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   BGH, 01.02.2007 - IX ZB 279/05   

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BGH, 01.02.2007 - IX ZB 279/05 (https://dejure.org/2007,6209)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2007 - IX ZB 279/05 (https://dejure.org/2007,6209)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - IX ZB 279/05 (https://dejure.org/2007,6209)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zubilligung eines Zuschlags von 0,5 statt 0,25 für die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an einen Insolvenzverwalter; Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung von sonst vom endgültigen Verwalter zu erledigenden Aufgaben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abschlag bei Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wegen vorangegangener Tätigkeit als vorläufiger Verwalter

  • Judicialis

    InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; InsVV § ... 2 Abs. 1; ; InsVV § 3 Abs. 2 Buchst. a; ; InsVV § 11 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; InsO § 64 Abs. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 2 lit. a
    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - IX ZB 279/05
    Der Senat hat die aufgeworfenen Fragen mit Beschluss vom 11. Mai 2006 (IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204) geklärt.

    Demgemäß kann die Arbeit, die der vorläufige Verwalter geleistet hat und die ihm vergütet worden ist, dem endgültigen Insolvenzverwalter nicht erneut vergütet werden (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 aaO S. 1206; Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180).

    Hat der vorläufige Insolvenzverwalter in berechtigter Weise bereits Aufgaben ganz oder teilweise erledigt, die grundsätzlich dem endgültigen Verwalter obliegen, kann er auch hierfür eine Vergütung beanspruchen (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 28/03, NZI 2004, 381, 382; v. 11. Mai 2006 aaO S. 1207).

    In wertmäßig korrespondierender Weise ist dann aber ein Abschlag bei der Vergütung des Insolvenzverwalters gerechtfertigt, der diese Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollen Umfangs erledigen muss (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 aaO S. 1207).

    Bei der Frage, welche Tätigkeiten des vorläufigen Verwalters die Tätigkeit des endgültigen Verwalters in einer einen Abschlag rechtfertigenden Weise vereinfachen, ist darauf abzustellen, welche Aufgaben des Insolvenzverwalters entfallen sind oder weniger aufwendig waren, weil ein vorläufiger Insolvenzverwalter tätig geworden war (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 aaO S. 1206).

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - IX ZB 279/05
    Demgemäß kann die Arbeit, die der vorläufige Verwalter geleistet hat und die ihm vergütet worden ist, dem endgültigen Insolvenzverwalter nicht erneut vergütet werden (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 aaO S. 1206; Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 28/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - IX ZB 279/05
    Hat der vorläufige Insolvenzverwalter in berechtigter Weise bereits Aufgaben ganz oder teilweise erledigt, die grundsätzlich dem endgültigen Verwalter obliegen, kann er auch hierfür eine Vergütung beanspruchen (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 28/03, NZI 2004, 381, 382; v. 11. Mai 2006 aaO S. 1207).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 152/07

    Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter in berechtigter Weise bereits Aufgaben ganz oder teilweise erledigt, die grundsätzlich dem endgültigen Verwalter obliegen; dann ist ein Abschlag bei der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters gerechtfertigt, der diese Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollen Umfangs erledigen muss (BGH, Beschl. v. 1. Februar 2007 - IX ZB 279/05, n.v.).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Vergütungszuschlag für

    Der Treuhänder kann jedoch nur für eine Tätigkeit vergütet werden, die er in berechtigter Weise ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - IX ZB 279/05, Rn. 9 mwN).
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 182/04

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Vorfinanzierung von

    Die Betriebsfortführung während des Eröffnungsverfahrens führt dagegen grundsätzlich zu einem Vergütungszuschlag, auch wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt daran mitgewirkt hat (BGH, Beschl. v. 13. April 2006 - IX ZB 158/05, ZIP 2006, 1008, 1009 Rn. 7; v. 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330, 1332 Rn. 18), ebenso die Vorbereitung einer übertragenden Sanierung (BGH, Beschl. v. 1. Februar 2007 - IX ZB 279/05, bei juris Rn. 3, 9).
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 292/04

