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   OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - VI-Kart 25/04 (V)   

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OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - VI-Kart 25/04 (V) (https://dejure.org/2005,6958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2005 - VI-Kart 25/04 (V) (https://dejure.org/2005,6958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - VI-Kart 25/04 (V) (https://dejure.org/2005,6958)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung eines Anteilserwerbs wegen Erwartung einer Verstärlung der marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss; Relevanter Markt für populäre Wissensmagazine; Unterteilung des Bereichs allgemein unterhaltender Publikumszeitschriften nach spezielle Interessen ...

  • Wolters Kluwer
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § 19 Abs. 2; ; GWB § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; GWB § 19 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; GWB § 37 Abs. 1 Nr. 2; ; GWB § 74 Abs. 2; ; GWB § 74 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begrenzung des relevanten Marktes auf den Lesermarkt für als relevanten Markt im Sinne des GWB populäre Wissensmagazine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03

    Zusammenschluß Melitta/Schultink wieder offen -Grundsatzentscheidung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04
    Zutreffend ist das Bundeskartellamt bei seiner Beurteilung davon ausgegangen, dass dem relevanten Markt diejenigen Produkte zuzurechnen sind, die der Verbraucher nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs als austauschbar ansieht (BGHZ 131, 107, 110 - Backofenmarkt; BGH WRP 2004, 1502, 1504 - Staubsaugerbeutelmarkt; BGH WuW/E BGH 2433, 2437 - Gruner + Jahr - Zeit).

    Unter dem Gesichtspunkt der Produktionsflexibilität zählen zum relevanten Markt auch solche Anbieter, die zwar bislang die aus Nachfragersicht zu ein und demselben Markt gehörenden Erzeugnisse noch nicht produzieren, die ihre Produktion aber kurzfristig und ohne spürbare Kosten und Risiken auf die betreffenden Erzeugnisse umstellen können (BGH WRP 2004, 1502, 1504 -Staubsaugerbeutelmarkt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - VI-Kart 7/04 (V) - Seite 14; Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 19 Rn. 6).

  • BGH, 22.09.1987 - KVR 5/86

    Beherrschung des Marktes für politische Wochenzeitungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04
    Zutreffend ist das Bundeskartellamt bei seiner Beurteilung davon ausgegangen, dass dem relevanten Markt diejenigen Produkte zuzurechnen sind, die der Verbraucher nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs als austauschbar ansieht (BGHZ 131, 107, 110 - Backofenmarkt; BGH WRP 2004, 1502, 1504 - Staubsaugerbeutelmarkt; BGH WuW/E BGH 2433, 2437 - Gruner + Jahr - Zeit).

    Bei der Feststellung, ob Nischen- und Spezialtitel, die inhaltlich nur einzelne Teilbereiche (z.B. Reisen, Archäologie oder Geschichte) abdecken, und andere möglicherweise in Frage kommende Presseerzeugnisse aus Sicht der Leser mit einem themenumfassenderen Wissensmagazin funktionell austauschbar sind, konnte das Bundeskartellamt auf eigene allgemeine Lebenserfahrungen seiner Mitarbeiter zurückgreifen, da diese selbst zu dem betreffenden Nachfragerkreis gehören (vgl. BGH WuW/E BGH 2433, 2437 - Gruner + Jahr - Zeit; Ruppelt in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 9. Aufl., § 19 Rn. 11).

  • BGH, 18.12.1979 - KVR 2/79

    Bergedorfer Buchdruckerei (Springer)/Elbe-Wochenblatt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04
    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung bedeutet die Veränderung der die Marktmacht nach § 19 Abs. 2 GWB bestimmenden Größen dergestalt, dass auf einem bestimmten Markt die neutralisierende Wirkung des Wettbewerbs im Wege der Änderung von der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen in noch höherem Maße eingeschränkt wird, als dies schon vor dem Zusammenschluss der Fall war (BGHZ 76, 55, 73 - Springer-Elbe Wochenblatt I).

