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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01   

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https://dejure.org/2001,2450
OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01 (https://dejure.org/2001,2450)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2001 - 16 W 26/01 (https://dejure.org/2001,2450)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 16 W 26/01 (https://dejure.org/2001,2450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Zulässigkeit; Begründetheit; Prozessbevollmächtigter; Sachverständiger

  • Judicialis

    ZPO § 406; ; ZPO § 42

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund von Äußerungen in einem Ergänzungsgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Die Ablehnung des Sachverständigen im Zivilprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 53
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2007 - 5 W 90/07

    Ablehung eines Sachverständigen - Anhaltspunkte für Voreingenommenheit gegenüber

    (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75, NJW 1975, 1363; OLG Köln, MDR 2002, 53; Senat, Beschl. v. 01.06.2004 - 5 W 93/04 - 34 - MünchKomm(ZPO)-Damrau, 2. Auflage, § 406 ZPO, Rdnr. 4; Zöller-Greger, Zivilprozessordnung, 26. Auflage, § 406 ZPO, Rdnr. 8; Baumbach-Hartmann, Zivilprozessordnung, 61. Auflage, § 406 ZPO, Rdnr. 5).
  • OLG Dresden, 18.12.2009 - 4 W 1282/09

    Arzthaftung; Sachverständiger; Befangeinheit; Abweichung vom Beweisbeschluss

    a) Nach §§ 406 Abs. 1 S. 1, 42 ZPO kann ein Sachverständiger nur dann abgelehnt werden, wenn objektive Umstände gegeben sind, auf Grund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, er stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BGH NJW 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. § 406 Rn 8).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07

    Ablehnung einer Hilfsperson des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

    seine neutrale Rolle als Gehilfe des gerichtlichen Sachverständigen und damit auch als Gehilfe des Gerichts verlassen hat (vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2004, 161f.; OLG Köln MDR 2002, 53; OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.).
  • OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen unsachlicher Reaktion

    Die Besorgnis der Befangenheit kann sich zudem daraus ergeben, dass der Sachverständige auf die gegen sein Gutachten gerichtete sachliche Kritik mit abwertenden Äußerungen über die Partei, ihre Prozessbevollmächtigten oder einen Privatgutachter reagiert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 8 W 78/08 -, Rn. 8 , juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2010 - I-1 W 85/09 -, Rn. 4 ff., juris; KG, Beschluss vom 6. September 2007 - 12 W 52/07 -, Rn. 4 ff., juris; OLG Köln, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 16 W 26/01 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05

    Sachverständigenablehnung bei vorangegangener Erstattung eines Privatgutachtens

    Ein Ablehnungsgrund, der die Besorgnis der Befangenheit begründet, ist bereits gegeben, wenn in den Augen eigener objektiven Partei ein Grund gegeben ist, der bei verständiger Würdigung Anlass für ein Misstrauen der Partei gegenüber dem Sachverständigen rechtfertigen könnte (OLG Köln in MDR 2002, 53; VGH München in NJW 2004, S. 90).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2004 - 5 W 196/04

    Arzthaftungsverfahren: Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen

    Die Grenze zwischen der aus oben genanntem Grunde gebotenen "deutlichlichen Sprache", bei der namentlich kollegiale Rücksichtnahmen - auch auf Ärzte an "akademischen Lehrkrankenhäusern" - fehl am Platze sind und einer beleidigenden Herabsetzung wird eine objektiv denkende Partei, dort ziehen, wo sich die Äußerung einer sachlichen Auseinandersetzung entzieht und ins Persönliche abgleitet (so etwa die Bezeichnung von Äußerungen der Partei als "rüpelhaft" oder "flegelhaft", vgl. OLG Köln MDR 2002, 53).
  • OLG Köln, 11.04.2011 - 19 W 17/11
    Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870; 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zimmermann in: Münchener Kommentar, ZPO, 3. Auflage, § 406 Rn. 4).
  • OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870; 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zimmermann in: Münchener Kommentar, ZPO, 3. Auflage, § 406 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10

