469/07

    Vergütungsregelung eines beigeordneten Rechtsanwalts für das Hauptsacheverfahren

    Nach § 17 Nr. 4 RVG sind das Verfahren in der Hauptsache und das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschiedene Angelegenheiten, die kostenrechtlich unabhängig voneinander sind (vgl. zur BRAGO OLG Düsseldorf AGS 2006, 37 [OLG Düsseldorf 08.03.2005 - 10 WF 39/04] ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.05.2004 - 10 WF 39/04   

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OLG Hamburg, 06.05.2004 - 10 WF 39/04 (https://dejure.org/2004,27711)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2004 - 10 WF 39/04 (https://dejure.org/2004,27711)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 10 WF 39/04 (https://dejure.org/2004,27711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 12.07.2007 - 9 WF 523/07

    Kein Beschwerderecht der Eltern gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers für

    Das OLG Nürnberg hat sich diese Auffassung bereits im Beschluss vom 24.04.2007 (7 WF 378/07) zu eigen gemacht (ebenso: OLG München, FamRZ 2005, 635 ; OLG Hamburg, FamRZ 2005, 221 ; KG, FamRZ 2004, 1591; zum Streitstand vgl. Keidel/Engelhardt, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., Rn 47 zu § 50 FGG ).
  • OLG Nürnberg, 12.07.2007 - 9 WF 523/0
    Das OLG Nürnberg hat sich diese Auffassung bereits im Beschluss vom 24.04.2007 (7 WF 378/07) zu eigen gemacht (ebenso: OLG München, FamRZ 2005, 635; OLG Hamburg, FamRZ 2005, 221; KG, FamRZ 2004, 1591; zum Streitstand vgl. Keidel/Engelhardt, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., Rn 47 zu § 50 FGG).
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