Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 1 U 188/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Honararanspruch nach erbrachter Architektenleistung; Mängelrüge bei Einreichen eines Bauantrages durch Architekten; Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung; Dezidierter Mängelkatalog bei Angriff einer Architektenleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 631, 634; HOAI § 8 Abs. 1, § 15
Honoraransprüche des Architekten bei nicht realisiertem Bauvorhaben
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bei Aufgabe des Projektes besteht kein Anspruch auf Nachbesserung! (IBR 1999, 542)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 13.06.1997 - 9 O 451/96
- OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 1 U 188/97
Papierfundstellen
- MDR 1999, 1381
- NZBau 2000, 146
- BauR 2000, 151 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 23 U 182/01
Zur Kündigungsmöglichkeit eines Architektenvertrages bei Überschreitung des …
Kommt - wie hier - eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht, weil das Bauvorhaben nicht mehr weiter durchgeführt wird, so wird das Honorar sofort fällig (OLG Frankfurt/M. MDR 1999, 1381; BauR 2000, 435).
Rechtsprechung
OLG Jena, 18.05.1999 - 8 U 1592/98 (254) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1999, 1381
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 113/06
Honoraranspruch des Architekten wegen erbrachter Planungsleistungen nur bei …
Ihm oblag es allerdings nach allgemeinen Grundsätzen, das Zustandekommen eines unbedingten Vertrages mit entsprechender Vergütungsabrede darzulegen und zu beweisen (sog. Leugnungstheorie: BGH NJW 2002, 2862; OLG Jena MDR 1999, 1381 - jeweils für Vertragsschluss;… vgl. auch: Prütting/Wegen/Weinreich/Leupertz, BGB-Kommentar, 2. Aufl., § 631 Rdn. 5 mwN; BGH NJW-RR 1996, 952; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1490 - für Vergütungsvereinbarung).