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   OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 127/16   

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https://dejure.org/2016,8315
OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 127/16 (https://dejure.org/2016,8315)
OLG München, Entscheidung vom 20.04.2016 - 34 Wx 127/16 (https://dejure.org/2016,8315)
OLG München, Entscheidung vom 20. April 2016 - 34 Wx 127/16 (https://dejure.org/2016,8315)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung des berechtigten Interesses an der Einsicht in das Grundbuch durch einen Pressevertreter

  • adresshandel-und-recht.de

    Zum Recht auf Grundbucheinsicht durch einen Pressevertreter

  • rewis.io

    Recht auf Grundbucheinsicht eines Pressevertreters für Recherchen über eine "Wehrsportgruppe"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12 Abs. 1; GBV § 46 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung des berechtigten Interesses an der Einsicht in das Grundbuch durch einen Pressevertreter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbucheinsicht bei Recherchen über Wehrsportgruppe!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann die Presse Einsicht in das Grundbuch erhält - und wann nicht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Haben Pressevertreter zu Recherchezwecken ein Recht auf Grundbucheinsicht?

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Anspruch der Presse auf Einsicht in das Grundbuch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Alles was im Grundbuch steht, kann irgendwann bekannt werden (IMR 2016, 1115)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1062
  • NZM 2017, 55
  • IMR 2016, 1115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 127/16
    Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Einsichtsrecht der Presse von der Darlegung des Einsichtsinteresses abhängig gemacht wird; denn das Grundrecht auf Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist mit dem Grundrechtsschutz der eingetragenen Personen aus Art. 2 Abs. 1 GG in einen angemessenen Ausgleich zu bringen (BVerfG NJW 2001, 503/505), zumal eine vorherige Anhörung des Eigentümers grundsätzlich nicht stattfindet (BVerfG a. a. O.).

    Deshalb hat das Grundbuchamt bei einem Einsichtsersuchen der Presse oder eines Journalisten zu Recherchezwecken außerdem zu prüfen, ob sich das Informationsinteresse auf Rechte der im Grundbuch Eingetragenen bezieht, für die Einsicht verlangt wird, also geeignet ist, dem Informationsanliegen Rechnung zu tragen, ferner ob sich die begehrte Einsichtnahme auf das zur Recherche Erforderliche begrenzt und ob die gewünschten Informationen in unproblematischer Weise unter geringerer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsschutzes von Eingetragenen erlangt werden können (BVerfG NJW 2001, 503/506).

    Schließlich kann der beabsichtigte Verwertungszweck im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung unter Abwägung mit den kollidierenden Persönlichkeitsinteressen von Bedeutung sein (BVerfG NJW 2001, 503/506).

    Es müssen daher konkrete Umstände vorgetragen werden, die dem Grundbuchamt bzw. dem Beschwerdegericht die inhaltlich beschränkte Überprüfung des Informationsinteresses ermöglichen (BVerfG NJW 2001, 503; OLG Düsseldorf NJW 2016, 89).

  • OLG Köln, 03.01.2011 - 2 Wx 197/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Äußerung von Bedenken durch das

    Auszug aus OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 127/16
    Von einer förmlichen (Nicht-) Abhilfeentscheidung des Grundbuchamts nach § 75 GBO hängt die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts nicht ab (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2010, 427; OLG Köln MDR 2011, 563).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 127/16
    So kann die Presse unter Berufung auf die Pressefreiheit kein das informationelle Selbstbestimmungsrecht des eingetragenen Eigentümers überwiegendes Interesse an der Grundbucheinsicht, beispielsweise in Abteilung III mit den dort ersichtlichen Belastungen (vgl. § 11 GBV), geltend machen, wenn es lediglich um unterhaltende Berichterstattung und Befriedigung einer öffentlichen Neugier etwa dahin geht, etwas über die finanzielle Gesamtsituation des Betroffenen und seiner Familie zu erfahren (vgl. KG Rpfleger 2001, 539).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 24 W 44/09

    Anforderungen an die Form einer Nichtabhilfeentscheidung; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 127/16
    Von einer förmlichen (Nicht-) Abhilfeentscheidung des Grundbuchamts nach § 75 GBO hängt die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts nicht ab (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2010, 427; OLG Köln MDR 2011, 563).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - 3 Wx 179/15

    Anspruch eines Presseorgans auf Einsicht in das Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 127/16
    Es müssen daher konkrete Umstände vorgetragen werden, die dem Grundbuchamt bzw. dem Beschwerdegericht die inhaltlich beschränkte Überprüfung des Informationsinteresses ermöglichen (BVerfG NJW 2001, 503; OLG Düsseldorf NJW 2016, 89).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei

    Auszug aus OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 127/16
    a) Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht des Grundbuchs i. S. v. § 12 Abs. 1 GBO ist gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem bloß tatsächlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg RPfleger 2014, 131).
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