Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.07.1994 - 1 Ws 556/94   

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OLG Düsseldorf, 25.07.1994 - 1 Ws 556/94 (https://dejure.org/1994,7803)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.1994 - 1 Ws 556/94 (https://dejure.org/1994,7803)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 1994 - 1 Ws 556/94 (https://dejure.org/1994,7803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 304
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.1994 - 1 Ws 556/94
    Die in § 456 Abs. 2 StPO bestimmte Frist läuft von dem in der Ladung zum Strafantritt vorgesehenen Tag des Vollstreckungsbeginns an (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1992 in OLGSt StPO , § 456 Nr. 3 = Rpfleger 1993, 214 = VRS 84, 463 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 456 Rdnr. 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 18.02.1982 - 1 Ws 43/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.1994 - 1 Ws 556/94
    Die Gewährung längeren als viermonatigen Strafaufschubs ist ausgeschlossen, selbst wenn diese Frist - wie hier - durch bloßen Nichtantritt der Strafe auch ohne deren förmliche Zurückstellung bereits ausgeschöpft worden ist (vgl. Senatsbeschluß a.a.O.; OLG Stuttgart in MDR 1982, 601).
  • OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14

    Vollstreckungsaufschub bei zeitiger Freiheitsstrafe: Familiäre Nachteile bei

    Die Frist, auf die die Dauer der bereits verbüßten Strafe nicht anzurechnen wäre (OLG Stuttgart NStZ 1985, 331), endet unter allen Umständen vier Monate nach diesem Zeitpunkt (OLG Düsseldorf VRS 88, 52; OLG Stuttgart MDR 1982, 601), vorliegend mithin am 19.09.2014.
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.07.1994 - 1 Ws 490/94   

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https://dejure.org/1994,4159
OLG München, 22.07.1994 - 1 Ws 490/94 (https://dejure.org/1994,4159)
OLG München, Entscheidung vom 22.07.1994 - 1 Ws 490/94 (https://dejure.org/1994,4159)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juli 1994 - 1 Ws 490/94 (https://dejure.org/1994,4159)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 304
  • NStZ 1995, 207
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

    Dementsprechend ist die Prüfungskompetenz des Exequaturgerichts nach § 49 IRG auf die formelle Prüfung beschränkt (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.07.1994 - 1 Ws 490/94 -, Rn. 6 f., juris; Schomburg/Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2012, § 49, Rn. 15 ff).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09

    Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt

    Denn die Umwandlung in eine Sanktion anderer Dauer darf keine Änderung des Urteils zur Folge haben, sondern lediglich dazu dienen, im Vollstreckungsstaat eine Vollstreckungsgrundlage zu schaffen (vergleiche: Erklärung der Bundesrepublik Deutschland bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde, BGBl. II 19992, S. 99; Schomburg/Hackner, a.a.O., Art. 11 ÜberstÜbk Rn. 3; KG Berlin, NStZ 1995, 415, 416; OLG München, Beschluss vom 22. Juli 1994 - 1 Ws 490/94 -, zitiert nach juris Rn. 6).

    Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der Exequaturentscheidung auch nicht über die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu entscheiden ( OLG München, Beschluss vom 22. Juli 1994- 1 Ws 490/94 -, zitiert nach juris Rn. 6).

  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

    Eine eigene Strafzumessung findet bei der Umwandlungsentscheidung daher nicht statt (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, § 54 IRG Rn. 1; KG NStZ 1995, 415; OLG München, NStZ 1995, 207; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08

    Exequaturverfahren: Voraussetzungen der Umwandlung eines auf Freiheitsstrafe

    Eine eigene Strafzumessung findet bei der Umwandlungsentscheidung daher nicht statt (vgl. Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 54 IRG Rn. 1; Grützner/Pütz-Vogler § 54 IRG Rn. 1; KG NStZ 1995, 415; OLG München, NStZ 1995, 207; Senat NStZ-RR 2004, 216).
  • VG Oldenburg, 08.12.2010 - 11 A 2489/10

    Ausweisung; Auslandstat; ausländisches Strafurteil; Einführen von

    Der Prüfungsumfang des deutschen Gerichts beschränkt sich auf die formellen Anforderungen des § 49 IRG (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Juli 1994 - 1 Ws 490/94 - NStZ 1995, 207).

    Wegen dieses auf formale Fragen beschränkten Prüfungsmaßstabs ist die Exequaturentscheidung kein Akt deutscher Strafgerichtsbarkeit, sondern ein Akt der Rechtshilfe (OLG München, Beschluss vom 22. Juli 1994 - a.a.O.).

  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Es kann hier offen bleiben, ob die Kammer in der Besetzung als kleine Strafvollstreckungskammer, wie bei IRG -Entscheidungen gemäß §§ 78a S. 2 Ziff. 3, 78b Abs. 1, Ziff. 2 GVG vorgesehen ist, überhaupt Feststellungen zur besonderen Schwere der Schuld gemäß § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB treffen darf (ablehnend OLG München NStZ 1995, 207).
  • OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17

    Vollstreckung einer in Spanien verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik

    Eine solche wäre im Exequatur-Verfahren ohnehin nicht zulässig (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10, BeckRS 2010, 12603; OLG Schleswig, NStZ 2004, 406 [407]; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216 [217]; OLG München, NStZ 1995, 207; vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 241 [242], welches jedoch trotz Annahme einer Umwandlung auf die Vorgaben des Fortsetzungsverfahrens nach Art. 10 ÜberstÜbk zurückgreift).
  • OLG Nürnberg, 18.11.2009 - 1 Ws 306/09

