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OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - II-8 UF 10/08 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Rechtsmittelfrist bei späterer Urteilsberichtigung
Verfahrensgang
- AG Wesel, 04.12.2007 - 18 F 38/07
- OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - II-8 UF 10/08
- BGH, 06.05.2009 - XII ZB 81/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1765
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
Fristgebundener Schriftsatz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - 8 UF 10/08
Das aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete Verbot, dem Bürger den Zugang zu den Gerichten - und damit auch den Zugang zur gesetzlich vorgesehenen Überprüfung durch eine Rechtsmittelinstanz - nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 42, 128, 130; 44, 302, 305; 52, 203, 207; stdge. - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - 8 UF 10/08
Das aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete Verbot, dem Bürger den Zugang zu den Gerichten - und damit auch den Zugang zur gesetzlich vorgesehenen Überprüfung durch eine Rechtsmittelinstanz - nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 42, 128, 130; 44, 302, 305; 52, 203, 207; stdge. - BGH, 11.05.2004 - VI ZB 19/04
Berichtigung eines Urteils; Nachholung der Zulassung der Berufung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - 8 UF 10/08
Ausnahmen hat der Bundesgerichtshof nur in wenigen Fällen zugelassen, etwa wenn erst aus der berichtigten Fassung des Urteils hervor geht, welche Partei beschwert ist (BGHZ 89, 186, 187), gegen wen das Rechtsmittel zu richten ist (BGHZ 113, 231) oder dass überhaupt ein Rechtsmittel zulässig ist (BGH NJW 2004, 2389).
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - 8 UF 10/08
Das aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete Verbot, dem Bürger den Zugang zu den Gerichten - und damit auch den Zugang zur gesetzlich vorgesehenen Überprüfung durch eine Rechtsmittelinstanz - nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 42, 128, 130; 44, 302, 305; 52, 203, 207; stdge. - BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - 8 UF 10/08
Das aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete Verbot, dem Bürger den Zugang zu den Gerichten - und damit auch den Zugang zur gesetzlich vorgesehenen Überprüfung durch eine Rechtsmittelinstanz - nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 42, 128, 130; 44, 302, 305; 52, 203, 207; stdge. - BGH, 24.06.2003 - VI ZB 10/03
Beginn der Berufungsfrist bei Urteilsberichtigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - 8 UF 10/08
Daher ist eine Berichtigung der anfechtbaren Entscheidung durch einen Beschluss nach § 319 ZPO nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für Fristbeginn und Fristablauf grundsätzlich ohne Bedeutung (BGHZ 89, 186; NJW 2003, 2991, 2992;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. § 319 Rdn. 25 m. w. N.). - BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75
Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - 8 UF 10/08
Das aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete Verbot, dem Bürger den Zugang zu den Gerichten - und damit auch den Zugang zur gesetzlich vorgesehenen Überprüfung durch eine Rechtsmittelinstanz - nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 42, 128, 130; 44, 302, 305; 52, 203, 207; stdge. - BGH, 18.09.1991 - XII ZB 51/91
Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - 8 UF 10/08
Dagegen reicht es nach dieser Rechtsprechung nicht aus, wenn erst durch den Berichtigungsbeschluss im Tenor deutlich wird, in welchem Umfang eine Partei unterlegen ist (BGHZ 89, 186, 188; VersR 1992, 636).