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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16 B   

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https://dejure.org/2017,22699
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16 B (https://dejure.org/2017,22699)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16 B (https://dejure.org/2017,22699)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - L 7 AS 2038/16 B (https://dejure.org/2017,22699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Aufwendungen für ein Widerspruchsverfahren; Erfolgreicher Widerspruch; Änderung einer belastenden Verwaltungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Aufwendungen für ein Widerspruchsverfahren; Erfolgreicher Widerspruch; Änderung einer belastenden Verwaltungsentscheidung

  • rechtsportal.de

    SGB X § 63 Abs. 1 S. 1
    Erstattung von Aufwendungen für ein Widerspruchsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16
    Die Pflicht zur Einreichung der Vollmachtsurkunde aus § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB X betrifft nicht die (selbstverständliche) Voraussetzung, dass ein im Namen eines Anderen gestellter Antrag von einer Vollmacht umfasst sein muss, sondern (nur) deren Nachweis dem Leistungsträger gegenüber (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 15.03.2014 - L 19 AS 73/14 B ER für die insoweit parallele Rechtslage zu § 73 Abs. 6 SGG).

    Der Senat hält es sogar für nahliegend, in der eidesstattlichen Versicherung den schriftlichen Vollmachtsnachweis - der im Übrigen keiner besonderen Form bedarf - zu sehen (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 15.03.2014 - L 19 AS 73/14 B ER).

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16
    Erfolg iS des § 63 Abs. 1 S 1 SGB X hat der Widerspruch dann, wenn die Behörde ihm stattgibt (BSG Urteil vom 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16
    Ein Widerspruch, der durch einen Bevollmächtigten eingelegt wird, ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn einem berechtigten Verlangen, diese vorzulegen, nicht entsprochen wird (zur entsprechenden Rechtslage im gerichtlichen Verfahren vgl. BSG Urteil vom 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 7 AS 906/11

    Umfang der Bevollmächtigung im Widerspruchsverfahren über einen Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16
    Der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt sich aus dem Inhalt der Erklärung und kann auch mehrere Verwaltungsverfahren umfassen (LSG Niedersachsen Beschluss vom 07.12.2011 - L 7 AS 906/11).
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 651/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16
    Eine angemessene Auslegung dient also zugleich der Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur Beschluss vom 15.06.2016 - B 4 AS 651/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - L 7 AS 1021/20

    Zivilrecht, Sozialrecht

    Denn die Vollmacht ermächtigt sowohl zur gerichtlichen wie außergerichtlichen Interessenvertretung in Angelegenheiten "wegen SGB II", weshalb bei interessengerechter Auslegung (§§ 133, 157 BGB) und zur Sicherstellung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) von einer Ermächtigung zum Vorgehen gegen die Grundsicherungsträger auszugehen ist, die über das Begehren des Klägers zu entscheiden haben, unabhängig vom Umfang und Grenzen einer jeweilig erfolgten kommunalrechtlichen Delegation (vgl. zur interessengerechten Auslegung von Vollmachten Beschluss des Senats vom 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16 B).
  • SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Eine Behörde handelt rechtsmissbräuchlich, wenn sie einen schriftlichen Vollmachtnachweis anfordert, obwohl ihr bereits aus anderweitigen Gründen ein Vollmachtnachweis vorliegt (Anschluss: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juni 2017, Aktenzeichen L 7 AS 2038/16 B).

    Schließlich hat die Rechtsprechung entschieden, dass eine Vollmachtanforderung im Sinne des § 13 Abs. 1 S.3 SGB X nicht zur Verwerfung des Widerspruchs als unzulässig führen darf, wenn die Bevollmächtigung der als Bevollmächtigten auftretenden Person bereits anderweitig gegenüber der Behörde des Widerspruchsverfahrens nachgewiesen war (vgl. Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen, Beschluss vom 19. Juni 2017, Aktenzeichen L 7 AS 2038/16 B, zu recherchieren unter www.juris.de, Rn 20).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2019 - L 7 AS 341/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Das erkennende Gericht kann seine Überzeugung bei der Beweiswürdigung allein auf den Vortrag von Beteiligten stützen Jedoch muss der Beteiligtenvortrag dann in sich widerspruchsfrei sein und mit dem übrigen Akteninhalt und weiteren Beweisergebnissen in Übereinstimmung stehen (BSG Beschluss vom 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B; Beschluss des Senats vom 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2020 - L 7 KA 53/17

    Streit um Regelleistungsvolumen; Widerspruchsverfahren; Widerspruch nicht

    Die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2017 (L 7 AS 2038/16 B) bestätige ihre Auffassung, dass sie die Widersprüche habe als unzulässig behandeln dürfen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2019 - L 7 AS 1571/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Jedoch muss der Beteiligtenvortrag dann in sich widerspruchsfrei sein und mit dem übrigen Akteninhalt und weiteren Beweisergebnissen in Übereinstimmung stehen (BSG Beschluss vom 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B; Beschluss des Senats vom 15.05.2019 - L 7 AS 2038/16 B).
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