Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2005 - VI ZB 5/05   

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https://dejure.org/2005,1456
BGH, 14.06.2005 - VI ZB 5/05 (https://dejure.org/2005,1456)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2005 - VI ZB 5/05 (https://dejure.org/2005,1456)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - VI ZB 5/05 (https://dejure.org/2005,1456)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zur Wahrnehmung eines Beweistermins im Ausland zusätzlich eingeschalteten ausländischen Rechtsanwalts; Höhe der Erstattungsfähigkeit von Kosten für einen ausländischen Rechtsanwalt

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beweistermin im Ausland: Erstattung der Kosten eines zusätzlich eingeschalteten ausländischen Rechtsanwalts

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO
    Kosten eines ausländischen Anwalts

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattung der Kosten eines zusätzlichen ausländischen Anwalts für einen Beweistermin im Ausland nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Anwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattung von Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts bei Wahrnehmung eines Beweistermins im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweistermin im Ausland: Kosten eines ausländischen Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1732
  • MDR 2005, 1375
  • NZV 2005, 520
  • FamRZ 2005, 1670
  • VersR 2006, 386
  • BB 2005, 774
  • AnwBl 2005, 723
  • Rpfleger 2005, 631
  • JurBüro 2006, 35
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04

    Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - VI ZB 5/05
    Es entspricht der Ansicht des Bundesgerichtshofs, daß die Kosten eines ausländischen Anwalts nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts zu erstatten sind (vgl. zum Verkehrsanwalt zuletzt BGH, Beschluß vom 8. März 2005 - VIII ZB 55/04 - NJW 2005, 1373 m.w.N.).

    a) Deutsches Recht ist nicht nur für die Frage der generellen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Anwalts nach § 91 ZPO, sondern auch für die Höhe dieser Kosten maßgebend (vgl. BGH, Beschluß vom 8. März 2005 - VIII ZB 55/04 - aaO; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rn. 13 "Ausländischer Anwalt").

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - VI ZB 5/05
    Der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in zahlreichen Fällen darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02 - NJW 2003, 901, 902).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04

    Baseball-Caps

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - VI ZB 5/05
    aa) Bei dieser Sachlage kann es der Rechtsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, daß das Beschwerdegericht die Beauftragung ausländischer Beweisanwälte für nicht "notwendig" im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO gehalten hat, ohne hierzu tatsächliche Feststellungen zu treffen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04 - BGHReport 2005, 813).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07

    Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts; Umfang

    Erstattungsfähig sind jedoch nur die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts (BGH a. a. O.; BGH NJW-RR 2005, 1732; OLG Stuttgart a. a. O.; OLG München NJW-RR 2004, 1508).

    Und der BGH nimmt seinerseits auf den Beschluss des OLG München in seinen Entscheidungen zur Höhe der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts ohne Einschränkungen Bezug (BGH NJW 2005, 1373 und NJW-RR 2005, 1732).

  • BGH, 22.11.2012 - VII ZB 42/11

    Bindung des Beschwerdegerichts an seine Rechtsauffassung nach erneuter Anrufung

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass sich sowohl die Frage der generellen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als auch die Höhe dieser Kosten nach deutschem Recht richtet (Beschlüsse vom 28. September 2011 - I ZB 97/09, NJW 2012, 938; vom 14. Juni 2005 - VI ZB 5/05, NJW-RR 2005, 1375; vom 8. März 2005 - VIII ZB 55/04, NJW 2005, 1373; jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 6 W 117/23
    Für diese Konstellationen entspricht es herrschender Auffassung, dass der Kostenerstattungsanspruch zwar grundsätzlich nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf die Kosten eines deutschen Prozessbevollmächtigten beschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2005 - VI ZB 5/05, NJW-RR 2005, 1732, 1733), die im Ausland angefallene Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer jedoch selbst über den deutschen Steuersatz hinaus beansprucht werden kann, wenn der Erstattungsberechtigte auch bei Beauftragung eines deutschen Anwalts eine entsprechende Steuer in seinem Heimatland zu entrichten gehabt hätte (vgl. OLG München, Beschluss vom 11.03.2004 - 11 W 2889/02, NJW-RR 2004, 1508; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2007 - 8 W 202/07, juris, Rn. 17; s. auch OLG München, Beschluss vom 16.02.2011 - 11 W 224/11, NJW-RR 2011, 1207, 1208).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines von einem

