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   BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52   

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BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52 (https://dejure.org/1953,959)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1953 - IV ZR 241/52 (https://dejure.org/1953,959)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1953 - IV ZR 241/52 (https://dejure.org/1953,959)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 27.04.1910 - V 309/09

    Prozessführung über ein fremdes Recht in eigenem Namen.

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52
    Die Möglichkeit, einen Dritten zu ermächtigen, ein Recht des Ermächtigenden in eigenem Namen für Rechnung des Ermächtigenden im Wege der Klage mit der Maßgabe geltend zu machen, dass nicht der Rechtsträger, sondern der Ermächtigte Partei des anzustrengenden Rechtsstreites ist, ist in der Rechtsprechung und von der überwiegenden Meinung in der Rechtslehre anerkannt (RGZ 73, 306; 91, 397 und in ständiger Rechtsprechung; OGHZ 1, 334; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. Vorbem I 3 b vor § 50; Rosenberg Lehrb d ZPO 5. Aufl. § 45 II 2 c; Baumbach-Lauterbach ZPO Vorbem 4 C vor § 50; a.A. Förster-Kann ZPO 3. Aufl. Allgem Bem. vor § 50 2 a) aa) u.a.).

    Streitig ist nur, ob die Ermächtigung des Rechtsträgers ausreicht (so RGZ 73, 306; Rosenberg in JZ 1952, 137; v. Brunn, Die gewillkürte Prozeßstandschaft 1933) oder ob daneben ein besonderes eigenes Rechtsschutzbedürfnis des kraft einer solchen Ermächtigung auftretenden Klägers (so RG zuerst in RGZ 91, 390 ff und abschliessend in JW 1937, 541 Nr. 9) erforderlich ist.

    Es ist allerdings richtig, dass auch eine Feststellungsklage von einem Rechtsfremden mit Ermächtigung des Berechtigten erhoben werden kann (vgl. den vom Reichsgericht in RGZ 73, 306 entschiedenen Fall), und es ist auch grundsätzlich nicht auszuschliessen, dass sich der Feststellungskläger im einzelnen Fall sowohl auf sein rechtliches Interesse (§§ 256, 280 ZPO), als auch auf die ihm erteilte Ermächtigung beruft, um seine Prozesslegitimation darzutun.

    Die Ermächtigung, die ja den Kläger im Rechtsstreit legitimieren soll, muss diesem nach aussen hin erteilt sein (RGZ 73, 306 [309]; JW 1929, 1747 Nr. 12) und ausserdem muss der Kläger auf Grund der ihm erteilten Ermächtigung auch "im Rechtsstreit auftreten" (OGHBZ 1, 334).

  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 52/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52
    Die von der Deutschen Pachtbank gegen dieses Urteil eingelegte Revision blieb ebenfalls ohne Erfolg (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1951 I ZR 52/50).

    Gegenstand der von der Deutschen Pachtbank im Vorprozess erhobenen Zwischenfeststellungsklage war nicht das Eigentum des Beklagten an der streitbefangenen Erbsendruschmaschine selbst, sondern lediglich, ob der Beklagte die Maschine auf Grund eines mit der Klägerin abgeschlossenen Kaufvertrags oder eines anderen auf Beschaffung der Maschine zu Eigentum gerichteten Vertrags (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1951 I ZR 52/50, Seite 6 f) erlangt hatte.

    Nur unter diesem Gesichtspunkt ist in dem Vorprozess die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage geprüft und bejaht worden (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Bl. 8 ff der Akten 7.0.53.49 und Urteil des Bundesgerichtshofs I ZR 52/50 Seite 5).

  • RG, 24.03.1930 - VI 383/29

    1. Kann auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses der einen Prozeßpartei zu

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52
    Es genügt, dass das Rechtsverhältnis irgendwie in den Rechtsbereich des Klägers hineinreicht (RGZ 128, 92 [94] und ständige Rechtsprechung, vgl. Stein-Jonas-Schönke a.a.O. § 256 Bem. II 3; Rosenberg a.a.O. § 86 II 1 b).

    Daraus ergibt sich, dass das in einem solchen Falle auf die Feststellungsklage ergehende Urteil nur zwischen den Parteien des Prozesses, nicht aber für oder gegen den Rechtsträger Rechtskraft wirkt (RGZ 128, 92 [94]; Stein-Jonas-Schönke § 256 Bem. II 3 und § 325 Bem. VI l letzter Absatz).

