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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95   

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https://dejure.org/1995,3450
OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95 (https://dejure.org/1995,3450)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.1995 - 3 VAs 2/95 (https://dejure.org/1995,3450)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 1995 - 3 VAs 2/95 (https://dejure.org/1995,3450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, Durchsuchung und Aufbewahrung von Ermittlungsakten als Justizverwaltungsakte; Zulässigkeit des Rechtswegs und Feststellungsinteresse bei Justizverwaltungsakten; Betriebsangehörige der Deutschen Post AG als Hilfsbeamte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 152; PostUmwG § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 950
  • NStZ-RR 1996, 13
  • StV 1995, 459 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Da die Beamten der Betriebssicherung der Deutschen Post AG nicht entsprechend § 161 a Abs. 1 i.V.m. § 73 StPO - sowie unter Berücksichtigung von Nr. 70 RiStBV (vgl. BGH Wistra 1984, 62, 69) - von der Staatsanwaltschaft zu Sachverständigen bestellt worden sind, wäre der weitere Verbleib der Ermittlungsakten in ihrem Gewahrsam nur dann nicht rechtswidrig und verletzte den Antragsteller nicht in seinen Rechten, insbesondere dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.) sowie dem durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) i.V.m. dem allgemeinen Freiheitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG begründeten Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, wenn die Beamten der Betriebssicherung weiterhin zu Recht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu beauftragen wären.
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Zum anderen mußte im Hinblick auf die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, wonach sich aus der Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zum Staat (Art. 33 Abs. 4 GG ) das Erfordernis ergibt, "daß der Beamte nur Stellen seines Dienstherrn verantwortlich ist, die durch ein hierarchisches Über- und Unterordnungsverhältnis eine Einheit bilden, und daß auch nur diese Stellen zu seiner Beurteilung und zu den Maßnahmen befugt sind, die seine Laufbahn bestimmen" (BVerfGE 9, 268, 286; vgl. auch BVerwGE 69, 303, 306), durch ausdrückliche grundgesetzliche Regelung eine Beleihung der Privatunternehmen mit der Wahrnehmung der dem Dienstherrn Bund obliegenden Rechten und Pflichten, den "Dienstherrnbefugnissen", erfolgen (BT-Drucks. 12/6717, 5).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81

    Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Zum anderen mußte im Hinblick auf die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, wonach sich aus der Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zum Staat (Art. 33 Abs. 4 GG ) das Erfordernis ergibt, "daß der Beamte nur Stellen seines Dienstherrn verantwortlich ist, die durch ein hierarchisches Über- und Unterordnungsverhältnis eine Einheit bilden, und daß auch nur diese Stellen zu seiner Beurteilung und zu den Maßnahmen befugt sind, die seine Laufbahn bestimmen" (BVerfGE 9, 268, 286; vgl. auch BVerwGE 69, 303, 306), durch ausdrückliche grundgesetzliche Regelung eine Beleihung der Privatunternehmen mit der Wahrnehmung der dem Dienstherrn Bund obliegenden Rechten und Pflichten, den "Dienstherrnbefugnissen", erfolgen (BT-Drucks. 12/6717, 5).
  • OLG Koblenz, 30.05.1988 - 2 VAs 3/88

    Akteneinsicht; Überprüfbarkeit; Berechtigtes Interesse; Schlüssigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    In diesem Falle wäre eine gerichtliche Überprüfung nur im Rahmen des Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG möglich (vgl. OLG Koblenz, StV 1988, 332 ).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Da die Beamten der Betriebssicherung der Deutschen Post AG nicht entsprechend § 161 a Abs. 1 i.V.m. § 73 StPO - sowie unter Berücksichtigung von Nr. 70 RiStBV (vgl. BGH Wistra 1984, 62, 69) - von der Staatsanwaltschaft zu Sachverständigen bestellt worden sind, wäre der weitere Verbleib der Ermittlungsakten in ihrem Gewahrsam nur dann nicht rechtswidrig und verletzte den Antragsteller nicht in seinen Rechten, insbesondere dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.) sowie dem durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) i.V.m. dem allgemeinen Freiheitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG begründeten Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, wenn die Beamten der Betriebssicherung weiterhin zu Recht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu beauftragen wären.
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1982 - 4 VAs 22/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Dies hat die Rechtsprechung bereits für Fälle der zögerlichen Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens (OLG Hamm MDR 1983, 255), der Zurückweisung eines Zeugenbeistandes (Hans. OLG Hamburg NStZ 1984, 566, 567) sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und seiner Fortführung trotz Verlangens des Antragstellers nach Verfahrenseinstellung (OLG Karlsruhe NStZ 1982, 434 ) so entschieden.
  • OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93

    Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Damit läge keine die abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft lediglich vorbereitende und damit der - im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht nachprüfbaren - eigentlichen Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft zuzuordnende Prozeßhandlung vor, sondern ein - nicht auf eine gerichtliche Entscheidung ausgerichteter - Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Koblenz, NJW 1985, 2038 ; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 28.08.1984 - VAs 10/84
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Dies hat die Rechtsprechung bereits für Fälle der zögerlichen Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens (OLG Hamm MDR 1983, 255), der Zurückweisung eines Zeugenbeistandes (Hans. OLG Hamburg NStZ 1984, 566, 567) sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und seiner Fortführung trotz Verlangens des Antragstellers nach Verfahrenseinstellung (OLG Karlsruhe NStZ 1982, 434 ) so entschieden.
  • OLG Koblenz, 26.02.1985 - 2 VAs 22/84
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Damit läge keine die abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft lediglich vorbereitende und damit der - im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht nachprüfbaren - eigentlichen Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft zuzuordnende Prozeßhandlung vor, sondern ein - nicht auf eine gerichtliche Entscheidung ausgerichteter - Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Koblenz, NJW 1985, 2038 ; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 68/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Dies hat die Rechtsprechung bereits für Fälle der zögerlichen Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens (OLG Hamm MDR 1983, 255), der Zurückweisung eines Zeugenbeistandes (Hans. OLG Hamburg NStZ 1984, 566, 567) sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und seiner Fortführung trotz Verlangens des Antragstellers nach Verfahrenseinstellung (OLG Karlsruhe NStZ 1982, 434 ) so entschieden.
  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 204.67

    Fehlende Erläuterung der von den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.03.1995 - (2) 4. Ausl. 352/93   

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https://dejure.org/1995,9749
OLG Hamm, 30.03.1995 - (2) 4. Ausl. 352/93 (https://dejure.org/1995,9749)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.1995 - (2) 4. Ausl. 352/93 (https://dejure.org/1995,9749)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 1995 - (2) 4. Ausl. 352/93 (https://dejure.org/1995,9749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 950
  • NStZ 1995, 455
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.1995 - 4 Ausl 352/93
    Damit würden die Kraftfahrzeuge grds. auch in Deutschland der Einziehung i.S. der Vorschrift des § 73 d StGB , die durch Art. 1 Nr. 7 des OrgKG vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) in das StGB eingefügt worden ist (zur im Hinblick auf Art. 14 GG verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift s. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß des BGH vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94), unterliegen.
  • OLG Nürnberg, 04.09.2012 - 1 OLG Ausl 166/11

    Internationale Rechtshilfe: Antragsbefugnis für einen Antrag auf richterliche

    Das OLG Hamm führt in seinem Beschluss vom 30.03.1995 (NStZ 1995, 455) zutreffend aus, dass bereits der Wortlaut von § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG zeigt, dass § 66 IRG den "Betroffenen" im Gegensatz zum "Dritten" im Zusammenhang mit der isolierten Herausgabe von Gegenständen nicht schützen will.

    Weder ist sie im italienischen Ermittlungsverfahren als Beschuldigte aufgeführt noch richtet sich der deutsche Durchsuchungsbeschluss gegen sie noch lässt sich aus dem von der Staatsanwaltschaft Bozen mitgeteilten Sachverhalt eine irgendwie geartete Tatbeteiligung von E. K. im materiellen Sinne erkennen (zu Letzterem vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 455).