    Die geltend gemachten Kosten des französischen Verkehrsanwalts übersteigen nicht die Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts nach VV RVG 3400 (BGH a.a.O.; NJW-RR 2005, 1732) und sind deshalb in voller Höhe erstattungsfähig.
  • OLG Köln, 09.01.2012 - 17 W 259/11
    Zu verweisen sei auf die Entscheidung des BGH in BGHReport 2005, 1426 = Rpfleger 2005, 631 = MDR 2005, 1375.
  • OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 51/12

    Consulente in marchi - Markenrechtsstreit: Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Allerdings gilt grundsätzlich für die Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts, dass deutsches Recht nicht nur für die Frage der generellen Erstattungsfähigkeit nach § 91 ZPO, sondern auch für die Höhe der Vergütung maßgebend ist (vgl. BGH, Beschlüsse v. 08.02.2005, VIII ZB 55/04, RPfleger 2005, 381; und v. 14.06.2005, VI ZB 5/05, RPfleger 2005, 631).
  • KG, 19.12.2005 - 5 Ws 432/05

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren in Rehabilitierungssachen; Kosten eines polnischen

    Die generelle Erstattungsfähigkeit und die Höhe der zu erstattenden Kosten für den ausländischen Rechtsanwalt richtet sich nach deutschem Gebührenrecht (vgl. EuGH BB 2004, 67; BGH Rpfleger 2005, 631; Herget a.a.O. Stichwort "Ausländischer Anwalt" mit weit. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6348
OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05 (https://dejure.org/2005,6348)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2005 - 15 W 28/05 (https://dejure.org/2005,6348)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 15 W 28/05 (https://dejure.org/2005,6348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Höhe der Entschädigung für Terminswahrnehmung durch Mitarbeiter einer juristischen Person; notwendige Einschaltung eines weiteren Rechtsanwalts mit Spezialkenntnissen im ausländischen Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Entschädigung der Terminswahrnehmung durch Mitarbeiter einer juristischen Person; Anwendung der gleichen Grundsätze wie bei der Wahrnehmung des Termins durch eine natürliche Person bei Entsenden eines Mitarbeiters einer juristischen Person zu einem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Entschädigung der Mitarbeiter einer juristischen Person für die Wahrnehmung eines Termins in einem Zivilprozess; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Rechtsanwalts mit Spezialkenntnissen in einem bestimmten ausländischen Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2006, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04

    Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
    (Ebenso in einem entsprechenden Fall BGH, Urteil vom 08.03.2005 - VIII ZB 55/04 -, S. 5 ff.).
  • OLG München, 11.04.2000 - 11 W 1298/00

    Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens zu Rechtsfragen des europäischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
    In einem anderen Fall war das Privatgutachten zum ausländischen Recht erforderlich, um eine schlüssige Klagebegründung formulieren zu können (OLG München, NJW-RR 2001, 1723).
  • OLG Rostock, 03.02.2000 - 8 W 44/00

    Entschädigungsanspruch einer juristischen Person des Privatrechts für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
    (Dies entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung; vgl. OLG Köln, Juristisches Büro 2000, 84; OLG Stuttgart, Juristisches Büro 2001, 484; OLG Rostock, OLGR 2000, 237; anders KG, MDR 1985, 851).
  • OLG Hamburg, 09.02.1999 - 8 W 275/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
    Es gelten insoweit ähnliche Erwägungen wie bei der Beauftragung eines Privatgutachters zur Klärung tatsächlicher Fragen (ähnlich OLG Hamburg, Juristisches Büro 1983, 770; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 876).
  • KG, 21.05.1985 - 1 W 5495/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
    (Dies entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung; vgl. OLG Köln, Juristisches Büro 2000, 84; OLG Stuttgart, Juristisches Büro 2001, 484; OLG Rostock, OLGR 2000, 237; anders KG, MDR 1985, 851).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer juristischen Person für die Teilnahme ihres

