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   OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03   

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OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03 (https://dejure.org/2003,9537)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2003 - 2 B 265/03 (https://dejure.org/2003,9537)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 (https://dejure.org/2003,9537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen Heranziehungsbescheid über einen Straßenausbaubeitrag; Darlegungsanforderungen an die Beschwerdebegründung; Einbeziehung der Kosten eines Regenwasserkanals in den beitragsfähigen Aufwand ; ...

  • Judicialis

    KAG § 8 Abs. 1 Satz 2; ; KAG § 12 Abs. 1 Nr. 4 b; ; AO §§ 169 ff.; ; VwVfG Bbg § 62 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2004, 330
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog.

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen nämlich erst dann, wenn ein Erfolg des Rechtmittels in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (vgl. u. a. Beschluss vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitt. StGB Bbg 11-12/1997, S. 22 [23]).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03
    Die Beitragspflicht für Straßenausbaubeiträge entsteht gemäß § 8 Abs. 7 KAG grundsätzlich mit der endgültigen Herstellung der Anlage, d. h. mit der vollständigen technischen Verwirklichung des gemeindlichen Bauprogramms wie es durch die Abnahme der Straßenausbauarbeiten durch den Auftraggeber materiell markiert wird (vgl. Urteil des Senates vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bbg 2000, 213, Ls. 1; Beschluss des Senats vom 2. August 2002 - 2 A 682/02.Z -, LKV 2003, 92).
  • OVG Brandenburg, 02.08.2002 - 2 A 682/01

    Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis unmittelbar mit Verwirklichung des die

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03
    Die Beitragspflicht für Straßenausbaubeiträge entsteht gemäß § 8 Abs. 7 KAG grundsätzlich mit der endgültigen Herstellung der Anlage, d. h. mit der vollständigen technischen Verwirklichung des gemeindlichen Bauprogramms wie es durch die Abnahme der Straßenausbauarbeiten durch den Auftraggeber materiell markiert wird (vgl. Urteil des Senates vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bbg 2000, 213, Ls. 1; Beschluss des Senats vom 2. August 2002 - 2 A 682/02.Z -, LKV 2003, 92).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1991 - 11 A 2717/89

    Öffentlich- rechtlicher Vertrag; Verstoß gegen ein Gesetz; Gesetzesinkonkruenz;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03
    Lässt der Wortlaut einer Vereinbarung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist im Wege der gesetzeskonformen Auslegung zur Vermeidung der Nichtigkeit des Vertrages diejenige Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung führt (vgl. OVG NW, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2717/98 -, NVwZ 1992, 988; Stelkens/Bonk, VwVfG, 6. Aufl., § 59 Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03

    ernstliche Zweifel i. S. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (analog); nicht abschließende

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03
    Geht es bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides um die Klärung schwieriger Tatsachen- oder Rechtsfragen, die im Hinblick auf den nur summarischen Charakter des vorläufigen Rechtsschutzes nicht abschließend zu klären sind, scheiden ernsthafte Zweifel im Sinne des Gesetzes aus und es verbleibt bei der sofortigen Vollziehbarkeit des Abgabenbescheides im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (vgl. u.a. Beschluss des Senates vom 2. Oktober 2003 - 2 B 75/03 -, Entscheidungsumdruck, S. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Darüber hinaus ist diejenige Auslegung zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit führt, wenn sie dem objektiven Willen der Parteien nicht ausdrücklich zuwiderläuft und sich innerhalb der Auslegungsschranken der §§ 133, 157 BGB hält (OVG Bdb., Beschluss vom 23.10.2003 - 2 B 265/03 - LKV 2004, 330 = juris Rn. 14 m. w. N.; Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 153a).
  • OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04

    Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach

    Die Anlage ist im Sinne der vorgenannten Norm endgültig hergestellt, wenn das gemeindliche Bauprogramm vollständig technisch verwirklicht ist, wie es regelmäßig durch die Abnahme der Straßenausbauarbeiten durch den Auftraggeber materiell markiert wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, LKV 2004, 330 u. vom 2. August 2002 - 2 A 682/01.Z -, LKV 2003, 92; vgl. Urteil des Senates vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2005 - 9 S 33.05