    Befangenheit; Sachverständiger; Arzthaftung

    Nach §§ 406 Abs. 1 S. 1, 42 ZPO kann ein Sachverständiger nur dann abgelehnt werden, wenn objektive Umstände gegeben sind, auf Grund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, er stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BGH NJW 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. § 406 Rn 8).
  • LG Aachen, 27.06.2017 - 7 O 372/14
    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die auch nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit und Objektivität des Sachverständigen zu zweifeln (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2007, 2108 f.; OLG Köln, MDR 2002, 53 f.) Fehlverhaltensweisen des Sachverständigen bei der Vorbereitung der Begutachtung oder der Begutachtung selbst sind ebenfalls geeignet, seine Ablehnung zu rechtfertigen (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 851 f.; Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 406, Rn. 8 f.; Werner/Pastor/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage 2013, Rn. 3119 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 1 U 14/01   

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https://dejure.org/2001,4911
OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 1 U 14/01 (https://dejure.org/2001,4911)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2001 - 1 U 14/01 (https://dejure.org/2001,4911)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 1 U 14/01 (https://dejure.org/2001,4911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gegendarstellung; Abdruck der Gegendarstellung; Zwangsvollstreckung; Einstellung der Zwangsvollstreckung; Persönlichkeitsschutz

  • Judicialis

    ZPO § 719; ; ZPO § 707; ; BbgPG § 12

  • rechtsportal.de

    ZPO § 719 § 707; BbgPG § 12
    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 190
  • MDR 2002, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 1 U 14/01
    Diesem Zweck dient die Gegendarstellung (vergl. hierzu Seitz/Schmidt/Schöner "Der Gegendarstellungsanspruch", 3. Auflage München 1998 Rz. 8; BGHZ 66, 182 ff).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 U 225/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 1 U 14/01
    Unter diesen Umständen ist die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung vorzugsweise dann vorzunehmen, wenn die zu vollstreckende Entscheidung offensichtlich falsch ist und das Rechtsmittel (hier: die Berufung) offensichtlich Erfolg verspricht (vgl. etwa KG NJW-RR 98, 1381; OLG Frankfurt MDR 1997 S. 393).
  • KG, 13.08.1997 - 3 UF 3216/97

    Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger als Wegfall des Verfügungsgrundes für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 1 U 14/01
    Unter diesen Umständen ist die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung vorzugsweise dann vorzunehmen, wenn die zu vollstreckende Entscheidung offensichtlich falsch ist und das Rechtsmittel (hier: die Berufung) offensichtlich Erfolg verspricht (vgl. etwa KG NJW-RR 98, 1381; OLG Frankfurt MDR 1997 S. 393).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2015 - U (Kart) 19/14

    Haftung des Bürgen für Ansprüche wegen Verletzung einer Bierbezugsverpflichtung

    Dies hat zur Folge, dass eine Erklärung mit Nichtwissen unzulässig ist, wenn und soweit diese Informationspflicht besteht (BGH NJW-RR 2002, 190, juris: Rn. 30; BGH NJW-RR 2009, 1666, juris: Rn. 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2020 - 14 U 148/20

    Voraussetzungen für Zusatz zur Gegendarstellung

    Eine einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Urteils, das den Abdruck einer Gegendarstellung im Wege der einstweiligen Verfügung zum Gegenstand hat, kommt nur dann in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung ohne weiteres feststeht, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.08.1999 - 14 U 106/99; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.05.2008 - 4 U 452/08; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 190, Juris; Sedelmeier in: Löffler, Presserecht, 6. Aufl., § 11 LPG Rdn. 223 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 17.11.2020 - 4 U 2045/20
    Unter diesen Umständen ist die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung vorzugsweise dann vorzunehmen, wenn die zu vollstreckende Entscheidung offensichtlich falsch ist und das Rechtsmittel (hier: die Berufung) offensichtlich Erfolg verspricht (vgl. etwa Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 1 U 14/01 -, juris).
  • KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06

    Gegendarstellung: Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung; vorläufige

    Bei einer Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung kommt nach Sinn und Zweck eines solchen gesetzlich geregelten Eilverfahrens eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung hierüber ohne weiteres feststeht, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben kann, weil die zu vollstreckende Entscheidung ganz offensichtlich falsch ist und die Berufung daher offensichtlich Erfolg verspricht (OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 190, 191; OLG Karlsruhe, AfP 1999, 506; OLG Celle NJW 1990, 3280, 3281).
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