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   BFH, 19.02.1999 - III B 99/98   

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https://dejure.org/1999,4565
BFH, 19.02.1999 - III B 99/98 (https://dejure.org/1999,4565)
BFH, Entscheidung vom 19.02.1999 - III B 99/98 (https://dejure.org/1999,4565)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 1999 - III B 99/98 (https://dejure.org/1999,4565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsstätte - Verfügungsmacht - Eigentümer - Besitzer - Mitbenutzung - Mietvertrag - Sachaufklärungspflicht - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    FGO § 132; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 94; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 164

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geschäftseinrichtung als Betriebsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 19.02.1999 - III B 99/98
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Divergenzrüge entsprechend den gesetzlichen Anforderungen erhoben worden ist (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO; Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, unter Abschnitt I. der Gründe).
  • BFH, 11.10.1989 - I R 77/88

    Eine Geschäftseinrichtung ist nur dann die Betriebsstätte eines

    Auszug aus BFH, 19.02.1999 - III B 99/98
    Vielmehr ist das FG sowohl hinsichtlich des Bürocontainers als auch bzgl. der Immobilie unter Bezugnahme auf die höchstrichterliche Rechtsprechung von einer zur Annahme einer Betriebsstätte nicht ausreichend rechtlich gesicherten, lediglich tatsächlichen Mitbenutzung durch die Klägerin ausgegangen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166).
  • BFH, 26.03.1993 - III S 42/92

    Ausnahme von dreijähriger Bindungsvoraussetzung bei Betriebsaufspaltung nur bei

    Auszug aus BFH, 19.02.1999 - III B 99/98
    Soweit die Klägerin rügt, das FG hätte von sich aus den Sachverhalt hinsichtlich der Voraussetzungen einer Betriebsstätte der Klägerin im Fördergebiet weiter aufklären müssen (Verletzung der Amtsermittlungspflicht), ist die Rüge bereits deshalb nicht ordnungsgemäß erhoben worden, weil die Klägerin nicht dargelegt hat, welche konkreten weiteren, von ihr noch nicht benannten Beweismittel das FG nicht erhoben haben soll und weshalb sich dem FG diese Beweiserhebung aber auch ohne besonderen Antrag als notwendig hätte aufdrängen müssen (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 26. März 1993 III S 42/92, BFHE 171, 164, BStBl II 1993, 723 unter Ziff. II. 2. b der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 19.02.1999 - III B 99/98
    Die Beschwerde trägt auch nicht vor, daß die Klägerin etwa eine Berichtigung des Protokolls beantragt hätte (§ 94 FGO i.V.m. § 164 der Zivilprozeßordnung --ZPO--, BFH-Beschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des

    Auszug aus BFH, 19.02.1999 - III B 99/98
    Soweit die Beschwerde rügt, ihre in vorbereitenden Schriftsätzen unterbreiteten Beweisangebote seien übergangen worden, gehört bei derartigen verzichtbaren Verfahrensmängeln zu einer ordnungsgemäßen Rüge auch der Vortrag, daß dieser Verstoß in der Vorinstanz von der fachkundig vertretenen Klägerin gerügt worden oder weshalb der Klägerin eine solche Rüge nicht möglich gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757, 758; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 38, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90

    Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BFH, 19.02.1999 - III B 99/98
    Unter diesen Umständen hätte die Beschwerde zumindest näher darlegen müssen, weshalb das FG der fachkundig vertretenen Klägerin gleichwohl weitere und vor allem welche konkreten Hinweise hätte geben müssen (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609).
  • BFH, 21.01.1998 - III R 31/97

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus BFH, 19.02.1999 - III B 99/98
    Eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, liegt nur vor, wenn die Verfahrensbeteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, zu denen sie sich nicht geäußert haben und zu denen sich zu äußern sie nach dem vorherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung gehabt haben (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 8/00

    Investitionszulage: Arbeitnehmerwohnung als Betriebsstätte

    Der BFH hat es zwar im Urteil in BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462 im Einzelfall als entbehrlich angesehen, dass die Zurverfügungstellung eines Raumes auf einem speziellen Vertrag beruht und stattdessen eine nur allgemeine rechtliche Absicherung zur Annahme einer Betriebsstätte genügen lassen, wenn aus tatsächlichen Gründen anzunehmen sei, dass dem Steuerpflichtigen zumindest ein bestimmter Raum zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestanden habe und seine Verfügungsmacht darüber auch nicht bestritten werde (im Ergebnis ebenso BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 174/96, BFHE 194, 222, BStBl II 2001, 734, unter II. 1. b der Gründe, m.w.N.; ferner BFH-Beschluss vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 30.04.2004 - III B 90/03

