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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - L 11 SB 222/08   

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https://dejure.org/2011,16334
LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - L 11 SB 222/08 (https://dejure.org/2011,16334)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2011 - L 11 SB 222/08 (https://dejure.org/2011,16334)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2011 - L 11 SB 222/08 (https://dejure.org/2011,16334)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 Abs 1 SGB 10, § 69 Abs 1 SGB 9, § 69 Abs 3 SGB 9
    Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt des Gerichts bei und Anforderungen an die Herabsetzung des Grades der Behinderung nach einer Ablatio mammae mit Expanderimplantation und einer sich daran anschließenden antineoplastischen Chemotherapie; Notwendigkeit des Abwartens einer ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - L 11 SB 222/08
    Gibt es solche anerkannten Bewertungsmaßstäbe, so ist grundsätzlich von diesen auszugehen (vgl. z. B. BSGE 91, 205), weshalb sich auch der Senat im vorliegenden Fall auf die genannten AHP stützt.
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - L 11 SB 222/08
    Dass der Beklagte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, der Klage und der Berufung sowie die Regelung des § 116 Abs. 1 2. Halbsatz des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) beachtet hat, wonach die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen noch bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Herabsetzung des GdB feststellenden Bescheides anzuwenden sind, ändert hieran nichts (vgl. hierzu z. B. Bundessozialgericht - BSG - , Urteil vom 11. November 1996 - 9 RVs 5/95 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 14/94

    Krebskrankheit - Verlust einer Niere - Herabsetzung des GdB nach Ablauf der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - L 11 SB 222/08
    Diese umfassende Berücksichtigung körperlicher und seelischer Auswirkungen der Erkrankung nötigt andererseits dazu, den GdB herabzusetzen, wenn die Krebskrankheit nach rückfallfreiem Ablauf von fünf Jahren aufgrund medizinischer Erfahrungen mit hoher Wahrscheinlichkeit überwunden ist und außer der unmittelbaren Lebensbedrohung damit auch die vielfältigen Auswirkungen der Krankheit auf die gesamte Lebensführung entfallen sind (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 14/94 -, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2012 - L 13 SB 10/11
    Demzufolge kommt es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten angefochtenen Verwaltungsentscheidung, hier also auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides an (vgl. u.a. BSG, Urteil v. 10. November 1997 - 9 RVs 15/96; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 31. März 2011 - L 11 SB 222/08).
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