    Entgegen dieser auch vom Beschwerdegericht vertretenen Auffassung billigt die überwiegende Rechtsprechung, teilweise unter Aufgabe ihrer früher abweichenden Meinung, einer juristischen Person gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 2 ZSEG a.F., §§ 20, 22 JVEG eine Entschädigung für Zeitversäumnis jedenfalls dann zu, wenn - wie hier - das Gericht zu einem Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen eines ihrer Organe oder eines sachkundigen Mitarbeiters angeordnet und die Partei eine solche Person zu dem Termin entsandt hat (vgl. KG, KGR Berlin 2007, 707 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776, 777 f.; OLG Stuttgart OLGR 2001, 391 f.; OLG Rostock OLGR 2000, 237 f.; OLG Köln OLGR 2000, 61 f.; OLG Bamberg OLGR 2000, 295; OLG Dresden OLGR 1999, 145; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360 ff.; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15 f.; OLG Hamm OLGR 1997, 97 unter Aufgabe von OLG Hamm MDR 1984, 673; vgl. auch Lappe NJW 2006, 270, 275; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand" "Zeitversäumnis").
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15

    Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches

    Es entspricht indes allgemeiner Auffassung, dass die Kosten eines privaten Rechtsgutachtens, auch bei schwierigen Rechtsfragen oder in entlegenen bzw. wenig geläufigen Rechtsgebieten, grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind, weil es Sache des jeweiligen, nach § 3 BRAO zur Beratung und Vertretung des Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten berufenen, Prozessbevollmächtigten ist, sich in den relevanten Rechtsfragen kundig zu machen (vgl. OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19. Juli 2010 - I-24 W 47/10 , JurBüro 2011, 139, Rzn. 7, 10 bei juris; OLG Rostock, Urteil v. 26. November 2009 - 3 U 103/06 , Rz. 48 bei juris; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27. Juni 2005 - 15 W 28/05 , OLGR Karlsruhe 2005, 776, Rz. 25 bei juris; MüKo-ZPO- Schulz , § 91 ZPO Rz. 163; Musielak/Voit- Flockenhaus , § 91 ZPO Rz. 59b; Herget in Zöller, ZPO, 33. Aufl. [2020], § 91 Rz. 13.73).
  • KG, 13.03.2007 - 1 W 257/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung eines Entschädigungsanspruchs wegen

    Denn es reicht - wie die Klägerin mit der Beschwerde zu Recht geltend macht - zur Anwendung der Vorschriften aus, dass die Lebensstellung des Betroffenen und seine regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass er überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten habe (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2001, 391 = Justiz 2001, 361 = JurBüro 2001, 484; OLG Köln OLGR 2000, 61; JurBüro 2000, 84; OLG Rostock OLGR 2000, 237; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776; ebenso Senat, AnwBl Berlin 1992, 394 zum Selbständigen).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

    Fehlt es - wie hier - an einem konkreten Nachweis, so ist die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung aller Umstände zu schätzen (vgl. KG Berlin, KGR Berlin 2007, 707; OLG Köln, OLGR Köln 2000, 61; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2005, 776; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2001, 391; OLG Rostock, OLGR Rostock 2000, 237; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 22 JVEG, Rdn. 10).
  • OLG Köln, 14.01.2009 - 17 W 201/08

    Anforderungen an den Nachweis der Prozesskosten einer Partei

    Im Rahmen des § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO ist darauf abzustellen, welchen wirtschaftlichen Wert die Tätigkeit des zum Termin entsandten Mitarbeiters für die Partei hatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2005, 15 W 28/05, juris, Rn. 17).
  • BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06

    Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt

    Andernfalls würde nämlich nicht nur der oben genannte Grundsatz umgangen werden, dass ein Anwalt das zur ordnungsgemäßen Erfüllung des übernommenen Auftrags erforderliche Wissen besitzen oder es sich beschaffen muss (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juni 2005, 15 W 28/05; BPatG Beschluss vom 29. Januar 2009, 4 ZA (pat) 81/08; beide abrufbar bei juris Das Rechtsportal).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 6 W 181/07

    Kostenfestsetzung im Bauprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Eine Entschädigung scheidet nach der gesetzlichen Konzeption nur dann aus, wenn überhaupt kein Nachteil ersichtlich ist, wobei als Nachteil jede Beeinträchtigung anzusehen ist (KG Beschluss vom 13.3.2007, 1 W 257/06 m.w.N.; vgl. auch OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.6.2005, 15 W 28/05 - jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 20.07.2011 - 1 T 348/10