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung im Verfahren des vorläufigen

    Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, warum er die angefochtene Entscheidung in bestimmten Punkten für unrichtig hält und aus welchen Gründen eine andere Entscheidung als die des Verwaltungsgerichtes geboten ist (vgl. OVG Bbg, u. a. Beschlüsse des Senats vom 29. April 2003 - 2 B 4/03 -, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, veröffentl. in Juris m.w.N.), d. h. aus welchen Gründen eine Änderung des Beschlusses ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

    Lässt der Wortlaut einer Vereinbarung mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu - was hier allerdings fraglich ist, da der Wortlaut nach der Auffassung des Senats bereits hinreichend eindeutig ist -, ist im Wege einer gesetzeskonformen Auslegung zur Vermeidung der Nichtigkeit des Vertrages diejenige Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung führt (vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 23.10.2003 - 2 B 265/03 - juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08

    Mautpflicht für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs

    Lässt der Wortlaut einer Vereinbarung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist im Wege einer gesetzeskonformen Auslegung zur Vermeidung der Nichtigkeit des Vertrages diejenige Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung führt (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2003 - 2 B 265/03 - juris; OVG Münster, Urteil vom 12.12.1991 - 11 A 2717/89 - NVwZ 1992, 988; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 59 Rdnr. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06

    Beschwerde, vorläufiger Rechtsschutz, Abgabenbescheid, Eilantrag, behördliches

    Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, warum er die angefochtene Entscheidung in bestimmten Punkten für unrichtig hält und aus welchen Gründen eine andere Entscheidung als die des Verwaltungsgerichtes geboten ist (vgl. OVG Bbg, u.a. Beschlüsse des Senats vom 29. April 2003 - 2 B 4/03 -, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, veröffentl. in Juris m.w.N.), d. h. aus welchen Gründen eine Änderung des Beschlusses ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2006 - 9 S 76.05

    Zur Stellung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Beitragsschuldner im

    Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, warum er die angefochtene Entscheidung in bestimmten Punkten für unrichtig hält und aus welchen Gründen eine andere Entscheidung als die des Verwaltungsgerichtes geboten ist (vgl. OVG Bbg, u. a. Beschlüsse vom 29. April 2003 - 2 B 4/03 - und vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, veröffentl. in Juris m.w.N.), d. h. aus welchen Gründen eine Änderung des Beschlusses ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.
  • OVG Brandenburg, 17.03.2004 - 2 B 49/04

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts im

    Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, warum er in bestimmten Punkten die angefochtene Entscheidung für unrichtig hält und aus welchen Gründen eine andere Entscheidung als die des Verwaltungsgerichts geboten ist, d. h. aus welchen Gründen eine Änderung des Beschlusses ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu näher Beschlüsse des Senates vom 10. März 2004 - 2 B 258/03 - und vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, veröffentlicht in Juris m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2006 - 6 S 17.06

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Kostenbeteiligung der Eltern an der

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenbescheides im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO, welche eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches gemäß § 80 Abs. 5 VwGO rechtfertigen würden, bestehen erst dann, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2006 - OVG 9 S 92.05 - veröffentlicht in Juris; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, LKV 2004, S. 330 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2006 - 9 S 92.05

    Anschlussbeitrag, Beitragssatz, Beitragskalkulation, Grundstücksbegriff,

    Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, warum er die angefochtene Entscheidung in bestimmten Punkten für unrichtig hält und aus welchen Gründen eine andere Entscheidung als die des Verwaltungsgerichtes geboten ist (vgl. OVG Bbg, u. a. Beschlüsse des Senats vom 29. April 2003 - 2 B 4/03 -, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, veröffentl. in Juris m.w.N.), d. h. aus welchen Gründen eine Änderung des Beschlusses ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.
  • OVG Brandenburg, 13.04.2004 - 2 B 62/04

    Verbot rückwirkend belastender Rechtsnormen, besondere

  • OVG Hamburg, 06.10.2022 - 5 Bf 467/19

    Auslegung einer öffentlich-rechlichen Vereinbarung über besondere Leistungsbezüge

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2006 - 9 S 91.05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde im verwaltungsgerichtlichen

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