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   BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95   

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https://dejure.org/1995,4510
BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95 (https://dejure.org/1995,4510)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1995 - 1 B 119.95 (https://dejure.org/1995,4510)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1995 - 1 B 119.95 (https://dejure.org/1995,4510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Grundsatzrevision - Ausweisung und Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung eines in Deutschland straffällig gewordenen Heranwachsenden ausländischer Staatsangehörigkeit, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1995, 393
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95
    Ausnahmen können aber in Betracht kommen, wenn besondere Gründe dafür bestehen, daß das volljährige Kind auf ein Zusammenleben mit seinen Eltern angewiesen ist und diesen eine Rückkehr in das Heimatland nicht zuzumuten ist (BVerwGE 68, 101 [BVerwG 18.10.1983 - 1 C 131/80]).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95
    Diese Auslegung des Art. 8 Abs. 1 EMRK wird von dem beschließenden Senat geteilt (BVerwGE 94, 35 [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]).
  • BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95
    Ferner ist anerkannt, daß ein Art. 8 EMRK etwa zu entnehmender weitergehender Ausweisungsschutz auch bei Anwendung des Ausländergesetzes zu beachten ist (Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 AufenthG/EWG Nr. 9).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95
    Zu den danach gebilligten Zielen gehören die Verhinderung strafbarer Handlungen und der Schutz der öffentlichen Ordnung (vgl. EGMR, Urteile vom 18. Februar 1991, InfAuslR 1991, 149 und vom 20. März 1991, InfAuslR 1991, 217 sowie EKMR, Bericht vom 13. Oktober 1992, InfAuslR 1995, 133).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1996 - A 13 S 1431/94

    Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 53 Abs 4 umfaßt auch nicht - zielbezogene

    Entgegen der Ansicht des OVG Nordrhein-Westfalen im Beschluß vom 1.8.1995 (aaO.) kann auch nicht den §§ 43 Abs. 3 AsylVfG, 55 Abs. 4 AuslG entnommen werden, daß der in Art. 8 Abs. 1 EMRK garantierte Anspruch auf Achtung des Familienlebens ausschließlich ausländerbehördlichen Kompetenzen und Schutzpflichten zugeordnet ist.

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geklärt, daß Art. 8 EMRK die Beendigung des Aufenthalts eines Familienangehörigen nicht schlechthin untersagt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.8.1995, InfAuslR 1995, 393 (394)).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

    Insbesondere ist die Ausweisung nicht nach Art. 8 EMRK schlechthin untersagt, sondern lediglich an die Voraussetzungen geknüpft, dass dies nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK zugelassenen Ziel und nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.8.1995, InfAuslR 1995, 393, 394).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.1997 - 11 M 244/97

    Zulassungsrecht, Beschwerde, AuslG;; Ausweisung; EMRK; Zulassungsgrund

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Vereinbarkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mit Art. 6 Abs. 1 GG nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu prüfen ist (vgl. Beschl. v. 21.8.1995, InfAuslR 1995, 393).

    Diese Auslegung des Art. 8 EMRK wird vom Bundesverwaltungsgericht geteilt (vgl. v. 21.8.1995, aaO).

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und

    Demgemäß hat der beschließende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung auch bei Anlegung des Art. 8 EMRK als Prüfungsmaßstab die Maßgeblichkeit der Verhältnisse zur Zeit der letzten behördlichen Entscheidung nicht in Zweifel gezogen (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 21. August 1995 - BVerwG 1 B 119.95 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95

    Ausweisung wegen Beeinträchtigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland -

    Insbesondere ist die Ausweisung nicht nach Art. 8 EMRK schlechthin untersagt, sondern lediglich an die Voraussetzungen geknüpft, daß dies nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK zugelassenen Ziele und nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf; dies ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.8.1995, InfAuslR 1995, 393 (394)).
  • BVerwG, 11.07.2003 - 1 B 252.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung und Abschiebung

    Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein Art. 8 EMRK im Einzelfall etwa zu entnehmender weitergehender Ausweisungsschutz bei Anwendung des Ausländergesetzes zu beachten ist (Beschluss vom 22. Februar 1993 BVerwG 1 B 7.93 Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9 = InfAuslR 1993, 257; Beschluss vom 21. August 1995 BVerwG 1 B 119.95 Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 3; für den Fall einer "Ist"-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG: Beschluss vom 21. August 1997 BVerwG 1 B 163.97 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.1997 - 1 B 163.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Elternteils

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß die Bestimmungen über die Ausweisung eine Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfordern und insoweit auch den Anforderungen an Eingriffe in das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK entsprechen (Beschlüsse vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32 S. 10 = NVwZ 1995, 1097 [BVerwG 24.05.1995 - 1 B 60/95] m.w.N. und vom 21. August 1995 - BVerwG 1 B 119.95 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 3 S. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.1996 - 10 A 12882/95
    Schließlich sei noch ergänzend darauf hingewiesen, daß man, wenn allein das Vorliegen einer wirksamen, wenn auch wegen ihrer Erwirkung durch Vortäuschung einer Ehe rechtswidrigen Aufenthaltsgenehmigung für die Zeit der im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 maßgeblichen Beschäftigung ausreichend sein sollte, um das supranationale Aufenthaltsrecht nach dieser Bestimmung zur Entstehung gelangen zu lassen, dem türkischen Arbeitnehmer schwerlich wegen des Erschleichens der für die Ordnungsgemäßheit der Beschäftigung vorausgesetzten Aufenthaltsgenehmigung die Berufung auf dieses Bleiberecht aus Gründen des Rechtsmißbrauchs wird versagen können, wie das das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 21. Juni 1995 - 1 C 4.93 -, InfAuslR 1995, S. 393, angedeutet hat.
  • BVerwG, 21.08.1997 - 1 B 160.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung als Eingriff in den

    Ferner ist anerkannt, daß ein Art. 8 EMRK etwa zu entnehmender weitergehender Ausweisungsschutz auch bei Anwendung des Ausländergesetzes zu beachten ist (Beschlüsse vom 21. August 1995 - BVerwG 1 B 119.95 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 3 und vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9).
  • VG Düsseldorf, 09.10.2023 - 22 K 3801/23

    Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, sexueller Missbrauch von

    vgl. zu den aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG bei erwachsenen Familienmitgliedern BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 1 C 131.80 -, juris, Rn. 14 und Beschluss vom 21. August 1995 - 1 B 119/95 -, juris, Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Mai 2021 - 11 S 800/19 -, juris, Rn. 165.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.1996 - 10 B 10137/96

    Türkischer Arbeitnehmer; Ordnungsgemäße Beschäftigung; Arbeitserlaubnis ;

  • VG Düsseldorf, 17.08.2016 - 7 K 6620/16

    Rechtswidrigkeit der Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08

    Voraussetzungen der Ausweisung eines Ausländers, der über einen besonderen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1996 - 18 B 3074/95

    Anforderungen an eine Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei Falschangaben in dem

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