  • RG, 10.05.1940 - VII 246/39

    1. Ist die Zustimmung der Ehefrau zu einem Rechtsstreit über das eingebrachte

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52
    Die Klägerin hat in ihrer schriftlichen Revisionserwiderung auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 92, 153 und 164, 240 hingewiesen um darzutun, dass es für die Erstreckung der Rechtskraft des in dem Vorprozess ergangenen Urteils auf das Verhältnis zwischen den Parteien dieses Prozesses unerheblich sei, ob die Ermächtigung, die der Beklagte der Deutschen Pachtbank erteilt hatte, von dieser in dem Vorprozess vorgebracht sei oder nicht.

    In RGZ 164, 240 [242] hat das Reichsgericht ausgesprochen, dass es unerheblich sei, ob die Zustimmung im Vorprozess festgestellt sei.

  • RG, 05.01.1918 - V 279/17

    Ermächtigung zur Prozessführung im eigenen Namen

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52
    Streitig ist nur, ob die Ermächtigung des Rechtsträgers ausreicht (so RGZ 73, 306; Rosenberg in JZ 1952, 137; v. Brunn, Die gewillkürte Prozeßstandschaft 1933) oder ob daneben ein besonderes eigenes Rechtsschutzbedürfnis des kraft einer solchen Ermächtigung auftretenden Klägers (so RG zuerst in RGZ 91, 390 ff und abschliessend in JW 1937, 541 Nr. 9) erforderlich ist.
  • BGH, 29.01.1951 - IV ZR 156/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52
    Er ist nicht genötigt, zu behaupten und zu beweisen, dass auch jeder andere sonst denkbare oder mögliche Eigentumserwerbsgrund des Besitzers nicht besteht (Palandt § 1006 Bem. 3 c; Urteil des Senats vom 29. Januar 1951 IV ZR 156/50 bei Lindenmaier-Möhring Nr. 1 zu § 985 BGB).
  • RG, 04.02.1918 - VI 330/17

    Wirkung der Zustimmung der Frau zur Prozessführung ihres Ehemannes über ihr

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52
    Die Klägerin hat in ihrer schriftlichen Revisionserwiderung auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 92, 153 und 164, 240 hingewiesen um darzutun, dass es für die Erstreckung der Rechtskraft des in dem Vorprozess ergangenen Urteils auf das Verhältnis zwischen den Parteien dieses Prozesses unerheblich sei, ob die Ermächtigung, die der Beklagte der Deutschen Pachtbank erteilt hatte, von dieser in dem Vorprozess vorgebracht sei oder nicht.
  • BGH, 16.09.2021 - IX ZR 165/19

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflicht zur Beratung über die Erfolgsaussichten einer in

    Geht es wie hier um ein Drittrechtsverhältnis, wirkt die Rechtskraft jedoch nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen nur zwischen den Parteien des Feststellungsrechtsstreits (BGH, Urteil vom 30. März 1953 - IV ZR 241/52, LM Nr. 4 zu § 325 ZPO; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 256 Rn. 127).
  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 43/12

    Grundbuchberichtigungsanspruch bei einem zu Unrecht als Volkseigentum gebuchten

    Der Beklagte muss erkennen können, ob das Urteil in dem Rechtsstreit gegenüber dem in Erscheinung tretenden Kläger oder gegenüber einem an dem Verfahren nicht beteiligten Berechtigten in Rechtskraft erwächst (BGH, Urteil vom 30. März 1953 - IV ZR 241/52, LM § 325 ZPO Nr. 4 Bl. 565).

    Dafür ist es aber gleichgültig, ob diese Klarheit dadurch erreicht wird, dass der Kläger sich im Rechtsstreit ausdrücklich auf die ihm erteilte Ermächtigung beruft und dartut, wessen Rechte er geltend macht (BGH, Urteil vom 30. März 1953 - IV ZR 241/52, LM ZPO § 325 Nr. 4), oder ob sie auf andere Weise zustande kommt (BGH, Urteile vom 12. Juli 1957 - VI ZR 176/56, LM ZPO § 325 Nr. 9, vom 3. Juli 1980 - IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, 6 und vom 21. März 1985 - VII ZR 148/83, BGHZ 94, 117, 122).