    Kostenerstattung: Umfang der Entschädigung des Verdienstausfalls des Gegners für

    Im Rahmen des § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO ist darauf abzustellen, welchen wirtschaftlichen Wert die Tätigkeit der zum Termin erschienenen Partei hatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2005, 15 W 28/05; zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7442
OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05 (https://dejure.org/2005,7442)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2005 - 15 W 23/05 (https://dejure.org/2005,7442)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 15 W 23/05 (https://dejure.org/2005,7442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Voraussetzung für eine Erstattungsfähigkeit der Kosten eines für das Mahnverfahren beauftragten Rechtsbeistands bei einem sich vor dem Landgericht anschließenden Rechtsstreit

  • Wolters Kluwer

    Ersatzfähigkeit von durch die Beauftragung eines Rechtsbeistandes im Mahnverfahren entstandenen zusätzlichen Kosten

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 247; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistandes in einem Mahnverfahren bei anschliessenden streitigen Verfahren vor einem Landgericht

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Mahnverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2006, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05
    Entscheidend ist, ob eine "verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei" die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH, FamRZ 2004, 866).

    Es ist daher - für die Frage eines Anwaltswechsels - anerkannt, dass wirtschaftlich sinnvolle Gründe erforderlich sind, wenn der Gläubiger nach einem Anwaltswechsel die vollen Kosten sowohl des Rechtsanwalts des Mahnverfahrens als auch des Rechtsanwalts des streitigen Verfahrens erstattet bekommen möchte (vgl. BGH, FamRZ 2004, 866).

    Der Senat ist der Auffassung, dass die für die vorliegende Entscheidung maßgeblichen Grundsätze durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2004 (BGH, FamRZ 2004, 866) geklärt sind.

  • OLG Stuttgart, 07.01.1992 - 8 W 516/91

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05
    In der Rechtsprechung wird eine solche Verfahrensweise teilweise unter bestimmten Voraussetzungen wegen der räumlichen Nähe zwischen Gläubiger und Rechtsanwalt für wirtschaftlich sinnvoll erachtet (vgl. beispielsweise OLG Stuttgart, JurBüro 1992, 406).
  • OLG Hamm, 23.02.1993 - 23 W 23/93

    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten nach erfolgloser Einschaltung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05
    Schließlich wird auch die Auffassung vertreten, nach erfolgloser vorgerichtlicher Einschaltung eines Inkassobüros könne ein Gläubiger in der Regel nicht mehr davon ausgehen, die Angelegenheit werde sich noch ohne Widerspruch im Mahnverfahren erledigen (so OLG Hamm, MDR 1994, 103).
  • OLG Koblenz, 16.03.1994 - 14 W 147/94

    Kostenerstattung: Mahnanwaltsgebühr bei Widerspruch aus Verzögerungsgründen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05
    Andere Gerichte gehen davon aus, dass ein Kläger jedenfalls dann immer mit einem Widerspruch rechnen müsse, wenn - wie auch vorliegend - im Mahnbescheid bereits vorgerichtliche Inkassokosten festgesetzt wurden (vgl. beispielsweise OLG Koblenz, Beschluss vom 16.03.1994 - 14 W 147/94 - zitiert nach Juris).
  • AG Plön, 10.11.2011 - 2 C 645/11

    Generelle Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten des Mahnverfahrens bis zu einem

    Für diese Fälle ist bereits vom Bundesgerichtshof entschieden worden, dass die Mehrkosten durch die Beauftragung eines Rechtsbeistandes nicht als notwendig im Sinne von § 91 ZPO anzusehen sind, unabhängig davon, ob mit der Erhebung eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid zu rechnen war oder nicht (BGH NJW 2006, 446; so auch OLG Karlsruhe JurBüro 2006, 35).
  • OLG Celle, 22.06.2006 - 11 U 280/05

    Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber diese Rechtsprechung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ändern wollte (kritisch auch OLG Karlsruhe BeckRS 2005 07378 für das Mahnverfahren; ausführlich OLG Hamm NJW-RR 2006, 242, 243 bei Kosten eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens).
  • KG, 05.06.2007 - 1 W 169/07

    Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr des gegnerischen Rechtsanwaltes nach

    Ist ein Stillhalteabkommen - wie hier - aber nicht geschlossen worden, besteht für den Berufungsgegner keine rechtliche Verpflichtung, die im Berufungsverfahren entstandenen Gebühren nicht geltend zu machen (Senat, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 1 W 20/05 -, OLG-Report 2005, 684).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.06.2005 - 15 W 35/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13423
OLG Karlsruhe, 28.06.2005 - 15 W 35/05 (https://dejure.org/2005,13423)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.2005 - 15 W 35/05 (https://dejure.org/2005,13423)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 15 W 35/05 (https://dejure.org/2005,13423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Reichweite der Übernahme der Prozesskosten durch den Insolvenzverwalter in einem Vergleich nach Verfahrensaufnahme

  • Wolters Kluwer

    Einteilung der Prozesskosten anhand des Zeitpunktes vor und nach der Aufnahme eines Rechtsstreites durch einen Insolvenzverwalter; Übernahme der Prozesskosten der ersten und zweiten Instanz durch den Insolvenzverwalter aufgrund einer Verpflichtung aus einem Vergleich ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 98; InsO § 85
    Behandlung von Kosten eines Vergleichs in der Insolvenz der Prozesspartei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2006, 35
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 11.10.1999 - 11 W 2206/99

    Unzulässige Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2005 - 15 W 35/05
    Eine andere Auffassung will dem Insolvenzverwalter hingegen nur diejenigen Kosten auferlegen, die erst nach der Aufnahme des Rechtsstreits entstanden sind (vgl. Schumacher in MünchKomm zur Insolvenzordnung, Band 1 2001, § 85 InsO Rn. 20; Eickmann in Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2003, § 85 InsO Rn. 10; Uhlenbruck/Berscheid in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Aufl. 2003, § 55 InsO Rn. 18; ebenso für die Unterscheidung zwischen den Kosten verschiedener Instanzen OLG München, NZI 1999, 498).

    Für ein konkretes abweichendes Verständnis der Parteien bei dem Vergleich vom 18.01.2005 sieht der Senat keine Anhaltspunkte (ebenso bei der Übernahme der Kosten des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter in einem Vergleich bzw. im ähnlichen Fall einer entsprechend formulierten Kostengrundentscheidung des Gerichts: OLG München, NZI 1999, 498; OLG Hamm, JurBüro 1990, 1482; Eickmann in Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2003, § 55 InsO Rn. 4).

  • OLG Hamm, 19.02.1990 - 23 W 534/89

    Vor und nach Konkurseröffnung angefallene Prozesskosten als Masseschuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2005 - 15 W 35/05
    Für ein konkretes abweichendes Verständnis der Parteien bei dem Vergleich vom 18.01.2005 sieht der Senat keine Anhaltspunkte (ebenso bei der Übernahme der Kosten des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter in einem Vergleich bzw. im ähnlichen Fall einer entsprechend formulierten Kostengrundentscheidung des Gerichts: OLG München, NZI 1999, 498; OLG Hamm, JurBüro 1990, 1482; Eickmann in Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2003, § 55 InsO Rn. 4).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

    Kostenhaftung des Insolvenzverwalters nach teilweiser Annahme der Revision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2005 - 15 W 35/05
    a) Die Frage, ob und inwieweit der Insolvenzverwalter nach Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits für Kosten haftet, die bereits vor der Aufnahme entstanden sind, ist streitig (vgl. zum Streitstand BGH, NZI 2005, 33, 34).
  • KG, 07.02.2007 - 15 W 2/07

    Befangenheit: Frühere Tätigkeit des Richters als Staatsanwalt im

    Nicht erforderlich ist, dass die Richterin oder der Richter tatsächlich befangen sind, ebenso unerheblich ist, ob sie sich für befangen halten (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 2006 - 15 W 35/05 - ; Stein/Jonas/ Bork 22. Aufl. Kommentar zur ZPO § 42 Rdnr. 2; Vollkommer in Zöller, Kommentar zu ZPO 26. Aufl. § 42 Rdnr. 9).
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