Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 28.05.2002

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   BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00   

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https://dejure.org/2002,754
BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00 (https://dejure.org/2002,754)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2002 - I ZR 28/00 (https://dejure.org/2002,754)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - I ZR 28/00 (https://dejure.org/2002,754)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anschlussrevision - Führen von Vergleichsverhandlungen - Anerkenntnis - Vernehmung eines mittelbaren Zeugen - Innere Tatsachen - Ablehnung einer Vernehmung

  • unalex.eu

    Art. 4 EVÜ
    Dienstleistungsverträge - Handelsvertreterverträge

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Mittellbarer Zeuge

  • Judicialis

    BGB § 208 a.F.; ; ZPO § 286 E

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 208 (a.F.); ZPO § 286
    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines mittelbaren Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vergleichsverhandlungen ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1433
  • MDR 2003, 78
  • WM 2003, 587
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00
    Kein zulässiger Beweisantrag, sondern ein unzulässiger und damit unbeachtlicher Beweisermittlungsantrag liegt allerdings dann vor, wenn eine Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geradewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH NJW 1991, 2707, 2709; BGH, Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94, NJW 1995, 2111, 2112).

    In der Regel wird sie nur durch das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte zu rechtfertigen sein (BGH NJW 1995, 2111, 2112; 2000, 2812, 2813).

    Die Frage, ob das zuletzt Ausgeführte auch dann gilt, wenn eine Partei für eine Tatsache darlegungspflichtig ist, von der sie - wie etwa (wie im Streitfall) von einer inneren Tatsache bei einer anderen Person - keine gesicherte Erkenntnis haben kann, d.h. die Partei auch in solchen Fällen tatsächliche Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihres Vorbringens darlegen muß, ist streitig (verneinend BGH, Urt. v. 13.7.1988 - IVa ZR 67/87, NJW-RR 1988, 1529, 1530; Urt. v. 10.1.1995 - VI ZR 31/94, NJW 1995, 1160, 1161; bejahend Zöller/Greger aaO Vor § 284 Rdn. 5 mit Hinweis auf BGH NJW 1995, 2111, 2112).

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00
    Vielmehr genügt eine Prozeßpartei ihrer Darlegungslast grundsätzlich bereits dadurch, daß sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709; Urt. v. 13.7.1998 - II ZR 131/97, NJW-RR 1998, 1409; Urt. v. 11.4.2000 - X ZR 19/98, NJW 2000, 2812, 2813; Urt. v. 4.7.2000 - VI ZR 236/99, NJW 2000, 3286, 3287 m.w.N.).

    In der Regel wird sie nur durch das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte zu rechtfertigen sein (BGH NJW 1995, 2111, 2112; 2000, 2812, 2813).

    Die Ungeeignetheit eines Beweismittels kann nur ausnahmsweise bejaht werden (BVerfG NJW 1993, 254, 255; BGH NJW 2000, 2812, 2813).

  • BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68

    Verjährung einer als Schluß-Saldo erhobenen Gesamtforderung bei Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00
    (1) Ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB a.F. kann auch in einem schlüssigen Verhalten liegen und sogar in einem bloßen Stillschweigen zu erblicken sein (vgl. BGH, Urt. v. 6.4.1965 - V ZR 272/62, NJW 1965, 1430; Urt. v. 23.1.1970 - I ZR 37/68, WM 1970, 548, 549).

    Erforderlich ist jedoch stets, daß das Verhalten des Schuldners das Bewußtsein vom Bestehen der Schuld klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (BGHZ 58, 103, 104; BGH NJW 1965, 1430; WM 1970, 548, 549; BGH, Urt. v. 27.1.1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1103 m.w.N.).

    In der Regel ist aber davon auszugehen, daß Vergleichsverhandlungen unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsstandpunkte geführt werden und daß die dabei abgegebenen Erklärungen deshalb nach dem Scheitern der Verhandlungen keine Wirkung mehr haben (BGH WM 1970, 548, 549; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 208 Rdn. 4 m.w.N.).