    Sie kann deshalb schon in der Stärkung der Fähigkeit liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von Wettbewerbern und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGHZ 76, 55, 73 - Springer/Elbe Wochenblatt I; BGH WuW/E BGH 1854, 1858 - Zeitungsmarkt München; BGH, Beschl. v. 21.12.2004 - KVR 26/03 - Seite 14 - Deutsche Post/trans-o-flex; BGH WuW/E DE-R 1301, 1304 - Sanacorp/ANZAG).

  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04
    Sie kann deshalb schon in der Stärkung der Fähigkeit liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von Wettbewerbern und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGHZ 76, 55, 73 - Springer/Elbe Wochenblatt I; BGH WuW/E BGH 1854, 1858 - Zeitungsmarkt München; BGH, Beschl. v. 21.12.2004 - KVR 26/03 - Seite 14 - Deutsche Post/trans-o-flex; BGH WuW/E DE-R 1301, 1304 - Sanacorp/ANZAG).
  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04
    Zutreffend ist das Bundeskartellamt bei seiner Beurteilung davon ausgegangen, dass dem relevanten Markt diejenigen Produkte zuzurechnen sind, die der Verbraucher nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs als austauschbar ansieht (BGHZ 131, 107, 110 - Backofenmarkt; BGH WRP 2004, 1502, 1504 - Staubsaugerbeutelmarkt; BGH WuW/E BGH 2433, 2437 - Gruner + Jahr - Zeit).
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04
    Dabei ist ein trotz Marktbeherrschung verbliebener oder potentieller Wettbewerb um so nachhaltiger zu schützen, je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Beschränkung des Wettbewerbs bereits ist (BGHZ 82, 1, 11 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal; KG WuW/E DE-R 336, 341 - WAZ/IKZ).
  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04
    Ergibt sich hieraus eine einseitige Verteilung der relevanten Strukturmerkmale zugunsten eines Unternehmens, so verfügt es im Regelfall über einen von Wettbewerbern nicht mehr hinreichend kontrollierten Verhaltensspielraum beim Einsatz seiner Wettbewerbsparameter oder seiner Marktstrategien (BGHZ 71, 102, 111 f. - Kfz.-Kupplungen; KG WuW/E OLG 2120, 2124 - Mannesmann-Brueninghaus).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - Kart 7/04

    Zur kartellrechtlichen Bewertung eines Anteilerwerbs bei fusionsbedingter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04
    Unter dem Gesichtspunkt der Produktionsflexibilität zählen zum relevanten Markt auch solche Anbieter, die zwar bislang die aus Nachfragersicht zu ein und demselben Markt gehörenden Erzeugnisse noch nicht produzieren, die ihre Produktion aber kurzfristig und ohne spürbare Kosten und Risiken auf die betreffenden Erzeugnisse umstellen können (BGH WRP 2004, 1502, 1504 -Staubsaugerbeutelmarkt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - VI-Kart 7/04 (V) - Seite 14; Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 19 Rn. 6).
  • BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80

    Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04
    Dabei ist ein trotz Marktbeherrschung verbliebener oder potentieller Wettbewerb um so nachhaltiger zu schützen, je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Beschränkung des Wettbewerbs bereits ist (BGHZ 82, 1, 11 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal; KG WuW/E DE-R 336, 341 - WAZ/IKZ).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 2 Kart 10/05

    Begriff des Kontrollerwerbs i.S. von § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB

    Das Beschwerdegericht wies die Beschwerden der Nebenbetroffenen und der R... Germany GmbH mit Beschluss vom 15. Juni 2005, VI-Kart 25/04, zurück.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - Kart 8/05

    Untersagung des Zusammenschlusses von Krankenhäusern auf Grund der Verstärkung

    Das wirtschaftliche Interesse eines Unternehmens an einem Zusammenschluss durch Anteilserwerb schlägt sich in der Regel im Kaufpreis der zu erwerbenden Anteile nieder (vgl. BGH Wuw/E BGH 1804, KG WuW/E OLG 4243, 4246 - Morris-Rothmanns; Bracher in Frankfurter Kommentar, GSB 1999, § 78 Rn. 41; Senat Beschluss 13. Juli 2005, Az. VI-Kart 25/04(V), Umdruck Seite 3).
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