    Überstellung des im Ausland Verurteilten: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Eine materielle Überprüfung des ausländischen Urteils, das Grundlage der inländischen Vollstreckung ist, findet im Exequaturverfahren grundsätzlich nicht statt (OLG München NStZ 1995, 207).
  • OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07

    Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten, langjährigen Freiheitsstrafe;

    Für sie spricht der Charakter der Exequaturentscheidung als Akt der Rechtshilfe, bei dem die Prüfungskompetenz auf formelle Fragen beschränkt ist (OLG München NStZ 1995, 207).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 1 Ws 959/94   

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https://dejure.org/1994,5846
OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 1 Ws 959/94 (https://dejure.org/1994,5846)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1994 - 1 Ws 959/94 (https://dejure.org/1994,5846)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 1 Ws 959/94 (https://dejure.org/1994,5846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 25.11.1980 - 1 Ws 679/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 1 Ws 959/94
    Denn ein solches Einverständnis kann bis zur Rechtskraft der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer wirksam widerrufen werden (vgl. OLG Koblenz in MDR 1981, 425; Dreher/Tröndle, StGB , 46 Aufl., § 57 Rdnr. 7 m.w.N.), was vorliegend geschehen ist.
  • OLG Zweibrücken, 06.01.1984 - 1 Ws 2/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 1 Ws 959/94
    Nach Rücknahme entfällt die erforderliche Einwilligung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 1 Ws 321/81 -, 23. Oktober 1981 - 1 Ws 791/81 -, 3. Januar 1984 - 1 Ws 3/84 -, 4. September 1985 - 1 Ws 794/85).
  • OLG Celle, 25.08.2016 - 1 Ws 373/16

    Bewährung; Strafrestaussetzung; Einwilligung; Rücknahme; Schriftform;

    Eine Rücknahme der Einwilligung in eine Strafrestaussetzung zur Bewährung ist auch noch im Beschwerdeverfahren statthaft und wirksam (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 1 Ws 959/94, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 1980 - 1 Ws 679/80, juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 2 Ws 585/13

    Wirksamer Widerruf der Einwilligung in die Strafrestaussetzung zur Bewährung bis

    Denn die Einwilligung kann bis zur Rechtskraft der nach § 57 Abs. 1 StGB getroffenen Entscheidung wirksam widerrufen werden (vgl. OLG Koblenz MDR 1981, 425; OLG Düsseldorf [1. Strafsenat] MDR 1995, 304, KG a.a.O.; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 04.02.2002 - 1 Ws 31/02

    Zulässigkeit der bedingten Einwilligung in die Strafaussetzung

    Zwar sind prozesstragende Erklärungen unwiderruflich; die nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB erforderliche Einwilligung zählt jedoch hierzu nicht (vgl. OLG Koblenz, GA 1977, 374; MDR 1981, 425; OLG Düsseldorf MDR 1995, 304; Kleinknecht / Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Einl. Rn. 102 ff.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.07.1994 - 2 ObOWi 210/94   

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https://dejure.org/1994,6769
BayObLG, 26.07.1994 - 2 ObOWi 210/94 (https://dejure.org/1994,6769)
BayObLG, Entscheidung vom 26.07.1994 - 2 ObOWi 210/94 (https://dejure.org/1994,6769)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 2 ObOWi 210/94 (https://dejure.org/1994,6769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizeibeamter als Zeuge geeignet? - Amtsgericht muss nicht über die "Zuverlässigkeit" von Zeugen verhandeln

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 304
  • NZV 1994, 491 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2 ObOWi 210/94
    Da die Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund eines anerkannten Meßverfahrens unter Berücksichtigung des Toleranzwertes festgestellt wurde, können Umstände, die Abweichend vom Regelfall dem Vertrauen in die Zuverlässigkeit von Messungen entgegenstehen, die aber in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben, nicht im Wege der allgemeinen Sachrüge, sondern nur mit einer entsprechenden Verfahrensrüge gerichtlicher Kontrolle zugänglich gemacht werden (BGHSt 39, 291/301 f.).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2 ObOWi 210/94
    Allenfalls bei den dieser Wertung zugrunde liegenden (äußeren) Umständen könnte es sich um Tatsachen handeln (vgl. BGHSt 37, 162 /164 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1993 - 5 Ss OWi 92/93
    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2 ObOWi 210/94
    Im übrigen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß die bei der Geschwindigkeitsmessung eingesetzten Geräte geeicht sind (vgl. Anlage 1 zu den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung Ziffer 6 sowie BayObLGSt 1987, 140 und OLG Düsseldorf VRS 86, 118 ).
  • BayObLG, 30.11.1987 - 2 ObOWi 260/87
    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2 ObOWi 210/94
    Im übrigen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß die bei der Geschwindigkeitsmessung eingesetzten Geräte geeicht sind (vgl. Anlage 1 zu den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung Ziffer 6 sowie BayObLGSt 1987, 140 und OLG Düsseldorf VRS 86, 118 ).
  • BayObLG, 17.06.2004 - 1 ObOWi 251/04

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Verhängung einer

    Das Amtsgericht durfte sich mit der Aussage des Polizeibeamten begnügen, zumal davon ausgegangen werden kann, dass in Bayern die bei einer Geschwindigkeitsmessung eingesetzten Geräte geeicht sind (BayObLGSt 1987, 140/143; BayObLG VRS 88, 40; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1994, 41/42 m.w.N.).
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