  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 2/21

    Rechtshilfeverfahren (Anrufung des Bundesgerichtshofes in Rechtshilfeverfahren:

    Einer solchen Rechtsauffassung stünde ? soweit ersichtlich ? insbesondere weder der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. März 1995 ? (2) 4 Ausl 352/93, NStZ 1995, 455 noch Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2010 ? 6 AuslS 101/09 Rn. 21; Beschluss vom 27. Juli 2004 ? Ausl 92/04 (bloßer Hinweisbeschluss); Beschluss vom 13. Juli 2017 ? 6 AuslS 45/17?35) tragend entgegen.
  • OLG Frankfurt, 17.09.2003 - 2 Ausl II 11/96

    Internationale Rechtshilfe: Antragsberechtigung bei der Herausgabe eines

    Daraus folgt, dass der Betroffene selbst nicht antragsberechtigt ist (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 455; OLG München, E/L/W, U 104; Wilkitzki in Grützer/Pötz, a.a.O., I A 2, § 61 IRG Rdn.8; offengelassen von OLG Düsseldorf, NStZ 2002, 108, unter Verkennung der Senatsentscheidung vom 30. Juli 1997 - 2 Ausl.
  • KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19

    Vorlage an den BGH zur europäischen Ermittlungsanordnung: Antragsberechtigung des

    a) Das Oberlandesgericht Hamm hat im Jahr 1995 entschieden, dass nur der "Dritte" im Sinne des § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG im Rahmen des § 61 Abs. 1 Satz 2 (2. Alt.) IRG antragsberechtigt, der "Betroffene" dagegen darauf beschränkt sei, Einwände gegen die Zulässigkeit der Rechtshilfe im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Vornahmehandlung geltend zu machen (vgl. OLG Hamm NStZ 1995, 455); "Dritter" sollte dabei derjenige sein, der - bei einer nach deutschem Recht vorzunehmenden Prüfung - nicht als (Mit)Täter, Anstifter, Gehilfe, Hehler oder Begünstigter der in Rede stehenden Tat in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm aaO, 456).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl 297/01

    Berechtigtes Interesse; Rechtshilfe; Wiederholungsgefahr;

    Hierbei mag die Frage dahinstehen, ob das in § 61 Abs. 1 S. 2 IRG vorgesehene Antragsrecht einer Privatperson nur dem von einer Auslandsherausgabe betroffenen "Dritten" im Sinne des § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG vorbehalten ist (so OLG Hamm NStZ 95, 455f.) oder auch für den im ausländischen Verfahren Beschuldigten gelten muss, der sich - wie hier - gegen die Herausgabe angeblicher "Beutegegenstände" gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 wendet (so OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 98, 369f.; Lagodny, in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 3 Ws 364/01

    Berechtigtes Interesse; Rechtshilfe; Wiederholungsgefahr;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.04.1995 - 1 Ws 275/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6093
OLG Düsseldorf, 13.04.1995 - 1 Ws 275/95 (https://dejure.org/1995,6093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.1995 - 1 Ws 275/95 (https://dejure.org/1995,6093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 1995 - 1 Ws 275/95 (https://dejure.org/1995,6093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 950
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 1 Ws 888/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1995 - 1 Ws 275/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Beschuldigte sich jeweils nur gegen die zuletzt ergangene Haftentscheidung wenden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. September 1992 in StV 1993, 592 ; vom 7. Juni 1990 - 1 Ws 465/90 - ; vom 31. Mai 1989 in JMBI.
  • OLG Bamberg, 12.10.1990 - Ws 465/90

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Haftbefehls; Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1995 - 1 Ws 275/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Beschuldigte sich jeweils nur gegen die zuletzt ergangene Haftentscheidung wenden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. September 1992 in StV 1993, 592 ; vom 7. Juni 1990 - 1 Ws 465/90 - ; vom 31. Mai 1989 in JMBI.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1989 - 1 Ws 512/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1995 - 1 Ws 275/95
    NW 1989, 245 - MDR 1990, 75 ; vom 30. März 1989 - 1 Ws 317/89 - siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 117 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auch wird in der Rechtsprechung angenommen, dass bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, S. 779 ; StV 1993, S. 592; MDR 1995, S. 950; Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, S. 72; StV 1994, S. 323 ; Schlesw.-Holst.
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10

    Gegenstand der Haftbeschwerde bei mehreren aufeinander folgenden

    Zwar wird in der Rechtsprechung angenommen, dass bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, 779 (780); StV 1993, 592; MDR 1995, 950; Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, 72; StV 1994, 323 (324); Schlesw.-Holst.
  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 4 Ws 136/08

    Haftbeschwerde; versuchter Totschlag; Verwerfung; Anfechtbarkeit nur der letzten

    Zwar wird in der Rechtsprechung angenommen, dass bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, 779 (780); StV 1993, 592; MDR 1995, 950; Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, 72; StV 1994, 323 (324); Schlesw.-Holst.
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