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen

    Die von der Rechtsbeschwerde weiterhin aufgegriffene Frage, wann in Fällen der Betriebsfortführung, der Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten und der Vorbereitung einer übertragenden Sanierung oder anderweitiger Verwertungsmaßnahmen zur Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Zuschläge zu gewähren sind, ist ebenfalls in zahlreichen, überwiegend nach Einlegung der Rechtsbeschwerde ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs behandelt worden (vgl. etwa zur Betriebsfortführung: BGH, Beschl. v. 13. April 2006 - IX ZB 158/05, ZIP 2006, 1008, 1009; v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826; v. 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330, 1332; v. 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZIP 2008, 514; zu Arbeitnehmerangelegenheiten: BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439, 440; v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, aaO S. 826 f Rn. 8, 9; zur Vorbereitung einer übertragenden Sanierung: BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557; v. 1. Februar 2007 - IX ZB 279/05, bei juris Rn. 3, 9; v. 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, ZIP 2008, 618, 619 Rn. 8; zu Verwertungsmaßnahmen: BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674 unter II. 2. a).
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 29/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Gewährung von Zuschlägen zur

    Die von der Rechtsbeschwerde weiterhin aufgegriffene Frage, wann in Fällen der Betriebsfortführung, der Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten und der Vorbereitung einer übertragenden Sanierung oder anderweitiger Verwertungsmaßnahmen zur Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Zuschläge zu gewähren sind, ist ebenfalls in zahlreichen, überwiegend nach Einlegung der Rechtsbeschwerde ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs behandelt worden (vgl. etwa zur Betriebsfortführung: BGH, Beschl. v. 13. April 2006 - IX ZB 158/05, ZIP 2006, 1008, 1009; v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826; v. 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330, 1332; v. 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZIP 2008, 514; zu Arbeitnehmerangelegenheiten: BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439, 440; v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, aaO S. 826 f Rn. 8, 9; zur Vorbereitung einer übertragenden Sanierung: BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557; v. 1. Februar 2007 - IX ZB 279/05, bei juris Rn. 3, 9; v. 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, ZIP 2008, 618, 619 Rn. 8; zu Verwertungsmaßnahmen: BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674 unter II. 2. a).
  • LG Erfurt, 22.01.2010 - 1 T 480/09

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der

    Dem gemäß kann die Arbeit, die der vorläufige Verwalter getätigt hat und die ihm vergütet worden ist, dem endgültigen Insolvenzverwalter nicht erneut vergütet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2007 - IX ZB 279/05, JurBüro 2007, 267; Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04, NJW-RR 2006, 471ff., Beschluss vom 10.07.2008 - IX ZB 152/07, ZInsO 2008, 854ff.).
  • AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14

    Voraussetzungen und Höhe eines Zuschlags bei der Vergütung des

    Auch bei der Frage eines Abschlags wegen vorangegangener vorläufiger Insolvenzverwaltung handelt es sich um einen vergütungsrelevanten Umstand, der höchstrichterlich bereits mehrfach einheitlich behandelt wurde (BGH 11.05.2006, IX ZB 249/04; BGH, 01.02.2007, IX ZB 279/05; BGH, 08.07.2010, IX ZB 222/09; BGH, 12.05.2011, IX ZB 143/08).
  • AG Norderstedt, 14.08.2019 - 66 IN 34/15

    Insolvenzverwaltervergütung: Abschlag bei gleichzeitiger Bestellung des

    § 3 Abs. 2a InsVV geht davon aus, dass der vorläufige Insolvenzverwalter, sofern er pflichtgemäß tätig geworden ist, dem endgültigen Verwalter in der Regel erhebliche Arbeiten erspart hat (BGH,18.06.2009, IX ZB 97/08BGH, 11.05.2006, IX ZB 249/04BGH 01.02.2007, IX ZB 279/05).
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