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 233/01

    Rückwirkende Anwendbarkeit des Ausschlussgrundes der wissentlichen

    Bei einer erfolgreichen Feststellungsklage ist in einem solchen Fall zugunsten des Geschädigten im Verhältnis zum Prozeßgegner, dem Haftpflichtversicherer, rechtskräftig festgestellt, daß ein solcher Anspruch besteht (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1953 - IV ZR 241/52 - LM Nr. 4 zu § 325 ZPO).
  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

    Soweit sie unter Hinweis auf das BGH Urteil vom 30. März 1953, IV ZR 241/52, LM Nr. 4 zu § 325 ZPO meint, die Zustimmung des Miteigentümers müsse nach außen hin erteilt sein und außerdem müsse der klagende Miteigentümer sich auf diese Zustimmung auch im Rechtsstreit berufen haben (woran es hier fehle), kann ihr nicht gefolgt werden.
  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 22/65

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung des Alleineigentums

    Gegenüber seiner Ehefrau habe das Feststellungsurteil zwar keine materielle Rechtskraftwirkung, weil die Erbteilsübertragung schon vor Klagerhebung erfolgt sei (vgl. dazu Urteil vom 30. März 1953, IV ZR 241/52 LM ZPO § 256 Nr. 13); es müsse aber, wenn auch nicht rechtlich, so doch tatsächlich deren Rechtsstellung beeinflussen und sei daher geeignet, die Rechtsstellung des Klägers gegenüber der Ehefrau des Erstbeklagten in tatsächlicher Hinsicht zu festigen.
  • BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    Anders als in dem vom IV. Zivilsenat entschiedenen Fall des Urteils vom 20. März 1953 - IV ZR 241/52 - LM Nr. 4 zu § 325 ZPO - konnte es im vorliegenden Falle weder für das Gericht noch für den Prozeßgegner zweifelhaft sein, daß der Ehemann nicht die Klarstellung einer eigenen Rechtsstellung begehrte, sondern daß er in - sei es gesetzlicher oder gewillkürter - Prozeßstandschaft Ansprüche seiner Ehefrau geltend machte.
  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 114/53

    Rechtsmittel

    Vielmehr können, wie in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum (vgl. z.B. RGZ 128, 92 [94]; 146, 290 [294]; 170, 358 [374]; BGHZ 12, 308 [311]; BGH vom 30. März 1952 IV ZR 241/52 und Beschluß vom 11. März 1952 V BLw 28/51; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 256 Bem.
  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 66/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses - Vorliegen eines

    Diese Ermächtigung wurde der Klägerin in notarieller Urkunde vom 19. Mai 1978 nach außen hin erteilt; sie beruft sich auch im Rechtsstreit hierauf (vgl. RGZ 73, 306; BGH Urteil vom 30. März 1953, IV ZR 241/52, LM ZPO § 325 Nr. 4).
  • LG Offenburg, 13.01.2017 - 2 O 107/16

    Zulässigkeit einer Drittfeststellungsklage: Rechtliches Interesse an der

    Darüber hinaus führe die Zulassung solcher Klagen zu Problemen mit der Rechtskraftwirkung, da sich diese nicht auf den Dritten erstrecke (Zöller/ Greger , ebd.; dazu auch MüKoZPO/ Becker-Eberhard , ebd.; Saenger, ebd.; Jacobs, aaO., S. 309 ff.; Lüke, aaO., S. 572 f.; s. dazu auch BGH, Urt. v. 30.03.1953 - IV ZR 241/52 = LM § 325 ZPO Nr. 4).
  • BGH, 25.02.1958 - VIII ZR 44/57

    Rechtsmittel

    Die Feststellungsklage scheitert allerdings, wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, nicht schon daran, daß sie nicht die Feststellung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien zum Gegenstande hat, sondern die Beziehungen zwischen der Beklagten und Dritten betrifft (BGH Urt. v. 3. Dezember 1954 - V ZR 114/53 - LM ZPO § 256 Nr. 25 und v. 30. März 1953 - IV ZR 241/52 - LM ZPO § 325 Nr. 4, beide mit Nachweisen), aber es fehlt an der Darlegung eines Rechtsverhältnisses zwischen der Beklagten und den Grundstücksnachbarn, an dessen Feststellung ein rechtliches Interesse der Kläger bestehen könnte.
  • BGH, 23.05.1957 - VII ZR 245/56
  • BGH, 29.01.1955 - IV ZR 213/54

    Rechtsmittel

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