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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - L 29 AS 2719/14 WA   

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https://dejure.org/2015,22174
LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - L 29 AS 2719/14 WA (https://dejure.org/2015,22174)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.05.2015 - L 29 AS 2719/14 WA (https://dejure.org/2015,22174)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - L 29 AS 2719/14 WA (https://dejure.org/2015,22174)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 144 Abs 1 SGG, § 156 Abs 3 S 1 SGG, § 92 Abs 2 S 2 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren: Einlegung der Berufung; Bindung des Berufungsgerichts an die Zulassung der Berufung durch das erstinstanzliche Gericht; Wirksamkeit der Rücknahme einer Berufung bei fehlender eigenhändigen Unterschrift; Zulässigkeit des Widerrufs einer ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 156 Abs 3 S 1 SGG, § 92 Abs 2 S 2 SGG
    Widerruf einer Berufungsrücknahme - fehlerhafter richterlicher Hinweis - Treu und Glauben - Aufforderung - formelle Zustellung - Heilung von Formfehlern einer Zustellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 156 Abs. 3 S. 1; SGG § 92 Abs. 2 S. 2
    Widerruf einer Berufungsrücknahme; fehlerhafter richterlicher Hinweis; Treu und Glauben; Aufforderung; formelle Zustellung; Heilung von Formfehlern einer Zustellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.04.2011 - 8 B 86.10

    Empfangsbereitschaft als Zustellungsvoraussetzung für Urteilszustellung gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - L 29 AS 2719/14
    Damit hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin konkludent seine Empfangsbereitschaft der am 4. Juni 2013 zugestellten Aufforderung zum Ausdruck gebracht, so dass diesbezügliche Mängel der Zustellung auch hinsichtlich des fehlenden Empfangsbekenntnisses nach § 189 ZPO als geheilt zu betrachten sind (vergleiche BGH, Urteil vom 22. November 1988, VI ZR 226/88 und BVerwG, Beschluss vom 29. April 2011, 8 B 86/10, jeweils mit weiteren Nachweisen und zitiert nach juris).
  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - L 29 AS 2719/14
    Bei einem Leistungsantrag ist daher die begehrte Leistung so weit wie möglich und wenigstens in ungefährer Höhe des verlangten Betrages zu konkretisieren (siehe schon BSG, Urteil vom 30. April 1986, 2 RU 15/85, m.w.N., zitiert nach juris und Leitherer, a.a.O., 11. Auflage, 2014, § 92 Rn. 8, m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 172/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beitreibensaufforderung: gerichtliche Zustellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - L 29 AS 2719/14
    Eine solche Zustellung kann jedoch gemäß § 63 Abs. 2 S. 2 SGG in Verbindung mit § 174 Abs. 2 ZPO auch durch Telekopie (Telefax) gegen Empfangsbekenntnis erfolgen (vergleiche hierzu insbesondere Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2011, L 5 AS 172/10 B, m.w.N., zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - L 29 AS 2719/14
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Erledigungserklärung ebenso wie die Klage- oder Rechtsmittelrücknahme oder sonstige Handlungen, die unmittelbar die Einleitung, Führung oder Beendigung des Prozesses betreffen, nicht der Anfechtung nach den §§ 119 ff. BGB unterliegt und ihre Wirksamkeit deshalb grundsätzlich nicht beseitigt werden kann (vergleiche Bundesverwaltungsgericht - BVerwG, Beschluss vom 7. August 1998, 4 B 75/98, mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach juris, weitere Fundstelle NVwZ-RR 1999, 407).
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 592/80

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - L 29 AS 2719/14
    Zwar sind an einen Rechtsanwalt strenge Anforderungen zu stellen, soweit es sich darum handelt, die für die formelle Behandlung einer Sache erforderlichen Rechtskenntnisse zu gewinnen (Bundesgerichtshof - BGH, Beschluss vom 26. November 1980, IVb ZR 592/80, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 52/80

    Mündliche Verhandlung - Wirksamkeit einer Klagerücknahme - Beachtung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - L 29 AS 2719/14
    Er verkennt allerdings, dass anders als beispielsweise bei Einlegung der Berufung, zu deren Wirksamkeit die Schriftform erforderlich ist (vergleiche § 151 Abs. 1 SGG), für die Rücknahme des Rechtsmittels keine Formvorschriften gelten (vgl. zur Klagerücknahme schon Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 12. März 1981, 11 RA 52/80, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 25 AS 931/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahme - rechtlich nicht vertretener bzw

    Der Senat lässt mangels Entscheidungserheblichkeit im vorliegenden Fall offen, ob dies auch dann gilt, wenn sich der richterliche Hinweis auf die vermeintliche Unzulässigkeit eines Rechtsmittels bezieht, merkt aber an, dass er auch für diesen Fall dazu neigt, von einer wirksamen, unanfechtbaren und unwiderruflichen prozessbeendenden Erklärung auszugehen (a. A. für diesen Fall LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Mai 2015 - L 29 AS 2719/14 WA - juris).
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