Weitere Entscheidung unten: KG, 25.08.2005

Rechtsprechung
   KG, 04.08.2005 - 1 W 291/05   

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https://dejure.org/2005,10271
KG, 04.08.2005 - 1 W 291/05 (https://dejure.org/2005,10271)
KG, Entscheidung vom 04.08.2005 - 1 W 291/05 (https://dejure.org/2005,10271)
KG, Entscheidung vom 04. August 2005 - 1 W 291/05 (https://dejure.org/2005,10271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Kosten im Vollstreckungsbescheid; Festsetzbarkeit einer entstandenen Einigungsgebühr; Bestehen der Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr neben den festgesetzten Verfahrensgebühren; Einigungsgebühr als Kosten des bisherigen Verfahrens trotz einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 699 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 702 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung weiterer Kosten im Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme des Widerspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.03.2005 - VIII ZB 54/04

    Begriff des Vergleichs

    Auszug aus KG, 04.08.2005 - 1 W 291/05
    Im Übrigen liegt aber auch ein Vergleich im Sinne des § 779 BGB vor, wenn der Gläubiger dem Schuldner Ratenzahlung bewilligt und dafür einen sicheren Vollstreckungstitel erhält (vgl. BGH Rpfleger 2005, 330).
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Rechtsprechung
   KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05   

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https://dejure.org/2005,7391
KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05 (https://dejure.org/2005,7391)
KG, Entscheidung vom 25.08.2005 - 8 W 37/05 (https://dejure.org/2005,7391)
KG, Entscheidung vom 25. August 2005 - 8 W 37/05 (https://dejure.org/2005,7391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 1; GKG § 16 Abs. 2
    Streitwertbemessung für Räumungsklage des Vermieters gegen den Untervermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert der Räumungsklage: Gesamtbruttomietzins nach GKG a.F.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 951
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 06.03.2000 - 8 W 256/00

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes; Voraussetzungen für die

    Auszug aus KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05
    Der Senat hat insoweit bereits durch Beschluss v. 6.3.2000 - 8 W 256/00, GE 2000, 1029, entschieden, dass der Gesamtbruttomietzins für die Wertberechnung maßgeblich ist; hieran ist für die damalige Rechtslage festzuhalten.
  • KG, 16.09.2004 - 8 W 64/04

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Räumungsklage gegen den Untermieter

    Auszug aus KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05
    2) Soweit die Beklagten die Streitwertfestsetzung hinsichtlich des Räumungsanspruchs beanstanden, übersehen sie zum Einen, dass sich der Streitwert einer Räumungsklage des Vermieters gegen den Untermieter nach dem Jahresbetrag des im Hauptmietvertrag vereinbarten Mietzinses richtet (Senat, Beschl. v. 16.9.2004 - 8 W 64/04, KGReport Berlin 2005, 58; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.8.1997 - 24 W 89/97, MDR 1998, 126; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: Mietstreitigkeiten).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1997 - 24 W 89/97
    Auszug aus KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05
    2) Soweit die Beklagten die Streitwertfestsetzung hinsichtlich des Räumungsanspruchs beanstanden, übersehen sie zum Einen, dass sich der Streitwert einer Räumungsklage des Vermieters gegen den Untermieter nach dem Jahresbetrag des im Hauptmietvertrag vereinbarten Mietzinses richtet (Senat, Beschl. v. 16.9.2004 - 8 W 64/04, KGReport Berlin 2005, 58; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.8.1997 - 24 W 89/97, MDR 1998, 126; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: Mietstreitigkeiten).
  • KG, 26.11.2012 - 8 W 77/12

    Streitwert einer Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter

    Abzustellen ist dabei grundsätzlich nicht auf den vom Untermieter an den Untervermieter zu zahlenden Untermietzins, sondern auf den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Hauptmietzins (Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 3, RDnr.16, Stichwort Mietstreitigkeiten, KG, KGR Berlin 2005, 974; OLG Düsseldorf, MDR 1988, 126; Kammergericht, Beschluss vom 17. September 2009 - 8 U 71/09 -).
  • KG, 17.09.2009 - 8 U 71/09

    Streitwertfestsetzung: Räumungs- und Herausgabeklage eines Hauptvermieters gegen

    Klagt der Hauptvermieter auf Räumung und Herausgabe gegen den Untermieter, so ist für die Bestimmung des Streitwerts der Hauptmietzins und nicht der Untermietzins heranzuziehen (Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 3, Rdnr. 16, Stichwort Mietstreitigkeiten; KG, KGR Berlin 2005, 974; OLG Düsseldorf, MDR 1998, 126).
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