    Betriebsstätte bei Leasing; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung;

    Der Senat hat überdies in Fortführung des BFH-Urteils vom 3. Februar 1993 I R 80, 81/91 (BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462) klargestellt, dass eine bloße Mitbenutzung von Räumen und Einrichtungen für sich genommen noch keine Betriebsstätte begründet (so bereits BFH-Urteil vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166; BFH-Beschluss vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971).
  • BFH, 15.04.2003 - I B 81/02

    NZB: vGA - Verkauf unter Preis

    Ein Fehler in diesem Bereich kann indessen nicht zur Zulassung der Verfahrensrevision führen (BFH-Beschluss vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971, 972).
  • BFH, 27.02.2003 - IV B 199/01

    Verfahrensmangel; Hinweispflicht

    Wird die Verletzung der Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO gerügt, muss u.a. angegeben werden, aus welchem Grund Anlass zu einem Hinweis des FG an den fachkundig vertretenen Kläger bestanden haben soll, welche konkreten Fragen das FG hätte stellen müssen und was darauf geantwortet worden wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971, und vom 2. Februar 1999 I B 40/98, BFH/NV 1999, 1105).
  • BFH, 23.06.2003 - V B 175/01

    Substantiierte Darlegung der Klärbarkeit und Klärungsbedürftigkeit der konkreten

    Wird geltend gemacht, das Finanzgericht (FG) habe die Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO verletzt, muss u.a. angegeben werden, aus welchem Grund für das FG Anlass zu einem weiteren Hinweis an den fachkundig vertretenen Kläger bestanden haben sollte, welche konkreten Fragen das FG hätte stellen sollen und wie die Fragen beantwortet worden wären (vgl. z.B. Beschlüsse des BFH vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971; vom 17. August 1999 IV B 20/99, BFH/NV 2000, 210); § 76 enthält keine allgemeine Hinweispflicht; die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO hat nicht den Sinn, die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten einzuschränken (BFH-Beschlüsse vom 25. September 2002 IV B 138/00, m.w.N.; vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416, und vom 30. Januar 1996 V B 89/95, BFH/NV 1996, 683), die bei dem Kläger als Rechtsanwalt besonders hoch zu bewerten ist.
  • BFH, 17.08.1999 - IV B 20/99

    Verfahrensfehler; Hinweispflicht des FG

    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung nach § 76 Abs. 2 FGO gerügt, ist zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensfehlers anzugeben, worauf das FG hätte hinweisen müssen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971, und vom 2. Februar 1999 I B 40/98, BFH/NV 1999, 1105).
  • BFH, 27.02.2003 - IV B 202/01

    Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Wird die Verletzung der Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO gerügt, muss u.a. angegeben werden, aus welchem Grund Anlass zu einem Hinweis des FG an den fachkundig vertretenen Kläger bestanden haben soll, welche konkreten Fragen das FG hätte stellen müssen und was darauf geantwortet worden wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971, und vom 2. Februar 1999 I B 40/98, BFH/NV 1999, 1105).
  • BFH, 27.02.2003 - IV B 200/01

    Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Wird die Verletzung der Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO gerügt, muss u.a. angegeben werden, aus welchem Grund Anlass zu einem Hinweis des FG an den fachkundig vertretenen Kläger bestanden haben soll, welche konkreten Fragen das FG hätte stellen müssen und was darauf geantwortet worden wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971, und vom 2. Februar 1999 I B 40/98, BFH/NV 1999, 1105).
  • BFH, 27.02.2003 - IV B 201/01

    Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Wird die Verletzung der Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO gerügt, muss u.a. angegeben werden, aus welchem Grund Anlass zu einem Hinweis des FG an den fachkundig vertretenen Kläger bestanden haben soll, welche konkreten Fragen das FG hätte stellen müssen und was darauf geantwortet worden wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 1999 III B 99/98, BFH/NV 1999, 971, und vom 2. Februar 1999 I B 40/98, BFH/NV 1999, 1105).
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