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 141/13

    Auslegung der Reichweite eines befristeten Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Das gilt erst recht, weil die Zahlung während laufender Vergleichsverhandlungen erfolgte und daher selbst in unverjährter Zeit im Zweifel kein über den Abschluss der Vergleichsverhandlungen hinausgehendes Anerkenntnis beinhaltet hätte (vgl. BGH Urteil vom 8. Mai 2002 - I ZR 28/00 - NJW-RR 2002, 1433, 1434; RG WarnR 1933 Nr. 146; MünchKommBGB/Grothe 6. Aufl. § 212 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Die Prozessordnung stellt es dem Beweisführer auch frei, ob und in welcher Reihenfolge er die in Betracht kommenden Beweismittel anbietet; er kann anstelle des Beweisantritts durch Urkunden, wie hier etwa durch die Bezugsverträge, zunächst oder vorrangig den Zeugenbeweis wählen (Urteil vom 25. Juli 2005, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Mai 2002 - I ZR 28/00, NJW-RR 2002, 1433, unter II B 2 b (2)).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

    Der Schuldner muß dabei sein Wissen, zu etwas verpflichtet zu sein, klar zum Ausdruck bringen, wobei allerdings ein Anerkenntnis auch in einem schlüssigen Verhalten und sogar in einem bloßen Stillschweigen liegen kann (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - aaO und vom 8. Mai 2002 - I ZR 28/00 - NJW-RR 2002, 1433, 1434, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2354
OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2354)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.05.2002 - 5 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2354)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 5 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Erben auf Vergütung laborärztlicher Leistungen aus abgetretenem Recht; Anforderungen an eine wirksam geschlossene Wahlleistungsvereinbarung; Umfang der Aufklärungspflichten zum Schutzes eines Patienten; Bestimmung des Zeitpunktes für eine ...

  • Judicialis

    BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BPflV § 22 Abs. 2 Satz 1 HS 2

  • rechtsportal.de

    Vergütung Krankenhausbehandlung; Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung; Wahlleistung "Chefarztbehandlung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Patient muss über die finanziellen Konsequenzen aufgeklärt werden!

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Mit der GOÄ am Krankenbett

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 56
  • MDR 2003, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02
    Mit seinem Urteil vom 19.12.1995 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass entgegen der in der Vorinstanz vom OLG Düsseldorf vertretenen Auffassung jedenfalls eine Unterrichtung über die Entgeltlichkeit, d.h. den Umstand, dass die Wahlleistungen dem Patienten gesondert in Rechnung gestellt würden und dieser sich mit seiner Wahl - unabhängig von einer Kostenerstattung durch seine Krankenversicherung zur Zahlung eines - gegenüber dem allgemeinen Pflegesatz - zusätzlichen Entgelts verpflichte, die Anforderungen des § 7 Abs. 2 BPflV a.F. nicht erfüllt (vgl. BGH NJW 1996, 781 f.).
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96

    Haftung des anderen Ehegatten im Rahmen der Schlüsselgewalt für Wahlarztvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02
    Nach OLG Düsseldorf (VersR 1999, 496, 497) war nach § 7 Abs. 2 BPflV die Unterrichtung des Patienten über die Höhe der Pflegesätze, den Wahlarztabschlag sowie über die von der GOÄ abweichenden Steigerungssätze gefordert (a.A. OLG Köln, OLG-Report 1998, 212).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1998 - 8 U 171/97

    Zustandekommen einer Wahlleistungsvereinbarung bei der Krankenhausaufnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02
    Nach OLG Düsseldorf (VersR 1999, 496, 497) war nach § 7 Abs. 2 BPflV die Unterrichtung des Patienten über die Höhe der Pflegesätze, den Wahlarztabschlag sowie über die von der GOÄ abweichenden Steigerungssätze gefordert (a.A. OLG Köln, OLG-Report 1998, 212).
  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Eine genaue Angabe dieser Kosten sei allerdings nicht erforderlich; es genüge, wie bei einem Kostenanschlag nach § 650 BGB, eine im wesentlichen zutreffende Angabe (OLG Jena, VersR 2002, 1499, 1500 f; LG Dortmund, VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg, MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 496, 497 noch zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02

    Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der

    Während die eine Auffassung mit dem Berufungsgericht einen detaillierten, auf den Einzelfall abgestellten Kostenanschlag entsprechend § 650 BGB fordert, in den auch die mutmaßlich in Ansatz zu bringenden Nummern der Gebührenordnung für Ärzte aufzunehmen sind (LG Dortmund VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf VersR 1999, 496, 497 zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378), hält es die Gegenauffassung für ausreichend, wenn der Patient darauf hingewiesen wird, daß die Abrechnung des selbstliquidierenden Chefarztes nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt.
  • OLG Brandenburg, 10.02.2004 - 11 U 73/03

    Vergütungsanspruch eines Arztes - Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung

    Erforderlich ist daher jedenfalls eine Aufklärung, die dem Patienten eine Vorstellung von den finanziellen Risiken vermittelt, die durch den Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung auf ihn zukommen können (Thüringisches OLG VersR 2002, 1499; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 401; LG Dortmund VersR 2002, 1033; LG Hagen RuS 2002, 433; LG Kiel ArztR 2001, 292; LG Duisburg MedR 2001, 213).
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